Wann war der erste Umbau ABF in Golf1

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    • Wann war der erste Umbau ABF in Golf1

      Hallo Gemeinde .

      Gab es 1992 bzw. 1993 schon einen Umbau 2,0 16v ABF in einen Golf1 ?
      Wenn ja , gibt es dafür Nachweise , Eintragung oder so dafür ?
      Möchte mir einen ABF in meinen Einser einbauen und würde dies gern mit einem H abnehmen lassen .

      LG *danke*
    • Der erste, bewusst wahr genommene ABF Umbau, der mir in den Kopf kommt, war ein dunkelblauer 2er Golf mit Münchner Kennzeichen, der damals in der VW Scene war. Müsste ich jetzt im Keller suchen, wann das war, schätz mal 1994/1995.

      Der Motor war damals meiner Meinung nach, deutlich weniger im Focus, wie heute. Damals waren alle nur auf die VR6 „scharf“.
    • Hallo,

      der ABF wird schwierig.

      Ich habe eine VW Scene mit einem KR 16V Umbau mit TÜV von 1991. Damit und einer älteren internen Unterlage von Gtü (wo der KR im 1er genannt wurde) habe ich meinen KR mit „H“ in den 1er eingetragen bekommen.

      Vielleicht sprichst du erstmal mit einigen TÜV-Leuten was die so meinen.
      Wenn die nicht „wollen“ hilft dir auch keine alte Zeitschrift.

      VG
      Klaus
    • Leslie schrieb:

      Laut Wiki 1993
      Der Golf 3 GTI 16V kam zum Modelljahr 1993 --> 8/1992.


      dr.schneider schrieb:

      Ich habe eine VW Scene mit einem KR 16V Umbau mit TÜV von 1991. Damit und einer älteren internen Unterlage von Gtü (wo der KR im 1er genannt wurde) habe ich meinen KR mit „H“ in den 1er eingetragen bekommen.

      Vielleicht sprichst du erstmal mit einigen TÜV-Leuten was die so meinen.
      Wenn die nicht „wollen“ hilft dir auch keine alte Zeitschrift.
      16V Umbauten auf Basis KR/PL im 1er gab es ja schon deutlich früher wie 1991.

      Meine Meinung: Für´s H ist es nicht wichtig, ob den Umbau jmd. schon 1992/1993 hatte, sondern ob der Umbau zu diesem Zeitpunkt möglich gewesen wäre (weil Motor schon vom Hersteller verfügbar war). Dort wärst mit 8/1992 noch innerhalb der 10 Jahre für die 1er Limo.
    • Rabbit Pickup schrieb:

      Leslie schrieb:

      Laut Wiki 1993
      Der Golf 3 GTI 16V kam zum Modelljahr 1993 --> 8/1992.

      Meine Meinung: Für´s H ist es nicht wichtig, ob den Umbau jmd. schon 1992/1993 hatte, sondern ob der Umbau zu diesem Zeitpunkt möglich gewesen wäre (weil Motor schon vom Hersteller verfügbar war). Dort wärst mit 8/1992 noch innerhalb der 10 Jahre für die 1er Limo.
      Das ist auch viel Ermessensspielraum vom jeweiligen Prüfer. Der eine trägt es mit H ein, der andere nicht.
    • Leslie schrieb:

      Das ist auch viel Ermessensspielraum vom jeweiligen Prüfer. Der eine trägt es mit H ein, der andere nicht.
      Völlig klar, wie hier auch in verschieden Treads zum Thema H-Kennzeichen diskutiert.
      Die einen Prüfer sehen es lockerer, die anderen nicht.

      Ich würd das Thema halt vorher mit dem TÜV abstimmen, ob er den Umbau mitgehen kann und auf H abnimmt, oder nicht.
    • Ich kann mich ganz genau daran erinnern, wie sie 1993 hier bei uns beim VW Autohaus Ehrhardt, jetzt Ehrhardt AG massenweise nagelneue 3 er GTI 16V gekauft haben um die sofort zu schlachten nur um den Motor in einen Einser rein zu bauen, damit die jetzt in die 10 Jahres Regel noch fallen. Das war ganz verbreitet, jeder hat das gemacht damals sicher deutschlandweit. Diese Autos waren ganz billig. *sorry* *schildhau*
      Ihr wisst sicher, wie ich das meine.




      Gruß, Frank.
    • pirelli_w64 schrieb:

      Ich kann mich ganz genau daran erinnern, wie sie 1993 hier bei uns beim VW Autohaus Ehrhardt, jetzt Ehrhardt AG massenweise nagelneue 3 er GTI 16V gekauft haben um die sofort zu schlachten nur um den Motor in einen Einser rein zu bauen, damit die jetzt in die 10 Jahres Regel noch fallen. Das war ganz verbreitet, jeder hat das gemacht damals sicher deutschlandweit. Diese Autos waren ganz billig.
      Ihr wisst sicher, wie ich das meine.
      Sicher nicht auf diesem Weg :)

      Aber es gab seiner Zeit schon Verwerter, die zum damaligen Zeitpunkt z.B. Entwicklungsfahrzeuge von VW entsorgen durften Das komplette Material (inkl. Motoren) durfte verkauft werden, nur die Karossen/VIN´s gingen als Nachweiß zurück zu VW.

