Motoreintragung in Fahrzeug mit Emissionsschlüssel 88 - Emissionsklasse unbekannt

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    • Motoreintragung in Fahrzeug mit Emissionsschlüssel 88 - Emissionsklasse unbekannt

      Guten Tag,

      zuallererst: Mein Ziel ist hier nicht eine Aussage aus jemandem raus zu quetschen und damit zum TÜV zu fahren und dann zu sagen "Aber der Typ im Forum hat gesagt das geht!!"

      Mich würde nur mal der aktuell Stand interessieren, da ich nun nach doch recht langer Suche wenig Erfahrungsberichte habe. Aktuell habe ich auch eine Nachfrage beim TÜV laufen, aber es scheint mir, dass man sich da auch nicht so ganz eins ist, da ich noch keine Antwort erhalten habe.

      Folgender Fall: Man hat einen Motor, für den gesamt oder für einzelne Teile kein Gutachten gibt. (In meinem Fall: ABF mit ED, Eigenbau Krümmer & AGA, Eigenbau Trichter, Airbox usw usw). Motorleistung wird sicherlich bei unter 250PS landen (leider :D ), d.h. zwecks Karosseriefestigkeit usw ist alles in trockenen Tüchern.

      Die Karosserie hat einen eingetragenen Emissionsschlüssel 88, sprich "Emissionsklasse unbekannt". Das soll idealerweise auch so bleiben.

      Nun folgende zwei Fragen:

      1) Brauche ich für die Eintragung überhaupt irgendeinen Nachweis über die Emissionen? In meinem Verständnis ist der Emissionsschlüssel 88 quasi Euro 0 (welche es so nicht gibt, bzw. es gibt keine Grenzwerte). Hat da jemand Erfahrung dazu?

      2) Sollte ich einen Emissionsnachweis erbringen müssen, welche Grenzwerte muss ich einhalten? Werde ich dann gezwungenermassen auf Euro 1 geprüft?

      Danke schonmal und ich freue mich auf regen Austausch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schilling ()

    • Hallo,

      gäbe es keinerlei Abgasprüfung, siehe Caddy 14D als LKW, wird es allenfalls eine vom Baujahr abhängige Prüfung geben können. Vor 1966 gab es gar nichts so viel ich weiß. Meines Wissens gab es eine Verschärfung der Gesetze 1973 und später weiß ich nicht wann genau.

      Vermutlich ist es eher schwierig einen Prüfer zu finden, der sich mit so etwas beschäftigen will. Es gibt leider auch immer wieder Prüfer, die am Caddy nach Richtlinien für einen PKW prüfen, was falsch ist (ist und bleibt LKW). Früher wurde hier "jeder neuere (Diesel-)Motor" z. B. vom Golf 3 eingetragen, weil klar war dessen Abgasnorm kann nur besser sein.

      EDIT: Für deinen "Sondermotor" wird m. E. ein Abgasgutachten notwendig werden. Denke er weicht zu stark von einem Serienmotor ab den man eventuell "einschätzen" könnte. Am Ende hilft nur der Gang zur Prüfstelle.

      Gruß
      Markus
      Mein Automobilclub ist der Deutsche NAVC - für mich steht das für Motorsport unter vernünftigen Bedingungen für Amateure und auch für gute Pannenhilfe im Notfall...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RennMarkus ()

    • RennMarkus schrieb:




      wird es allenfalls eine vom Baujahr abhängige Prüfung geben können. Vor 1966 gab es gar nichts so viel ich weiß. Meines Wissens gab es eine Verschärfung der Gesetze 1973 und später weiß ich nicht wann genau.
      Moin,

      so läuft das bei meinem Citi. Gesetzlicher CO Grenzwert ist 4%. Da muß er bei der AU im Leerlauf drunter bleiben.

      Grüße, Jörn
    • Ich habe wegen sowas schon mal nachgefragt bei diversen Tunern. Ein Abgasgutachten muß gemacht werden. Bei deiner Euro Nix Karosse brauchst du dann aber kaum Grenzwerte einhalten, sprich CO und soweit ich weiß NOx (wurde mir zugetragen bei meinem Euro 1 (D3) ) , als ich wegen der Megasquirt nachgefragt habe. Die Kosten waren aber nicht ohne im Abgaslabor, meine irgendwas um 3000 oder 4000€ pro Messung. Idealerweise prüfst den Motor schon ausgiebig an einem Abgasanalysator vom TÜV o.Ä. bevor du das Gutachten machst.

      Scirocco 2 GT2 16V Umbau
      Megasquirt 3 MS3x - Voll Sequentiell :)
    • Hallo,

      am besten bringst du das Auto für einen Tag zu einem „Eintragungsprofi“.

