Hallo,
ich bin auf der Suche nach Schwarmwissen, vielleicht auch die Möglichkeit hier einen Thread zu schaffen der Anderen zukünftig hilft.
Möchte mir klassische Königsportsitze CL200 -sofern sie Hintern und Rücken munden- sowie starre Konsolen mit Laufschiene von Wiechers einbauen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Konsolen habe ich bei Wiechers angefragt.
Mein TÜV Prüfer der früher einiges eingetragen und damals einen offenen Eindruck machte, hat sich total gesperrt. "Ab 1981 müssen alle Teile KBA ABE haben, Konsolen aus dem Motorsportbereich geht gar nicht wenn man keine Rennlizenz hat... "
Ein gewerblicher Verkäufer sagt TÜV ist für alte Fahrzeuge wie Golf/Scirocco 1&2 nicht nötig, da würde die alte Führerhausrichtline greifen.
Diese Führerhausrichtline (soll Nr.128 sein) habe ich nicht gefunden, allerdings einen Text der als "Zusammenfassung" sehr häufig im Internet kopiert,publik gemacht wurde. Danach bräuchte es u.A. eine höhenverstellbare Konsole was ich auf Grund der teils Serienmäßig nicht höhenverstellbaren Sitze nicht so ganz glaube.
Und da kommen nun die
Fragen:
-Wer kann was zu dieser Führersausrichtlinie sagen?
-Müssen Sitze/Konsolen bei unseren Fahrzeugen überhaupt eingetragen werden?
-Müssen Sitze und Konsole -auch wegen der Verschraubung mit dem Gurtschloss- ABE/Teilegutachten haben?
Viele Grüße Christian
ich bin auf der Suche nach Schwarmwissen, vielleicht auch die Möglichkeit hier einen Thread zu schaffen der Anderen zukünftig hilft.
Möchte mir klassische Königsportsitze CL200 -sofern sie Hintern und Rücken munden- sowie starre Konsolen mit Laufschiene von Wiechers einbauen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Konsolen habe ich bei Wiechers angefragt.
Mein TÜV Prüfer der früher einiges eingetragen und damals einen offenen Eindruck machte, hat sich total gesperrt. "Ab 1981 müssen alle Teile KBA ABE haben, Konsolen aus dem Motorsportbereich geht gar nicht wenn man keine Rennlizenz hat... "
Ein gewerblicher Verkäufer sagt TÜV ist für alte Fahrzeuge wie Golf/Scirocco 1&2 nicht nötig, da würde die alte Führerhausrichtline greifen.
Diese Führerhausrichtline (soll Nr.128 sein) habe ich nicht gefunden, allerdings einen Text der als "Zusammenfassung" sehr häufig im Internet kopiert,publik gemacht wurde. Danach bräuchte es u.A. eine höhenverstellbare Konsole was ich auf Grund der teils Serienmäßig nicht höhenverstellbaren Sitze nicht so ganz glaube.
Und da kommen nun die
Fragen:
-Wer kann was zu dieser Führersausrichtlinie sagen?
-Müssen Sitze/Konsolen bei unseren Fahrzeugen überhaupt eingetragen werden?
-Müssen Sitze und Konsole -auch wegen der Verschraubung mit dem Gurtschloss- ABE/Teilegutachten haben?
Viele Grüße Christian
Scirocco 2 GT2 16V Umbau
Megasquirt 3 MS3x - Voll Sequentiell