Golf 1 16v Motorumbau H Abnahme

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    • Golf 1 16v Motorumbau H Abnahme

      Servus liebe Golf 1 Freunde,

      durch längeres durchforsten im Forum bin ich leider immer noch nicht so richtig fündig geworden.


      Wir haben vor ca 17 Jahren einen Golf 1 LX umgebaut auf 16v mit K-Jettronic. Leider ist er damals nie so richtig gelaufen, weshalb er nun seit ca 15 Jahren in der Halle steht. Jetzt habe ich mich dazu entschlossen einmal komplett alles neu aufzubauen, um den 1er dieses Jahr wieder auf die Straße zu bekommen.

      Nun zu meinem Problem:
      Da ich leider absolut Neuling bin in Sachen H Abnahme, brauche ich dringend dringend Hilfe :thumbsup:

      Frage 1: Kann mir jemand Tipps geben, wie ich am besten und einfachsten Gutachten bekomme?
      Frage 2: Hat jemand zufällig einen Fahrzeugschein wo der 16v im 1er Golf schon abgenommen ist, am besten mit H Abnahme 8|
      Frage 3: Hat zufällig jemand ein Gutachten/Eintragung der Supersprint Auspuffanlage Gruppe A (am besten auch Schein)
      Frage 4: Der Umbau auf 16v Weber ist ebenfalls geplant *anbet* , zufällig jemand dies in Verbindung mit H Abnahme (auch ohne H möglich)



      Ich hoffe es gibt liebe Schrauberkollegen die mir weiterhelfen können. *thumbup*


      P.s: Ich weiß diese Themen wurden schon öfter hier angesprochen, da dass ähnlichste Thema 2012 eröffnet wurde und viele Benutzer entweder sich von ihrem 1er getrennt haben, oder einfach inaktiv sind, bitte ich euch mir nochmal zu helfen *danke*


      Mit freundlichen Grüßen
      Domme
      • VW T6 Transporter
      • Golf 1 LX 16v
      • Golf 1 Westmoreland
    • Zu Frage 1:
      Am besten bespricht man sowas mit dem örtlichen Prüfer der auch die Abnahme machen soll.
      Wenn Du mit Gutachten, Unterlagen über den Umbau etc meinst, dann bist du dort ebenfalls ganz gut aufgehoben.
      Denn nur weil in Müchen jemanden die Unterlagen vom Spenderfahrzeug gereicht haben, muss das in Hamburg nicht genauso sein.

      Zu Frage 2:
      Hier ist erstmal die Frage welcher 16V. KR, PL oder 9A?

      Zu Frage 3:
      Stahl oder Edelstahl?
    • Guten Morgen,

      Zu Frage 3:

      Ich glaube nicht, daß es für die Gruppe A Anlage ein Gutachten gibt!
      Meine Meinung ist, dass es am Prüfer liegt ob er Bock drauf hat oder nicht.
      Auch wenn der Prüfer es einträgt kann es natürlich trotzdem bei einer Polizeikontrolle zu Problemen kommen. Die Anlage ist schon laut...zumindest bei mir *rofl*

      Gruß Jules
    • Salute,

      den 16V bekommt man normalerweise eingetragen, so lange:

      - Die im Fahrzeugbrief eingetragene Abgasnorm auch vom Motor erfüllt wird
      - Die Geräuschmessung innerhalb der Toleranz liegt
      - Die Bremsanlage dementsprechend angepasst wurde

      Ansonsten ist es ratsam, eine Kopie des Fahrzeugscheins des Spenderfahrzeugs zu haben und für alle nicht-originalen Teile idealerweise ein Gutachten zu haben.

      Wie schon erwähnt, hängt natürlich alles sehr stark vom Prüfer ab. Im schlimmsten Fall jagt er dich wieder direkt vom Hof, im Besten Fall hast du 10min Zeit, um ihn von deinem Vorhaben zu überzeugen.

      Für die Abgasanlage würde ich eine Einzelabnahme anstreben, passende Geräuschmessung vorausgesetzt. Ohne MIttelschalldämpfer wirst du aber erst gar nicht hinfahren müssen, die 16V machen schon gut Lärm.

      Je mehr Teile ein Gutachten haben, desto einfacher gestaltet sich natürlich die Geschichte.

      Sprech doch mal mit dem TüV und ggf kannst du dich dann mit konkreten Anliegen hier melden.

      Viel Erfolg!
    • Servus Schilling,

      danke für deine Info. Verstehe ich die Sache mit dem Schein vom Spenderfahrzeug, allerdings ist das nun fast 20 Jahre her, da findet man wohl oder übel nichts mehr..



