195/45 15 Unterlagen oder Gutachten bis Anfang 1993, gerne auch Info zu 175/50 15

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    • Hallo,

      Reifengrößen unterliegen nicht der "Zehnjahresfrist" nach Erstzulassung. Es geht um die Felge: Ist sie "H-Konform", so darf dort ein Reifen verwendet werden, der "eintragungsfähig" ist - allerdings unter der Prämisse der Oldtimerrichtlinie nur "zwei Nummern" größer sein zu dürfen als Serie. Oder werkseitig freigeben - selbst sei dafür eine Einzelabnahme erforderlich: Dann sind wir bei 205er Reifen. "Zwei Nummern" größer würde 225er Reifen bedeuten. Ob das damit auch gemeint ist, wage ich zu bezweifeln, wäre aber diskussionsfähig. Es geht aber um einen 195/45R15 Reifen, der eintragungstechnisch völlig unkritisch ist: Eventuell/vielleicht ist/kann/sollte eine Tachoprüfung gefordert werden. Spätentens wenn solch eine Tachoprüfung ergibt, daß dieser Reifen bezüglich des Umfangs den Toleranzen entspricht, sollte die Eintragung bzw eingetragene Rad-/Reifenkombination im Rahmen einer "H-Abnahme" völlig unkritisch sein! Wer als Prüfer/Sachverständiger die "Zehn-Jahresfrist nach Erstzulassung" für Reifen fordert, ist fachlich inkompetent, will andere ärgern oder genießt/mißbraucht "die Macht seiner Stempel"! Es ist ein ..... (der erste Buchstabe des Alphabets muß wohl nicht genannt werden!)

      Gruss.
    • Friedrich schrieb:

      Reifengrößen unterliegen nicht der "Zehnjahresfrist" nach Erstzulassung. Es geht um die Felge: Ist sie "H-Konform", so darf dort ein Reifen verwendet werden, der "eintragungsfähig" ist - allerdings unter der Prämisse der Oldtimerrichtlinie nur "zwei Nummern" größer sein zu dürfen als Serie.

      Hallo Friedrich,

      Woher hast du diese Informationen? Gibt es da irgendein Datenblatt, dass ich dem Prüfer vorlegen kann?
      (Ich hab momentan Probleme, einen PI zu finden, der mir 195/45r15 einträgt.)
    • Er muss so oder so zum aaS, weil die Größe ziemlich sicher nicht im Teilegutachten der Felge gelistet ist. Somit ist ne Einzelabnahme fällig. Im Ruhrgebiet muss er damit zum Tüv, da Westdeutschland.

      Ein "normaler" Prüfingenieur oder reiner Plakettenbabscher darf ihm das nicht eintragen...
    • Die Felgen sind VW-Felgen, müssen also via Einzelabnahme eingetragen werden. Das hätte ich dazuschreiben sollen.

      Ich war bei einem TÜV, der auf klassische VWs spezialisiert ist und ein großes Archiv mit originalen VW-Unterlagen besitzt, wie z.B. Nachrüstkataloge.
      Obwohl der TÜV in meinem Ort auch Einzelabnahmen machen kann, hat er mich extra dorthin verwiesen, mit den Worten :"Geh da hin, der kennt sich mit alten VWs aus!"
      Das ist also nicht irgendein Plakettenschaber.

      Ein Beleg für Friedrichs Aussage würde mir wirklich sehr weiterhelfen.
    • Hallo,



      die Oldtimerrichtlinie sagt zu Reifen:

      - Umrüstung von Diagonalreifen auf Radialreifen erlaubt und

      - maximal "zwei Nummern" breiter.

      Das war´s!



      Die Oldtimerrichtlinie läßt komplett offen, welcher Reifen dann verwendet wird - sofern er natürlich eintragungsfähig ist.

      Bei Golf 1 ist es tatsächlich so - unter Berücksichtigung der "Zehnjahresfrist nach EZ" - daß man auf 15 Zoll einen Reifen verwenden könnte, der dieser Frist entspricht.

      Aber es gibt andere Fahrzeuge, wo es dessen heutige Alternativbereifung garantiert nie gab in genannter Frist - das sind Fahrzeuge wie Aston Martin, Lamborgini, Ferrari, ... aus den 60er und 70er - es kann auch eine Corvette Stingray oder andere Muscle Cars aus den USA sein.

      Entspricht dort eine Alternativ-Reifengröße nicht der "Zehnjahresfrist", so interessiert es niemanden - es wird nichtmal kontrolliert!



