Reparaturverbot - Verschrottungspflicht - Neudefinition Altfahrzeug

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    • Reparaturverbot - Verschrottungspflicht - Neudefinition Altfahrzeug

      Hallo Leute,
      hab ich in einem anderen Forum gelesen, wenn das wirklich so kommt können wir uns ein neues hobby suchen...
      wenn das schon bekannt oder nicht gewünscht ist bitte um Löschung.

      An alle mal zur Info, was als Kommissionsvorschlag seit Juli 2023
      vorhanden ist, leider wie immer mehr oder minder im Hintergrund ohne
      medialen Aufschrei:


      (ist natürlich eh klar, rechte Verschwörungstheorie usw., "Niemand hat
      vor eine Mauer zu bauen"...die übliche Leier - leider aber wahr)


      Wers nicht glaubt kann selber lesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 2023PC0451


      Auszugsweise:


      Brüssel, den 13.7.2023


      COM(2023) 451 final


      2023/0284(COD)


      Vorschlag für eine


      VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES


      über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von
      Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der
      Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der
      Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG


      (Text von Bedeutung für den EWR)


      {SEC(2023) 292 final} - {SWD(2023) 255 final} - {SWD(2023) 256 final} - {SWD(2023) 257 final}



      Artikel 24
      Übergabe von Altfahrzeugen an zugelassene Verwertungsanlagen


      (1)Alle Altfahrzeuge werden zur Verwertung an zugelassene Verwertungsanlagen übergeben.


      Artikel 26
      Pflichten des Fahrzeugeigners


      Der Eigner eines Fahrzeugs, das zum Altfahrzeug wird, muss


      a)das Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Verwertungsanlage
      oder – in den in Artikel 23 Absatz 4 genannten Fällen – an eine
      Sammelstelle übergeben, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug
      eines der in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 festgelegten Kriterien für
      die Irreparabilität erfüllt;


      b)der zuständigen Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis vorlegen.


      Artikel 37
      Unterscheidung zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Altfahrzeugen


      Für die Zwecke der Übertragung des Eigentums an einem Gebrauchtfahrzeug
      muss der Fahrzeugeigner gegenüber jeder natürlichen oder juristischen
      Person, die am Erwerb des Eigentums an dem betreffenden Fahrzeug
      interessiert ist, oder gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen
      können, dass es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein Altfahrzeug handelt.
      Bei der Bewertung des Status eines Gebrauchtfahrzeugs überprüfen der
      Fahrzeugeigner, andere Wirtschaftsteilnehmer und die zuständigen
      Behörden, ob die Kriterien des Anhangs I erfüllt sind, um festzustellen,
      ob es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt.


      ANHANG I - KRITERIEN FÜR DIE FESTSTELLUNG, OB EIN GEBRAUCHTES FAHRZEUG EIN ALTFAHRZEUG IST


      KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER REPARIERBARKEIT VON FAHRZEUGEN


      1.Ein Fahrzeug ist technisch nicht reparierbar, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:


      a)Es wurde in Einzelteile zerlegt oder ausgeschlachtet;


      b)es wurde zugeschweißt oder mit Isolierschaum verschlossen;


      c)es wurde in solchem Maße verbrannt, dass der Motorraum oder der Fahrgastraum zerstört ist;


      d)es befand sich bis oberhalb des Armaturenbretts unter Wasser;


      e)eines oder mehrere der folgenden Bauteile des Fahrzeugs können nicht repariert oder ausgetauscht werden:


      i) Bauteile mit Bodenkontakt (z. B. Reifen und Räder), Federung, Lenkung, Bremsen und deren Steuerelemente;


      ii) Sitzverankerungen und -gelenke;


      iii) Airbags, Gurtstraffer, Sicherheitsgurte und ihre peripheren Bedienungselemente;


      iv) Körper und Fahrgestell des Fahrzeugs;


      f)seine Struktur- und Sicherheitsbauteile weisen technische Defekte auf,
      die unumkehrbar sind und dazu führen, dass diese Bauteile nicht
      ausgewechselt werden können, z. B. Metallalterung, mehrere Risse in der
      Grundierung oder übermäßige perforierende Korrosion;


      g)seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der
      Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen
      Identität des Fahrzeugs führt.


      2.Die Reparatur des Fahrzeugs ergibt aus wirtschaftlicher Sicht keinen
      Sinn, wenn sein Marktwert niedriger ist als die Kosten der
      erforderlichen Reparaturen, um es innerhalb der Union in einen
      technischen Zustand zu versetzen, der ausreichen würde, um eine
      Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug
      vor der Reparatur zugelassen war.