      Tüv-Prüfer wurde heute schon kontaktiert, ich wollte es ihm nur wenig einfach machen und eventuell schon einen Fahrzeugschein ihm zeigen, indem es schon eingetragen war. Deswegen hatte ich mich hier gemeldet.


      Grüße!
      • VW T6 Transporter
      • Golf 1 LX 16v
      • Golf 1 Westmoreland
    • Hallo

      streng gesehen ist das H-Kennzeichen für Golf 1 mit KR/PL eigentlich nicht drin.

      Ich habe meine H-Prüfung in 2014 dennoch mit KR und 45er Weber bestanden.
      Als Nachweis diente eine VW Scene von 1991 mit einem Golf 1 16V. Der Motor, obwohl aus nachfolgender Bauserie, wurde über die 10 Jahres Regel ganz legal akzeptiert.

      Die VW Scene kann ich dir bei Bedarf zur Verfügung stellen.

      Zum Thema PL/KR stehen hier noch ein paar Infos: Link golf-eins-online.de

      VG
    • christian_scirocco2 schrieb:

      In der 10 Jahre Regel ist der 16V locker drin, selbst für einen 76iger Golf 1. Aber es ist immer Auslegungssache des Prüfers. Können kann vieles, eine Garantie auf eine Abnahme und H gibt es nie.

      ...wobei einige Prüfer die Eintragung wohl verweigern, weil der Motor nicht aus der selben Baureihe stammt.

      Hier gibt es noch Infos zur Motorbaureihe....https://www.golf1.info.... LINK

      VG
      Klaus
    • kai 1 schrieb:

      dr.schneider schrieb:

      streng gesehen ist das H-Kennzeichen für Golf 1 mit KR/PL eigentlich nicht drin.
      welchen MKB hatten denn die franzosen ? da gab`s doch nen 16v ab werk
      Mfg Kai
      Golf 1 GTI 16S = Oettinger Motor
      kein KR

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dr.schneider ()

    • Hallo Domenico,

      die VW-Scene 7/1991 ist unterwegs zu dir.

      Eine Briefkopie mit Eintragung eines 16V KR mit 60mm Supersprintanlage sende ich dir ebenfalls.
      Allerdings bringt dir das aus meiner Sicht beim TÜV nicht viel. Eher würde ich einen TÜV-Mann suchen, der mit solchen Motorumbauten Erfahrung hat.

      Dann schicke ich dir noch ein etwas älteres Dokument vom GTÜ (Leitfaden für Oldtimer):
      Hier ist sogar explizit der 16 V Motor aus dem Golf 2 als zeitgenössisch für den Golf 1 erwähnt.
      Mit den Unterlagen wirst du sicherlich weiterkommen!

      Ich hoffe ich konnte helfen!

      Meine Daumen sind gedrückt und berichte hier mal wieder.

      Viele Grüße
      Klaus

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dr.schneider ()

    • kai 1 schrieb:

      welchen MKB hatten denn die franzosen ? da gab`s doch nen 16v ab werk

      Hallo,

      der französische 16S basierte auf dem EG, Oettinger hat diesen Motor aber später auch auf dem DX als Basis verbaut. Der hatte außer der Ventilzahl nichts mit dem KR oder PL gemeinsam.


      MfG
      1985-heute Jetta C Diesel (JK) 09/83 alpinweiß (Alltagsfahrzeug - außer bei Salz)
      2005-2015 Golf GTI Trophy (JJ) 09/83 heliosblau met.
      1982-1988 Golf GTI (EG) 11/80 schwarz
      1976-1982 Golf GLS (FP) 09/76 riadgelb
    • Golf-GTI-Trophy schrieb:

      kai 1 schrieb:

      welchen MKB hatten denn die franzosen ? da gab`s doch nen 16v ab werk
      Hallo,

      der französische 16S basierte auf dem EG, Oettinger hat diesen Motor aber später auch auf dem DX als Basis verbaut. Der hatte außer der Ventilzahl nichts mit dem KR oder PL gemeinsam.


      MfG
      Das kann man so sagen, ist aber dann wenig hilfreich.

      Was allerdings beim TÜV gut ankommt:

      "Dei Firma Oettinger hat damals schon 16V Motoren auf 827er Block Basis eingebaut und verkauft."

      Die Leistung ist fast gleich, Motorblock ist gleich, den Zylinderkopf würde ich als "umgearbeitet" betiteln.
    • Schilling schrieb:

      Das kann man so sagen, ist aber dann wenig hilfreich.