      Und so ist es gedacht von der Oldtimerrichtlinie: Man darf "moderne Reifen" verwenden, selbst wenn es deren Größe noch nicht zehn Jahre nach Erstzulassung gab!

      Als Prüfer oder Sachverständiger einen 195/45R15 als Grund für die Ablehnung einer historischen Zulassung anzusehen halte ich für völlig falsch. Natürlich gibt es den 195/50R15 und 185/55R15 als "moderne Reifen". Aber das war nicht immer so: Vor Einführung der A-Klasse von Mercedes gab es in der Größe 195/50R15 so ziemlich nichts - ausser "Ladenhüter". Diese Reifengröße wurde wieder dadurch aktiviert, weil sie bei der A-Klasse Serienbereifung ist - gleiches bei 185/55R15, die beim UP Serie ist.

      Was wäre, wenn für oben genannte Boliden wieder eine Reifengröße aktuell ist - also moderne Reifen kaufbar - die der "Zehnjahresfrist" entsprechen. Wird denen dann das H-Kennzeichen aberkannt oder werden sie zu einer Reifenumrüstung gezwungen: Bestimmt nicht!



      Auch seht nicht in der Oldtimerrichtlinie, daß man als Alternativbereifung einen Reifen wählen muß, der als "modern" gilt und den es schon in der "Zehnjahresfrist" gab.



      Ein Prüfer/Sachverständige muß doch froh sein, daß er in Bezug auf Reifengröße im Rahmen einer historischen Zulassung noch recht große Entscheidungsfreiheit hat, da dieser Bereich kaum reglementiert ist.



      Gruss.



      P.S.: Bestimmt macht ein Prüfer/Sachverständiger nichts falsch, wenn er eine 195/45R15 Bereifung im Rahmen einer historischen Zulassung ablehnt - allerdings wage ich zu bezweifeln, ob solch Entscheidung von der Oldtimerrichtlinie angedacht war!
    • Vorhin war ich beim TÜV, um die Eintragung der 195/45r15 auf BBS RM012 abzusprechen.

      In Bezugnahme auf das Gutachten der BBS RM 002 für den Golf 1 trägt er mir die Felgen ein, die 195/45er Reifen jedoch nicht, obwohl diese im selben Gutachten für den Polo 86c gelistet sind und der Altersnachweiß somit erbracht ist.
      Fotos oder Fahrzeugschein-Kopien von Fahrzeugen, auf denen diese Kombination irgendwann bis einschl. '93 via §21 legalisiert wurde interessieren ihn nicht, da der Gute eine für meine Begriffe krudes Verständniss des Wortes "zeitgenössisch" hat.

      Unter Vorlage irgendeines Felgengutachtens (Felgenbreite, Hersteller völlig egal), welches bis einschließlich 1993 erstellt wurde und die Kombination aus Golf 1 und 195/45r15 abdeckt, trägt er mir auch die Reifen ein.

      Kennt jemand so ein Gutachten oder hat eventuell sogar einen Scan, den er mir zuschicken kann?
      Damit wäre mir wirklich sehr geholfen.



      Vielen Dank.
    • @gartentuer aus dem angehängten MTI-Gutachten von 1990 geht hervor, dass es die Reifengröße damals schon gab.
      In diesem Gutachten ist der Reifen sogar auf ner 7x15 Felge frei gegeben, sehe also kein Problem darin, den auch auf ner 6,5er eingetragen zu bekommen.

      EDIT:

      Hab Dir zusätzlich auch nochmal das Gutachten der RM012 mit angehängt, daraus ist auch ersichtlich, dass der 195/45/15 auf dieser Felge zulässig ist.
      Einizige Auflage, die Dir der TÜVer evtl. machen kann, ist dass du ne Tachoangleichung machen musst, je nachdem was für ne Seriengröße bei Dir im Schein steht.
      Sollte das der Fall sein, anderes Ritzel rein und dann das ganze bei Bosch auf der Rolle dokumentieren lassen.
      Dateien

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SirLunchALot ()

    • *danke*

      Im Fahrzeugschein stehen 175/70 R13, was wohl die Serien-Stahlfelgen oder die Tarantula-Alufelgen in 5,5x13 sein dürften.

      Das sollte dann ja zumindest laut Felgen-Rechner.de passen, wenn das dort geschriebene korrekt ist.
      "Der Tacho darf höchstens 10 % + 4 km/h mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit und kein km/h weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen."

      Golf 1 GTI 1.8 von 1983...Umbaubericht