Laut TÜV wurde mir gesagt das dieser nicht mehr als 80db laut sein darf Ich möchte den Kat entfernen und ggf das msd verlängern vom Golf 1, da ich keins für jetta 1 finde...
*Wenn Sie Änderungen an der Schalldämpferanlage durchführen, muss der Fahrgeräuschgrenzwert von 80db(a)E eingehalten werden. Das muss bei der Begutachtung durch eine Fahrgeräuschmessung nachgewiesen werden. Aus der Erfahrung kann ich Ihnen aber schreiben, dass in 99% der Fälle bei denen bei einem Golf I, Golf 2 oder Jetta der Mittelschalldämpfer entfernt oder verändert wurde, der Grenzwert des Fahrgeräusches nicht mehr eingehalten wird.*
*Wenn Sie Änderungen an der Schalldämpferanlage durchführen, muss der Fahrgeräuschgrenzwert von 80db(a)E eingehalten werden. Das muss bei der Begutachtung durch eine Fahrgeräuschmessung nachgewiesen werden. Aus der Erfahrung kann ich Ihnen aber schreiben, dass in 99% der Fälle bei denen bei einem Golf I, Golf 2 oder Jetta der Mittelschalldämpfer entfernt oder verändert wurde, der Grenzwert des Fahrgeräusches nicht mehr eingehalten wird.*