Eintragung, ist das heute normal

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    • Eintragung, ist das heute normal

      Moin, ist das heute normal , das der TÜV einen Friedrich Fächer mit Zulassung und eine 55er Novus mit Zulassung im Cabrio 2h , nur noch in Kombination mit einer Geräuschmessung eingetragen wird?
    • Normal ist das nicht.
      Die Novus Anlage hat doch eine ABE. Zumindest laut ABE wird das Fahrzeug dadurch nicht lauter. ;)
      Im Fächer ist kein Schalldämpfer verbaut, der ändert daher auch nichts an der Lautstärke.
      Aber heutzutage spielt jeder zweite Prüfer verrückt um im Falle eines Falles keinen Ärger zu bekommen.

      Laut Gutachten (Friedrich 16V Fächer) wurden Geräuschmessungen bereits durchgeführt.

      "Der Auspuffkrümmer ist auch zulässig in Verbindung mit gegenüber der serienmäßigen Schalldämpferanlage bau- und funktionsgleichen Austauschschalldämpfern (Identteile)"

      Scirocco 2 GT2 16V Umbau
      Megasquirt 3 MS3x - Voll Sequentiell :)

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    • Student schrieb:

      Ich komme aus Niedersachsen , bei uns wir ja auch alles bei der AU gemessen, egal ob Diesel oder Benzin. Kannte das vor dem Dieselthema, da wurden Z.b DPF Diesel nur ausgelesen
      Das hat sich m.W. seit dem Dieselskandal bundesweit geändert. Zählt nicht das was das Steuergerät vorgaukelt, sondern das was hinten rauskommt.
    • Student schrieb:

      Moin, ist das heute normal , das der TÜV einen Friedrich Fächer mit Zulassung und eine 55er Novus mit Zulassung im Cabrio 2h , nur noch in Kombination mit einer Geräuschmessung eingetragen wird?
      Geldmacherei… Vielleicht mal anderen „Prüfverein“ fragen…

      VG
      Klaus
    • Hallo zusammen,

      war heute beim TÜV (im Saarland) und hab gefragt zwecks Eintragung einer Abgasanlage (für die es eigentlich eine EG-Betriebserlaubnis gibt), in Verbindung mit Fächerkrümmer (der schon eingetragen ist).

      Gleiche Aussage: „geht nur mit Geräuschmessung zu Stand- und Fahrgeräusch“.

      Soll dafür aber nur 150 Euro kosten („allerdings bei ungewissem Ausgang“ —> O-Ton des Prüfers).

      Deshalb meine Frage:
      Welche Grenzwerte sind denn für einen 83er Golf (1.8er DX) anzuwenden?

      In der EG-Betriebserlaubnis zum Auspuff sind 76 dB und 86 dB angegeben (von 1995), wobei im alten Brief 75 und 87P angegeben werden.


      Gibt es vielleicht eine Richtlinie für bestimmte Baujahre, auf die sich der Prüfer in meinem Fall berufen könnte?



      Grüße MO
    • Ich hänge mich gleich an die Vorgängerfrage, da ich in den Paragraphen dazu nichts finde.

      Die zulässigen Standgeräusche für PKW und LKW wurden die letzten Jahre immer weiter gesenkt. Haben alte Eintragungen Bestandsschutz oder gelten bei einer Eintragungsänderung (z. B anderer ESD) die neuen Grenzwerte?

      Bei meinem Caddy sind noch 91db eingetragen dank Lkw Zulassung.
    • Die EG Genehmigung gilt ja nur für den Fall das ALLES andere Serie ist an der Auspuffanlage.
      Wenn da schon ein Fächer verbaut ist ist die EG Genehmigung doch sowieso hinfällig.
      Und dann wird eben in Kombination eingetragen und wenn es lauter wird wird das eben auch in die Papiere übernommen.
      Dann haste wenigstens valide Werte in Deinem Schein stehen und sparst Dir evtl die unnötigen Diskussionen bei der nächsten Kontrolle wenn die Cops wieder auf Schilderklau gehen wollen.
      Die Kohle wär mir da egal, denn der Ärger wenn einem Gesetzeshüter etwas nicht passt ist definitiv teurer.
      Red Golf Club

      91er Golf 1 Cabrio Sport Line Flashrot

      82er
      ex Diesel jetzt 1.8T GTI Klon Gambiarot
    • Bladerunner schrieb:

      Die EG Genehmigung gilt ja nur für den Fall das ALLES andere Serie ist an der Auspuffanlage.
      Wenn da schon ein Fächer verbaut ist ist die EG Genehmigung doch sowieso hinfällig.
      Und dann wird eben in Kombination eingetragen und wenn es lauter wird wird das eben auch in die Papiere übernommen.
      Dann haste wenigstens valide Werte in Deinem Schein stehen und sparst Dir evtl die unnötigen Diskussionen bei der nächsten Kontrolle wenn die Cops wieder auf Schilderklau gehen wollen.
      Die Kohle wär mir da egal, denn der Ärger wenn einem Gesetzeshüter etwas nicht passt ist definitiv teurer.
      Das kann ich unterstreichen.

