Welches Fahrwerk bei H-Kennzeichen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Sorry- ich weiss manchmal nicht, was das H-Kennzeichen überhaupt soll.
      Der ursprüngliche Sinn wird offenbar immer mehr untergraben.

      Ein schönes Beispiel ist in der Motor Klassik 01/2011 drin. Da gibt es einen Beitrag über ein Käfer Cabriolet mit 109PS-Boxermotor.
      An sich ein hübsches Teil. 8)
      Es wurde lt. Beitrag auf Seite 48ff. ein Edelstahl-Auspuff (Neuentwicklung), hinten 7,5"-Räder, vorn 5,5"-Räder, 2,2-Liter-Boxermotor mit elektronisch geregelter Multipoint-Einspritzung (Block stammt aus US-Produktion), zus. Ölkühler, verlängerter Getriebeübersetzung, auf 180km/h verändertem Tacho, stark modifiziertem Fahrwerk etc. verbaut. An sich ist das eine ganz tolle Sache und in meinen Augen keinesfalls verwerflich. Der Motorumbau allein kostet 12,5T€, der Käfer nochmal rd. 48T€.

      ABER: Wo ist da ein Fahrzeug, welches nach den TÜV-Regeln ein H-Kennzeichen verdient???

      Und das H-Kennzeichen ist auf dem Auto drauf...

      Fazit: Fahr zu Deinem TÜV-Menschen und frage nach, weshalb so was möglich ist und Dir ggf. ein H&R-CupKit mit dezenter Tieferlegung verwehrt bleiben sollte.

      Und bitte versteht mein Beispiel nicht falsch- ich bin nicht neidisch auf den schönen Käfer. Allerdings würde ich mich freuen, wenn ich 2013 mit meinem Jetta (2E-Motor und H&R-Cupkit) auch ein H-Kennzeichen haben dürfte. :thumbup:
      Gruß André
      --------------------------------------------------------
      Golf 1 Cabrio Ez. 04/91

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von saxcab ()

    • Hallo,

      den von saxcab genannten Umbau in Zusammenhang mit dem H-Kennzeichen kann ich leider auch nur anzweifeln! Es gab am Käfer schon früh "wilde" Umbauten, aber das von ihm genannte scheint mir doch recht ungewöhnlich zu sein, besonders der Motor. Der Rest könnte (zumindest teilweise) auch Mitte der 90er schon gebaut worden sein... Mich würde allerdings noch das Baujahr des Käfers interessieren und der genaue Typ...

      Wenn zu viele gegen die Bestimmungen verstoßende Umbauten auftauchen ist die H-Zulassung irgendwann komplett in Gefahr befürchte ich...
      Ich würde mir wünschen, dass gerade "seriöse Zeitschriften" wie die Motor Klassik oder die Oldtimer Markt/Praxis auf die Abbildung solcher Fahrzeuge verzichten - zum Vorteil der gesamten Szene die ein echtes H-Kennzeichen wollen!!!

      Also nicht dass ihr mich falsch versteht, ich denke am 1er kann ein Gewindefahrwerk in Verbindung mit H-Kennzeichen eingetragen werden, als Hersteller kämen nach meiner Meinung F&S und die alten Jamex in Frage die damals vielleicht in Einzelfällen verbaut wurden. Selbst Motorsportfahrzeuge mit Straßenzulassung (Slalom, Rallye, Berg etc.) waren damals in den seltensten Fällen mit einem Gewindefahrwerk ausgerüstet!!! Deshalb fände ich ein Feder-Dämpfer-Fahrwerk deutlich vorbildgerechter. Die damaligen Fahrwerke von F&S, Bilstein, Koni (die es ja alle noch neu zu kaufen gibt, nur bei dem F&S bin ich unsicher) waren vom Fahrverhalten vielen heutigen Gewindefahrwerken deutlich überlegen!!!

      Von der Motorseite würde ich es beim KR oder PL als neueste Motorvarianten bewenden lassen, solche Umbauten gab es schon recht früh im 1er... Andererseits ist jeder vernünftig gemachte, dem damaligen gängigen Vorbild entsprechende 8V genauso haltbar und hat auch genauso viel Leistung wie ein Serien-KR. Leider sind von den Auspuffherstellern aus dieser Zeit nur wenige übrig geblieben (z.B. Supersprint, Edelstahl finde ich nicht vorbildgerecht!)

      Auf Dinge wie Domstreben Überrollkäfig, Vollschalen (Rohrramensitze von König, Recaro, Scheel-Mann, ASS), Schroth-Gurte (keine 6-Punkt, Hersteller nur Schroth, Britax, Autoflug), Sportlenkräder (Momo, Raid) etc. kann man ja jederzeit zurückgreifen, das gab es damals schon!