      Hallo,

      ich wollte auch nicht den Eindruck erwecken, an der Richtlinienlage vorbei beim Zulassen eines 16V-Motors aus dem Golf 2 in einem Golf 1 auf "H" zu helfen. Nach meiner Meinung (und der der Richtlinie) ist dieser Motor aus einer anderen Baureihe und daher nicht H-fähig. ;)

      Ich finde diese Trickserei irgendwelche Motoren auf Krampf in eine H-Zulassung zu bekommen nicht gut - aber das muß jeder selbst entscheiden.


      MfG
      1985-heute Jetta C Diesel (JK) 09/83 alpinweiß (Alltagsfahrzeug - außer bei Salz)
      2005-2015 Golf GTI Trophy (JJ) 09/83 heliosblau met.
      1982-1988 Golf GTI (EG) 11/80 schwarz
      1976-1982 Golf GLS (FP) 09/76 riadgelb
    • Golf-GTI-Trophy schrieb:

      Schilling schrieb:

      Das kann man so sagen, ist aber dann wenig hilfreich.
      Hallo,

      ich wollte auch nicht den Eindruck erwecken, an der Richtlinienlage vorbei beim Zulassen eines 16V-Motors aus dem Golf 2 in einem Golf 1 auf "H" zu helfen. Nach meiner Meinung (und der der Richtlinie) ist dieser Motor aus einer anderen Baureihe und daher nicht H-fähig. ;)

      Ich finde diese Trickserei irgendwelche Motoren auf Krampf in eine H-Zulassung zu bekommen nicht gut - aber das muß jeder selbst entscheiden.


      MfG
      Das sehe ich sogar auch so. Ich mache keine H Abnahme und keine 07er, da meine Fahrzeuge nur mit extrem viel Trickserei H-tauglich wären.
      Die 07er missbrächlich für Umbauten zu verwenden, ist sogar ein Straftatbestand, da es dem Tatbestand der Steuerhinterziehung entspricht, darauf habe ich so gar keine Lust.

      In erster Linie finde ich es nur witzig, den TÜV etwas zu foppen.
    • Na, das Problem ist doch die H-Regel selbst.
      Einerseits heißt es: Fremdmotoren sind nicht zulässig.
      Andererseits: Umbauten die innerhalb 10 Jahren nach EZ möglich gewesen wären sind zulässig.
      Mache da keinen Hehl draus das ich mit diesem Argument einen Polo 6N-Motor im 86C fahre; mit H-Zulassung.
      Finde das auch überhaupt nicht schlimm, wieviele Käfer fahren mit nem Typ 4 Motor und H-Kennzeichen? Alle!
      Also, solange die Regeln solche Sachen ermöglichen kann man es auch nutzen. Die Prüforganisationen sind nur kundenorientierte Dienstleistungsunternehmen, die müssen Kohle machen.
      Meine Meinung.
      Viele Grüße
      Dirk
      Gas ist rechts und Vergaser ham Doscht
    • Hallo,

      wobei ja eine klare Aussage gibt, dass Motoren aus einer anderen Baureihe nicht erlaubt sind.

      Aber mal ehrlich: Ein 16V ist doch voll drin im Bereich „Retro-Tuning für den Golf 1“!
      Meinen Auto-Führerschein habe seit 1992 und auch in 1992 hatten ein Freund und ich einen KR im Golf 1. War damals geil und ist es heute noch! :)

      Meine „Golf 1 Geschichte“ belegt es....der 16V im Golf 1 ist „zeitgenössisch“.

      Aber den legalen Weg für den KR mit H-Kennzeichen findet man hier:
      Es ist eine Arbeitsanweisung des AKE LINK autobild

      Auszug: Auch ein Ersatzmotor vom selben Hersteller ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
      - die Motorbaureihe ist mindestens 30 Jahre alt (16V im Golf 2 seit 1986!) und
      - die Leistungsdaten liegen innerhalb der Baureihe des Fahrzeugs....

      Wobei die „Baureihe“ dann doch etwas flexibel ausgelegt werden muß, damit der Typ Scirocco 2 16V hinzugenommen werden kann. Streng genommen würden 112PS oder die Frankreich-Sonderserie 16S mit 136PS mit Oettinger 16V Motor erlaubt sein.
      So hat es bei meinem Golf 1 mit dem KR geklappt. Dann hatte ich noch die alte VW Szene von 1991 mit den Artikel vom Golf 1 dabei. Diesen Artikel habe ich 1991/1992 bestimmt 100x gelesen...

      ...und auch wenn ich es schonmal geschrieben habe: Ich glaube damit kommen der Prüfer und ich auch in den „H-Himmel“...

      VG
      Klaus