      Und genau deshalb frage ich:

      Wenn meine Fächerkrümmer - Abgasanlagen - Kombination mit 92dB eingetragen ist und ich nur einen anderen Endschalldämpfer oder MSD verbauen will und damit eine Geräuschmessung stattfindet, zählen dann die neuen / niedrigeren Grenzwerte?
    • Bladerunner schrieb:

      Die EG Genehmigung gilt ja nur für den Fall das ALLES andere Serie ist an der Auspuffanlage.
      Wenn da schon ein Fächer verbaut ist ist die EG Genehmigung doch sowieso hinfällig.
      Und dann wird eben in Kombination eingetragen und wenn es lauter wird wird das eben auch in die Papiere übernommen.
      Dann haste wenigstens valide Werte in Deinem Schein stehen und sparst Dir evtl die unnötigen Diskussionen bei der nächsten Kontrolle wenn die Cops wieder auf Schilderklau gehen wollen.
      Die Kohle wär mir da egal, denn der Ärger wenn einem Gesetzeshüter etwas nicht passt ist definitiv teurer.
      Ja, genau meine Meinung. Deshalb war ich auch dort, um es korrekt eintragen zu lassen (obwohl in der Zeichnung der EG ein Fächer als Option abgebildet ist).
      Der Prüfer war auch allen Änderungen gegenüber aufgeschlossen, lediglich einen Nachweis zu den Spurverbreiterungen (ob es "zeitgenössisch" ist) wollte er haben.

      Daa eine AGA nach einiger Zeit auch lauter werden kann ist ja nicht unüblich, deshalb auch meine Frage, ob es einen baujahrabhängigen maximalen Grenzwert gibt.

      1.8er Ratte schrieb:

      Bladerunner schrieb:

      Die EG Genehmigung gilt ja nur für den Fall das ALLES andere Serie ist an der Auspuffanlage.
      Wenn da schon ein Fächer verbaut ist ist die EG Genehmigung doch sowieso hinfällig.
      Und dann wird eben in Kombination eingetragen und wenn es lauter wird wird das eben auch in die Papiere übernommen.
      Dann haste wenigstens valide Werte in Deinem Schein stehen und sparst Dir evtl die unnötigen Diskussionen bei der nächsten Kontrolle wenn die Cops wieder auf Schilderklau gehen wollen.
      Die Kohle wär mir da egal, denn der Ärger wenn einem Gesetzeshüter etwas nicht passt ist definitiv teurer.
      Das kann ich unterstreichen.
      Und genau deshalb frage ich:

      Wenn meine Fächerkrümmer - Abgasanlagen - Kombination mit 92dB eingetragen ist und ich nur einen anderen Endschalldämpfer oder MSD verbauen will und damit eine Geräuschmessung stattfindet, zählen dann die neuen / niedrigeren Grenzwerte?

      Ich befürchte auch, dass hier der neu gemessene Wert niedergeschrieben wird, was für mich ja prinzipiell auch ok ist.
      Ob die ermittelten Messwerte allerdings valide und reproduzierbar sind ist halt die Frage.
      Deshalb würde ich eher eine gewisse "Messunsicherheit" auf das Ergebnis des Prüfers draufpacken wollen.

      Falls jemand eine Quelle zu offiziellen Richtwerten hat, die man heranziehen könnte, wäre das ja schon mal ein guter Ansatz.


      Grüße MO
    • Das wird Werte geben. Halle 77 Marco war letztens mit seinen 16v Umbau bei einem Tuner der den Motor eingetragen hat, und der Prüfer hat einiges zu den Eintragungsrichtlinien und Werten gesagt
    • ...mich "quält" aktuell das gleiche Thema, Eintragung AGA mit Fächerkrümmer. Nach meinem Verständnis wird das immer mehr zum kritischen Punkt insbesondere bei Motorumbauten, der darüber entscheidet ob Du das Ding dann später legal auf der Straße fahren kannst oder nicht.

      jegliche Abweichung der Serie, wie oben mit dem Fächerkrümmer beschrieben, sorgt dafür das EWG / ABE und ähnliches Ihre Gültigkeit verlieren und man über eine Einzelabnahme eintragen muss. Hier sind die Prüfer inzwischen so sehr unter Druck des Gesetzesgebers, dass jeglicher Umbau peinlich genau dokumentiert werden muss und die Kollegen auch im Nachgang dafür haftbar gemacht werden können.