      3.Ein Fahrzeug kann als technisch nicht reparierbar angesehen werden, wenn


      a)es sich bis unterhalb des Armaturenbretts unter Wasser befand und der Motor oder das elektrische System beschädigt ist;


      b)die Türen nicht an ihm befestigt sind;


      c)Kraftstoff oder Kraftstoffdämpfe austreten und eine Brand- und Explosionsgefahr darstellen;


      d)Gas aus seinem Flüssiggassystem ausgetreten ist, weshalb eine Brand- und Explosionsgefahr besteht;


      e)Betriebsflüssigkeiten (Kraftstoff, Bremsflüssigkeit,
      Frostschutzmittel, Batteriesäure, Kühlflüssigkeit) ausgetreten sind,
      wodurch Wasserverschmutzung riskiert wird; oder


      f)die Bremsen und Lenkungsbauteile außerordentlich abgenutzt sind.


      Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine individuelle technische
      Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob der technische Zustand des
      Fahrzeugs ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem
      Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur
      zugelassen wurde.


      z.B: g)seine Reparatur erfordert den
      Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des
      Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs
      führt.



      Also Motor oder Getriebetausch = Ende Gelände...ausser heimlich selber


      übrigens alle Ex-Camel trophy Landy sind leider auch zu verschrotten:





      Jetzt hilft nur mehr, falls irgendwas noch
      hilft, mit den betreffenden Passagen alle Lobby Gruppen aufschrecken -
      weil damit klar ist, dass das nicht eine rechte Verschwörungstheorie
      ist...


    • dr.schneider schrieb:

      entspann dich…
      grundsätzlich seh ich sowas auch endspannt nur


      In diese Kategorie gehören zum Beispiel Fahrzeuge, bei denen nur noch die Karosserie übrig ist

      was wenn man aus einer karosserie wieder ein auto bauen will :?:

      gewisse detailfragen wird`s da schon geben :?:

      Mfg Kai
      Sound-Cars-Team
    • Ich sehe das ganze auch entspannt. Zudem es wahrscheinlich auf gewerbliche Reparaturen beschränkt. Und hier kommt der Faktor "Wert" noch hinzu. Das meiste was aufgelistet ist ist ein "UND" , also kein "ein Teil kaputt = Schrott"

      Zum Thema Motorumbau. Selbst wenn du nen VR6 Turbo in einen G1 baust, der Wagen hat weiterhin seinen "ursprünglichen" Charakter = Verbrennerauto.

      Scirocco 2 GT2 16V Umbau
      Megasquirt 3 MS3x - Voll Sequentiell :)
    • In anderen Foren wurde auch schon drauf verwiesen, direkt auf der Seite des Umweltbundesamtes UBA oder bei der EU-Behörde zu lesen. Stichworte End of Lifecycle Vehicle Regulation. Ist eine Neuregelung der Altautoverordnung.

      Manche Medienberichte dazu sind leider sehr reißerisch bzw. nicht korrekt geschrieben.
      Golf LX Diesel
    • Danke für die Rückmeldungen,

      bin nur ein bisschen sensibilisiert auf diesem Thema, denn bei uns lässt zum jetztigen Zeitpunkt die Landesregierung Autos die länger abgemeldet waren, nur sehr wiederwillig wieder zum Verkehr zu.
      Hab einen Nachbarn der einen schönen 1ser GTI aufgebaut hat (Mechaniker mit eigener Firma) und am Endboss Landesregierung fast gescheitert wäre.
    • alf stocki schrieb:

      Danke für die Rückmeldungen,

      bin nur ein bisschen sensibilisiert auf diesem Thema, denn bei uns lässt zum jetztigen Zeitpunkt die Landesregierung Autos die länger abgemeldet waren, nur sehr wiederwillig wieder zum Verkehr zu.
      Hab einen Nachbarn der einen schönen 1ser GTI aufgebaut hat (Mechaniker mit eigener Firma) und am Endboss Landesregierung fast gescheitert wäre.
      Hallo,

      erklär mal warum die Zulassungsstelle / Landesregierung sich da so verhalten hat. Was war deren Beweggrund?

      Hatte das Auto eine „Oldtimer-Abnahme“?

      VG
      Klaus
    • EU
      environment.ec.europa.eu/topic…ling/end-life-vehicles_en

      Umweltbundesamt
      umweltbundesamt.de/themen/abfa…tfahrzeuge-in-deutschland

      Von dort aus kann man dann weiter recherchieren.

      Was irgendein Schreiberling bei t-online oder anderen Firmen daraus macht, ist nicht maßgeblich und meist auch nicht fachlich korrekt. Die als 1. angezeigte Quelle ist selten die beste.
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