      Die Scheibenbremse an der Hinterachse sehe ich relativ entspannt... Aber wozu soll man die verbauen? Selbst Oettinger ließ 1981 den 2000E-16 (150PS) mit der Trommelbremse eintragen! Es hätte ja auch nichts anderes gegeben...

      Ich denke es gibt sehr viele Möglichkeiten den 1er nach dem Vorbild bis 1993 umzubauen, aber zeitgemäß im Sinn von "H" heißt eben auch Abstriche zu machen!

      Leider fangen meine ältesten VW-Szene Hefte u. ä. erst 1994/95 an - also nach dem eigentlichen "Stichtag" für den 1er. Vielleicht sollten wir mal Leute suchen die die ersten Hefte die es überhaupt gab noch haben oder mal bei den Verlagen nachfragen! Ich fände sowas wäre ein erstklassiger Nachweis für zeitgemäße Umbauten...

      Gruß RennMarkus
      Mein Automobilclub ist der Deutsche NAVC - für mich steht das für Motorsport unter vernünftigen Bedingungen für Amateure und auch für gute Pannenhilfe im Notfall...
    • Hi,
      habe mich mal mit dem Thema etwas beschäftigt, weil ich für meinen anstehenden Umbau auch überlegt hatte eine H-Zulassung anzustreben.
      Dazu habe ich im Internet diese TÜV Richtlinie gefunden:
      tuev-sued.de/uploads/images/11…mer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

      Ist sehr Interessant. Vorallem kann man da einwandfrei herauslesen, dass im Prinzip sämtliche Umbauten nicht H-fähig sind. Es ist zum Beispiel vollkommen korrekt, wenn der Prüfer ein H-Kennzeichen bei Scheibenbremsen an der HA verwehrt.
      Auch die immer wieder gerne genannten 10 Jahre, oder die Erhöhung der Sicherheit sind demnach keine Kriterien und bedeuten eigentlich etwas ganz anderes.
      Der für die meisten hier erschlagende Punkt wird wohl vorallem der sein, dass die Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sein müssen. D.h. der Umbau muss mindestens 20 Jahre alt sein. Verbaut man nun z.B. 2010 eine 20 Jahre alte Motortechnik ist das ganze nicht H-fähig.

      Wie das Beispiel des Käfers zeigt gibt es aber wohl auch Prüfer, dies mit dieser Richtlinie nicht so genau nehmen. Daher kommt es wohl am meisten darauf an, was der jeweilige Prüfer davon hält. Ich werde auf alle Fälle vor Umbaubeginn Rücksprache mit einem oder mehreren Prüfern halten, habe aber eigentlich das Thema H-Kennzeichen schon abgeschrieben.

      Edit: Stimme dir da völlig zu RennMarkus.
    • Wenn man jetzt das Glück oder Pech hat einen Golf zu besitzen,der schon länger als sieben Jahre nicht angemeldet war,wie sieht es denn dann aus?
      Soweit ich weiß,sind dann die Daten beim KBA gelöscht.
      Wenn man jetzt keine Papiere mehr hat,ist dann die Eintragung vom 16v KR mit Scheibenbremsanlage hinten dahin und man bekommt kein H-Kennzeichen?
      Oder wieder Spielraum von Prüfer?

      Ich dachte,dass man solange unschuldig ist,bis einem die Schuld nachgewiesen wird. *schildhau*
    • Hallo Gemeinde, ich meld mich auch mal kurz hier zu Wort! :)

      Also ich habe mich in der Zwischenzeit auf des eintragen von zeitgenössischem Tuning auf H Kennzeichen spezialisiert!!!

      Bestes Beispiel mein 75er

      Ich habe Tüv gemacht und dann ein H&R erster Serie eingebaut und eingetragen bekommen! Ich habe entsprechende Unterlagen vorlegen können

      das das Fahrwerk "zeitgenössisch" ist!

      Kurze Erklärung anhand meines Golf S BJ 1975 , Basis 70Ps Automatik! Siehe mein Umbaubericht!

      Der Prüfer sagt zu mir es geht soweit alles was bis 20 Jahre alt ist also auf letztes Jahr gesehen 2010 gilt bis 1990 !

      Ich habe ein H&R Gutachten von 1990 :)

      Funktioniert also! Ist eingetragen auf H!!!

      Der Oettinger Motor hat der Oettinger 1976 auf der IAA vorgestellt.

      Ich habe natürlich jede Menge Unterlagen und das reicht dem aus zur Eintragung!