      Relevant für die Geräuschmessung ist zum einen das Standgeräusch und das Fahrgeräusch, Standgeräusch dient bei Überprüfung z.b. der Polizei als Referenzwert, bei einem Golf 1 CL (1,4) BJ 1982 sind das bspw. Standgeräusch (U1) 91 db und Fahrgeräusch (U3) 80 db, bei andere Motorisierung weichen die Wert ggf. nach oben ab, hier achtet schon mal darauf, dass bspw. bei einem G60 / 16V im Golf 1 unter Umständen andere Wert geltend gemacht werden müssen, diese können dann auch in die Papiere eingetragen werden und die db entsprechend erhöhen, was bei der späteren Messung hilfreich ist.

      Eine "einfache" Erhöhung der db Werte aufgrund einer Messung ist im Übrigen nach meinem Stand nicht möglich, sondern die Werte im Fahrzeugschein definieren die Lautstärke, die am Ende maximal erreicht werden darf.

      Bei der Überprüfung des Standgeräusches gilt im übrigen eine Messtoleranz von 5%, sprich beim o.g. Beispiel wären 96 db gerade noch in Ordnung.

      Manchmal helfen auch db Killer wie bspw. von Simson (Einbau direkt vor dem MSD), dieser zeigte im Standgeräusch eine Reduzierung um ca. 5 db bei einer 63,5 Gruppe A mit EWG, hingegen der db Killer von FOX ist ohne Wirkung

      Meine Erfahrung mit EWG Anlagen ist übrigens, dass nicht alle Anlagen hier die angegebenen db Wert einhalten und somit nicht zwingend eine gute Chance besteht damit durch die Geräuschprüfung zu kommen. Abgesehen davon brauchts auch wirklich einen Prüfer der sich mit der Materie vertraut macht / gemacht hat, ein gute Beispiel ist im Video der Halle77 zu sehen, Golf 1 16V bei der Einzelabnahme, dürfte so bei 1:04 sein, als es um die Geräuschmessung/-entwicklung kurz geht

      Endlich LEGAL auf der Straße? - Golf 1 2.0 16V - Zu Besuch bei Risse Motorsport! - YouTube

      wie gesagt, dies ist das was ich jetzt über die letzten Monate so dazu gelernt habe, aber ich bin auch nur eine begeisterter "Amateur"

      gibt auch noch einen weiteren Thread zu dem Thema, der mir hier weitergeholfen hat

      Wie viel DB darf der jetta 1 Baujahr 1982 sein? - allgemeines - golf1.info
    • Das Dinge geprüft und eingetragen werden finde ich grundsätzlich gut. Es gibt auch ein paar Möglichkeiten um Streit zu vermeiden, wo jeder beim eintragen drauf achten kann. Thema gewindefahrwerk. Häufig wird nur Radmitte / Kotflügelkante eingetragen. Das versuche ich zu vermeiden. Besser ist Restgewinde. Da werden Schwache Domlager ausgeschlossen
    • Hallo Student,
      Da bin ich ganz bei Dir, radmitte kotflügelkante ist Ärger vorprogrammiert, insbesondere bei günstigeren Fahrwerken, die sich deutlich senken mit der Zeit.
      Bei den auspuffanlagen ist halt um ein Vielfaches schwieriger, insbesondere wenn der Motor nie original in dem Auto war und die originalen Auspuffkomponenten nicht passen.
    • Da ich nicht auf Laut, sondern Leistung stehe, habe ich ja ein eigenes Interesse. Laut fällt auf und wird nicht gern gesehen

      was ich aber bei manchen Gutachten sehr lustig finde, speziell beim Fächer. rohrdurchmesser und Längen von bis. Da springt die Fantasie gleich an

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von student ()

    • Mir steht demnächst die Eintragung eines Sandler / POWERSPRINT 4 in1 Fächer an EG Edelstahl - Mittel und Endschalldämpfer in originalem Querschnitt bevor.

      Gleichzeitig muss der eingetragene GKat, der durch abgeschnittene Kabel und Schläuche eh ohne Funktion war, ausgetragen werden.

      Ich sehe schon, das soll wohl auch hier in NRW abenteuerlich und teuer werden...

      LG
      Andy
      W65 noch im Aufbau :)
    • Golf_82_16V schrieb:

      dürfte so bei 1:04 sein, als es um die Geräuschmessung/-entwicklung kurz geht

      Endlich LEGAL auf der Straße? - Golf 1 2.0 16V - Zu Besuch bei Risse Motorsport! - YouTube

      das ganze Video geht nur 1:03
      *schildhau*


      Ronny
      GTI - geboren zu einer Zeit, als wir von CO2 nur wussten, dass es Limo zum sprudeln bringt !