      Ein ABF mit EDK ist oft sogar mit kompletten dbilas-Gutachten (ABF mit EDK) für viele 0815-Prüfer im 1er zu viel des Guten :D

      …ohne Profi wirst du durchglühen….das war schon bei meinem 16V Weber an der Grenze, selbst wenn es konventionell beim normalen TÜV geklappt hat.
      Aber ich hatte alle 1000 Zettel in Absprache mit dem Prüfer besorgt :thumbsup:

      VG
      Klaus
    • @RennMarkus:

      Danke, das ist so auch mein Stand der Informationen.

      @Jörn/Nikos: Das habe ich unschön formuliert - auch bei nicht schadstoffarmen Fahrzeugen muss man natürlich eine AU mit entsprechenden Grenzwerten einhalten. Die Euro 0 gibt es aber per so so nicht, soll heissen es gibt keine definierten Emissionsgrenzen für einen Testzyklus im Messlabor. Bei der AU wird dann natürlich trotzdem der CO gemessen.

      Dass ein Motor mit modernem Motormanagement selbst ohne Kat unter 4% CO bei einer AU ist, davon gehe ich mal aus :D

      @Dr. Schneider:

      Selbst mit der dBilas Drossel mit Gutachten müsste man ins Labor, da das Gutachten ja für Golf 3 gilt und somit im Golf 1/2 keinen Bestand hat.

      Ein Eintragungsprofi ist natürlich eine Option, davor würde ich aber gerne mal die anderen Optionen prüfen. Cool dass es bei dir so geklappt hat, witzigerweise hätte ich mit Webervergasern wahrscheinlich auch weniger Probleme - alles Politik :D

      @Christian:

      Die Abstimmung wird auf einem Radnabenprüfstand gemacht, dort kann ich dann auch gleich einen Testzyklus komplett abfahren und es mir anschauen. Kosten liegen nach meiner Recherche bei ca. 1400-1800€, ist aber stark abhängig von der zu prüfenden Abgasnorm. Euro 6 kostet bissl mehr :D

      Prinzipiell hätte ich da auch kein Problem damit, dann ist zumindest alles wasserdicht.
    • Schilling schrieb:


      @Jörn/Nikos: Das habe ich unschön formuliert - auch bei nicht schadstoffarmen Fahrzeugen muss man natürlich eine AU mit entsprechenden Grenzwerten einhalten. Die Euro 0 gibt es aber per so so nicht, soll heissen es gibt keine definierten Emissionsgrenzen für einen Testzyklus im Messlabor. Bei der AU wird dann natürlich trotzdem der CO gemessen.

      Dass ein Motor mit modernem Motormanagement selbst ohne Kat unter 4% CO bei einer AU ist, davon gehe ich mal aus :D
      Es gibt aber halt eine definierte gesetzliche Grenze für den CO Wert. Und es gibt ja auch die Schlüsselnummer 00. Ob die jetzt hinsichtlich Steuern oder anderer Merkmale noch "Vorteile" gegenüber der 88 hat weiß ich nicht.
    • Jörn schrieb:

      Schilling schrieb:

      @Jörn/Nikos: Das habe ich unschön formuliert - auch bei nicht schadstoffarmen Fahrzeugen muss man natürlich eine AU mit entsprechenden Grenzwerten einhalten. Die Euro 0 gibt es aber per so so nicht, soll heissen es gibt keine definierten Emissionsgrenzen für einen Testzyklus im Messlabor. Bei der AU wird dann natürlich trotzdem der CO gemessen.

      Dass ein Motor mit modernem Motormanagement selbst ohne Kat unter 4% CO bei einer AU ist, davon gehe ich mal aus :D
      Es gibt aber halt eine definierte gesetzliche Grenze für den CO Wert. Und es gibt ja auch die Schlüsselnummer 00. Ob die jetzt hinsichtlich Steuern oder anderer Merkmale noch "Vorteile" gegenüber der 88 hat weiß ich nicht.
      Die CO Volumen% Vorgabe für die AU ist bei Schlüsselnummer 00 und 88 identisch - es geht darum, dass für diese Schlüsselnummern keine Vorgaben der Emissionsgrenzen für einen definierten Testzyklus existieren.

      Siehe Tabelle:



      Diese Emissionen müssen (generell gesagt) im WLTP Zyklus eingehalten werden. Für nicht schadstoffarme Fahrzeuge (=Euro 0) existieren keine Grenzwerte für einen Testzyklus, d.h. es kann ja gar kein Gutachten erstellt werden.

      Dachte das hat hier sicher schon mal jemand gemacht 8o