      Der Motor und der Rest vom Auto wird in den nächsten 3 Wochen eingetragen! Vorraussetztung ist: kein Fächer, keine Edelstahlauspuffanlage, nur

      was es damals gab und min 20 Jahre alt ist! Ich hab nen Schrick mit KBA Nummer drauf! Passt also!

      Bremsen werden vom GTI nachgerüstet so wie es damals original war! Einspritzung ist auch original!

      Bei mehr Infos PN bitte :)

      Grüsse

    • Da ich den 1er meiner Maus 2013 auch das H verpassen will, hab ich mich im Vorfeld natürlich auch schlau gemacht und mit Tüv und Dekra gesprochen.
      Ergebnis; Zwei Tüv-Stationen und zwei Verschiedene Aussagen/Meinungen. Der eine meint bis auf Zeitgerechtes zubehör wie Sitzbezüge, Radio, Lautsprecher, Radkappen, Embleme (halt so Anbaukrimskrams) muss der Wagen original sein wie vom Werk, der andere wiederum meinte das alles was nachweisslich 10 Jahre nach Bj. legal änder-/Eintragbar war auch H-fähig ist, muss aber belegt werden.
      Die Dekra wirkte auch positiv gegenüber "Tuning"+H, die meinte z.b.: wenn es 93 möglich war einen Golf durch Federn + Dämpfer tiefer zu legen, dann wäre das Zeitgemäß und voll H-tauglich.

      Fakt ist; solange man alle (legalen) Änderungen am Auto auch nachweisen kann, das sie 10 Jahre nach Bj. möglich waren, gilt die auch als Zeitgemäß und ist somit kein Hinderniss für's H!

      Ich hab schon mal angefangen Zeitschriften mit ähnlichen umbauten, Katalogen und Gutachten bis 93 zu sammeln.
    • hy leute...

      ich streck auch gerade meine fühler nach H-fähigkeit eines gewindefahrwerkes und meines gölfchens aus...
      Dr.Nick:Auch die immer wieder gerne genannten 10 Jahre, oder die Erhöhung der
      Sicherheit sind demnach keine Kriterien und bedeuten eigentlich etwas
      ganz anderes.

      Der für die meisten hier erschlagende Punkt wird wohl vorallem der sein,
      dass die Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung
      erfolgt sein müssen. D.h. der Umbau muss mindestens 20 Jahre alt sein.
      Verbaut man nun z.B. 2010 eine 20 Jahre alte Motortechnik ist das ganze
      nicht H-fähig.
      das hast du wohl missverstanden, gemeint damit ist der karosserieumbau wie von z.b. hotrods.

      alle anderen umbauten wie schon oben erwähnt mussen spätestens 10 jahre nach erstzulassung schon zulassungsfähig und erhältlich gewesen sein, das bedeutet nicht das sie schon so lange montiert sein müssen. kein prüfer kann verlangen das du ein 20 jahre altes fahrwerk fährst... *schildhau*

      also die zeit bleibt ja nicht stehen, mein golf ist z.b. BJ 80 und ca. seit 1990 sind gewindefahrwerke erhältlich. punkt. wenn du sowas beim prüftermin nachweisen kannst dann erfüllst du die auflage.

      NATÜRLICH gibt es bestimmt PI's denen das nicht gefällt und die denken sie sind in einer raum-zeit-schleife gefangen und gewinde geht ja garnicht... aber die zeit ist reif, gewinde gehört jetzt nunmal zum "zeitgenössischem tuning". zeiten ändern sich.

      wichtig ist das der wagen stimmig da steht und ihr vernünftige felgen fahrt, eben was zeitgenössisches.

      ich verurteile solche extremen umbauten bei H-Fahrzeugen auch. es geht immerhin um kulturgut.

      in diesem sinne, viel glück euch allen beim prüftermin *thumbup*

      viele grüße, tim
      Suche Braune Hutablagenkonsolen! Bitte alles anbieten
      .

      ............Der Golf Der Golf Der Golf...Die perfekte Form <3

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TimGL80 ()

    • Hallo Tim,

      da hast du wohl etwas mißverstanden:


      "Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung
      erfolgt sein
      (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie
      müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge werden
      grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20
      Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog
      ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fahrzeuge und deren
      Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. Z.B. sind
      scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig."

      Quelle: tuev-sued.de/uploads/images/11…mer-Katalog_Tuev_Sued.pdf



      MfG
      1985-heute Jetta C Diesel (JK) 09/83 alpinweiß (Alltagsfahrzeug - außer bei Salz)
      2005-2015 Golf GTI Trophy (JJ) 09/83 heliosblau met.
      1982-1988 Golf GTI (EG) 11/80 schwarz
      1976-1982 Golf GLS (FP) 09/76 riadgelb
    • ich denke nicht:

      Umbau und Tuning

      Änderungen am Oldtimer: Welche Regeln gelten?

