Wann war der erste Umbau ABF in Golf1

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo!

      Golf1MK1 schrieb:

      Hallo Gemeinde .

      Gab es 1992 bzw. 1993 schon einen Umbau 2,0 16v ABF in einen Golf1 ?
      Wenn ja , gibt es dafür Nachweise , Eintragung oder so dafür ?
      Möchte mir einen ABF in meinen Einser einbauen und würde dies gern mit einem H abnehmen lassen .

      LG *danke*
      Wann es den ersten Umbau gab, kann ich leider nicht sagen. Aber im alten Ersatzteilkatalog waren für den 1H-Golf ab Modelljahr 93 folgende Motornummern gelistet:
      Ab 31.08.92 beginnend mit Motornummer ABF001057
      Ab 31.10.92 beginnend mit Motornummer ABF001105
      Ab 30.11.92 beginnend mit Motornummer ABF001440

      ......

      Gruß Micha(el T2b)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Micha(el T2b) ()

    • Leslie schrieb:

      Es ist und bleibt eine Ermessenssache vom Prüfer. Sonst wäre auch kein 1er mit einem KR, PL oder G60 mit H unterwegs.
      Nein, steht ja eindeutig in der AKE, müssen davor gewesen sein. Den häufig genannten Ermessensspielraum gibt es quasi nicht, die "toleranten" Prüfen überschreiten im Normalfall gesetzliche Vorgaben und riskieren somit Ihre Befugnis (Stichwort Amtspflichtverletzung).


      Sehr leidiges Thema.
    • ChristianBBS schrieb:

      Leslie schrieb:

      Es ist und bleibt eine Ermessenssache vom Prüfer. Sonst wäre auch kein 1er mit einem KR, PL oder G60 mit H unterwegs.
      Nein, steht ja eindeutig in der AKE, müssen davor gewesen sein. Den häufig genannten Ermessensspielraum gibt es quasi nicht, die "toleranten" Prüfen überschreiten im Normalfall gesetzliche Vorgaben und riskieren somit Ihre Befugnis (Stichwort Amtspflichtverletzung).

      Sehr leidiges Thema.


      Wo noch mal bitte ist eine ARBEITSANWEISUNG eine gesetzliche Vorgabe?! Genau. Gar. Nicht.

      Hier -> gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html dort verweiß auf das hier -> gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__2.html


      und da steht:


      "Oldtimer: Fahrzeug, das zum Zeitpunkt seiner Begutachtung als Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient;"
    • Es wurde ja bereits gefragt, ob der ABF mit Serieneinspritzung, Steuerteil usw. betrieben werden soll. Also mit Kat, Getriebe (-> Gesamtübersetzung). Wenn ja, ist das doch steuerlich ohnehin günstiger als das H-Kennzeichen. Zumal die meisten Golf 3 Motoren werksseitig Euro-2 erfüllen oder mittels Minikat od. KLR umgerüstet werden können.

      Also nur falls das Thema Steuer hier das H-Kennzeichen verlangt.

      Oder geht es darum 0098-Oldtimer zu behalten und ohne Kat fahren zu können?

      Ich frage nur deshalb, weil der ganze Aufriss mit dem Beweisen "...was ist zeitgenössisch und was nicht und wie soll das dokumentiert werden..." würde sofort entfallen, wenn man nicht an dem H-Kennzeichen hängt.

      Einen ABF im Golf 1 eingetragen zu bekommen, sollte ja wohl ansonsten kein Problem darstellen.
    • Ich danke euch für die bisherigen Antworten Argumenten Anregungen und auch Bedenken .
      Wie DR.Schneider erkannt hat soll ein Bericht in einer Zeitschrift oder eine Eintragung als Nachweis dienen das ein solcher Umbau damals ,
      ( Erstzulassung + 10 Jahre )schon erfolgt war und somit als zeitgenössisches Tuning angesehen werden kann .
      Der Motor soll lediglich einen Fächerkrümmer bekommen , ansonsten bleibt er original .
      Ich hab mich natürlich schon mit einem Prüfer der DEKRA unterhalten und bin daher auf diese Möglichkeit gekommen .
      Vielleicht findet sich ja doch noch etwas das mir weiterhilft .
      Den Umbau auf ABF werde ich trotzdem vornehmen , ob H-Zulassung oder eben nicht .
    • mecki schrieb:

      und da steht:


      "Oldtimer: Fahrzeug, das zum Zeitpunkt seiner Begutachtung als Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient;"
      Weitestgehend Originalzustand... *schildhau* *lol* Ähm.....
      ´78er Scirocco 1 GTI "Fat Lady"
      ´87er Scirocco Rieger GTO "Phoenix" (noch im Aufbau)
      ´88er Scirocco G60 "Daywalker"
      Und noch einige weitere Sciroccos... :D
      Scirocco-Lounge.com
      schrauber.tk