      Ein Bekannter von mir hatte sich so 1991/1992 schon einen VR6 besorgt und diesen in einen 2er verpflanzt.

      Genau aus diesem Grund hab ich das oben geschrieben --> Interessant waren damals nur die VR6, nach dem Digifant 16V hat kein Hahn gekräht.
    • Rabbit Pickup schrieb:

      Leslie schrieb:

      Laut Wiki 1993
      Der Golf 3 GTI 16V kam zum Modelljahr 1993 --> 8/1992.

      dr.schneider schrieb:

      Ich habe eine VW Scene mit einem KR 16V Umbau mit TÜV von 1991. Damit und einer älteren internen Unterlage von Gtü (wo der KR im 1er genannt wurde) habe ich meinen KR mit „H“ in den 1er eingetragen bekommen.

      Vielleicht sprichst du erstmal mit einigen TÜV-Leuten was die so meinen.
      Wenn die nicht „wollen“ hilft dir auch keine alte Zeitschrift.
      16V Umbauten auf Basis KR/PL im 1er gab es ja schon deutlich früher wie 1991.
      Meine Meinung: Für´s H ist es nicht wichtig, ob den Umbau jmd. schon 1992/1993 hatte, sondern ob der Umbau zu diesem Zeitpunkt möglich gewesen wäre (weil Motor schon vom Hersteller verfügbar war). Dort wärst mit 8/1992 noch innerhalb der 10 Jahre für die 1er Limo.

      Hallo,
      das kann sein.
      Ich glaube eher, dass der Nachweis zu erbringen ist, ob diese Umbauten zeitgenössisch waren.
      Da hilft so ein Bericht in einer Zeitschrift schon. 1992,93,94 gab es diese 16V KR/PL Umbauten fast wie Sand am Meer…

      Daher immer erst den richtigen Prüfer suchen…alles andere ist eh Zeitverschwendung.

      VG
      Klaus
    • typ1753 schrieb:

      Und wie sieht es dann mit den Richtlinien für die H-Abnahme aus? Den ABF Block hat es ja im Einser nicht gegeben, somit auch nicht H-konform. Zeitgenössisches Tuning kommt mit dem ABF ja auch nicht in Frage, oder?

      Hallo,

      den KR/PL gab es ja strenggenommen auch nicht im Golf 1.

      Dennoch gibt es diverse 1er 16V mit H-Kennzeichen. Oft mit Vergleich zum Scirocco 2 16V auf sehr ähnlicher Plattform.

      VG
      Klaus
    • Rabbit Pickup schrieb:

      pirelli_w64 schrieb:

      Ich kann mich ganz genau daran erinnern, wie sie 1993 hier bei uns beim VW Autohaus Ehrhardt, jetzt Ehrhardt AG massenweise nagelneue 3 er GTI 16V gekauft haben um die sofort zu schlachten nur um den Motor in einen Einser rein zu bauen, damit die jetzt in die 10 Jahres Regel noch fallen. Das war ganz verbreitet, jeder hat das gemacht damals sicher deutschlandweit. Diese Autos waren ganz billig.
      Ihr wisst sicher, wie ich das meine.
      Sicher nicht auf diesem Weg :)
      Aber es gab seiner Zeit schon Verwerter, die zum damaligen Zeitpunkt z.B. Entwicklungsfahrzeuge von VW entsorgen durften Das komplette Material (inkl. Motoren) durfte verkauft werden, nur die Karossen/VIN´s gingen als Nachweiß zurück zu VW.

      Ein Bekannter von mir hatte sich so 1991/1992 schon einen VR6 besorgt und diesen in einen 2er verpflanzt.

      Genau aus diesem Grund hab ich das oben geschrieben --> Interessant waren damals nur die VR6, nach dem Digifant 16V hat kein Hahn gekräht.

      ...und auch diese 'Versuchs-Verwerter' haben dazumal keine Steuergeräte oder sowas rausgerückt..... woher ich das weiss? 8o
    • Die Frage ist, wieso H Abnahme?

      Soll der ABF mit Serieneinspritzung laufen oder Umbau auf Weber oder EDK?


      Alternativ kannst Du auch den 9A nehmen, den gab es bereits früher und natürlich alles vorher mit dem Prüfer besprechen.
      Je nach Prüfer wird das schon nichts mit ABF und H, da streng genommen der Motor nie in der Baureihe verbaut war, alternativ wurden in den 80ern aber ständig 16Vs verbaut, was theoretisch zeitgenössisch war.
      Ggfs. kannst Du den 9A und den ABF argumentieren mit dem Hinweis, dass es der 827er Block ist....



      By the way: Laut Wiki wurde der ABF ab 92 verbaut.
    • Me

      ChristianBBS schrieb:

      ABF mit H-Kennzeichen geht im Golf 1 nicht, da laut AKE Arbeitsanweisung Leistung im Serienbereich.
      Siehe hier: google.com/url?sa=t&source=web…Vaw3AGVYmzFTwPU4NYE_-8D-b
      Meinst Du unter Punkt 3.2.3.1?

      "...Freigabe vom Hersteller..." wird ja erwähnt, ich verstehe das eher so wie das Thema Leistungssteigerung generell gehandhabt wird.

      What ever, Final mit dem Tüvprüfer reden und fertig.