      Sie wollen Ihren Oldtimer mit einem Ein-, An- oder Umbau fit für die Gegenwart machen? Oder Sie wollen das gute Stück noch ein bisschen verschönern? Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt! Riskieren Sie nicht die Berechtigung für das H-Kennzeichen (Oldtimer-Kennzeichen), die Sie durch ein Oldtimer-Gutachten von TÜV SÜD erhalten können.
      Erlaubt sind zum Beispiel:


      * behindertengerechte Umbauten
      * Umbau der elektrischen Anlage von 6 auf 12 Volt.
      * Nachrüstung eines Katalysators

      Nicht zulässig dagegen sind beispielsweise:

      *Umbauten von Limousine oder Coupé zum Cabrio
      * Tieferlegungen, wenn diese nicht schon damals angeboten wurdenund:

      Eine zeitgenössische Umrüstung ist jederzeit möglich (mit Nachweis).

      Quelle: TÜV SÜD

      weiterhin:

      Das H-Kennzeichen
      wird nur dann erteilt, wenn sich das Fahrzeug im originalen oder
      zeitgenössisch umgebauten Zustand befindet. Wenn die Umbauten zeitgenössisch
      sind, ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt sie vorgenommen wurden, auch vormals
      serienmäßige Fahrzeuge, die nachträglich oder erst im Rahmen einer Restaurierung
      zeitgenössisch umgerüstet wurden, sind H-Kennzeichen fähig.


      Quelle: oldtimer-info.de
      und falls ich mich irren sollte, es wird offensichtlich meistens so gehandhabt.

      viele grüße, tim
      Suche Braune Hutablagenkonsolen! Bitte alles anbieten
      .

      ............Der Golf Der Golf Der Golf...Die perfekte Form <3

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TimGL80 ()

    • danke thomas...

      PS: die braune blink-wischer-hebel-kombi funktioniert bestens in meinem einser, danke dafür *thumbup*
      Suche Braune Hutablagenkonsolen! Bitte alles anbieten
      .

      ............Der Golf Der Golf Der Golf...Die perfekte Form <3
    • Sicher, vieles geht. Ist aber immer abhängig vom Prüfer, da die offenbar einen recht großen Entscheidungsspielraum haben. Ob deshalb generell ein Recht auf Akzeptanz eines Gewindefahrwerks besteht, das z.B. erst letztes Jahr eingebaut wurde, möchte ich bezweifeln. ;)


      MfG
      1985-heute Jetta C Diesel (JK) 09/83 alpinweiß (Alltagsfahrzeug - außer bei Salz)
      2005-2015 Golf GTI Trophy (JJ) 09/83 heliosblau met.
      1982-1988 Golf GTI (EG) 11/80 schwarz
      1976-1982 Golf GLS (FP) 09/76 riadgelb
    • warum bekomme ich mit Gewinde keine H-Abnahme !?


      zickiger oldschool PI? ?(

      z.B. erst letztes Jahr eingebaut wurde


      genau, ich fahr ein 20 jahre altes fahrwerk... *tock*
      Suche Braune Hutablagenkonsolen! Bitte alles anbieten
      .

      ............Der Golf Der Golf Der Golf...Die perfekte Form <3
    • Nene, der Prüfer is nicht wirklich Oldschool.
      Aber so schnell wirst hier wohl niemanden finden der ein ´neues´Gewinde auf H zugelassen bekommen hat. Ohne schummeln gehts eigetlich nicht.
      Wenn doch, wüsste ich gerne wie.
      Wie´s mit schummeln klappt weiß ich selbst *thumbup*

      @Thomas
      keine Ahnung warum du da ´nen Tingel Tangel Bob eingefügt hast.
      Spontan fällt mir nur das hier ein :D

      [Blockierte Grafik: http://img855.imageshack.us/img855/5/milhouse.jpg]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ChocolateStyler ()

    • Aber so schnell wirst hier wohl niemanden finden der ein ´neues´Gewinde auf H zugelassen bekommen hat.


      klar, wie schon gesagt...

      das ist wohl erst mit den baujahren ab 1980 möglich da die ersten gewinde nachweislich gegen 1990 (frühestens 1988 ) verbaut und zugelassen wurden... (10jahres regel)

      und da die 1980ger baujahre auch jetzt erst 30 geworden sind...gibt es wenige die H-Zulassung haben. :rolleyes:
      Suche Braune Hutablagenkonsolen! Bitte alles anbieten
      .

      ............Der Golf Der Golf Der Golf...Die perfekte Form <3