Verschränkungstest beim Tieferlegen

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    • ChristianBBS schrieb:

      Darum muss die Verbundlenkerachse auch durch gleichmäßiges Einfedern(z. B. Personen auf Ladekante) geprüft werden.

      In nunmehr bummelig zwei Dekaden, in denen ich mit Eintragungen zutun habe, hab ich das noch nie praktisch erlebt.
      Ein einziges Mal, anno 2003, wurden die zulässigen Achslasten mittels Gewichten ausgereizt - jedoch trotzdem nur der Verschränkungstest.
    • Gumo,

      das hast Du aber Glück gehabt.

      Hier bei uns speziell in Cottbus bei der Dekra wurde mein A4
      - überall mit weißem Klebeband an den Radläufen abgeklebt
      - dann das zulässige Gesamtgewicht ermittelt
      - 550kg minus 180kg für 2 Personen (Prüfer+ich), machte 370kg in Sandsäcken, die in den Kofferraum bzw. Rückbank gepackt wurden
      - dann wurde mit dem maximal beladenden Auto eine Runde über durchaus schlechte Straßen gefahren und am Ende eine 12m Kreisfahrt auf dem Hof.

      Danach wurde geschaut, ob irgendwo am Klebeband Reifenspuren waren.
    • Man merkt mal wieder, dass es extrem unterschiedliche Ansprüche des/der Prüfer bzgl. Freigängigkeit gibt.

      Als im Sommer ein Kollege beim TÜVer unseres Vertrauens war, um das Gewinde einzutragen, kam nur die Frage ob es schleift. Wahrheitsgemäss sagten wir ja, daraufhin wurde das FW eingetragen, mit dem Kommentar "schraubts halt noch n cm hoch wenn es schlimm ist"

      Ende vom Lied - es schleift bis heute, bis heute ist es es auch nicht schlimm, es ist niemand gestorben und auch kein Reifen geplatzt. Wenn man an die Sache mit etwas Hirn rangeht ist das überhaupt kein Problem.
    • Letztlich muss das jeder selber wissen und es ist natürlich auch alles nicht immer so schlimm, wie von den Prüfern dargestellt. Bin selber etliche Zeit mit einem schleifenden Hinterrad gefahren, weil es halt nicht perfekt gebördelt war. Wenn man das im Auge behält, ist es ja ok. Trotzdem ist es schon ein Unterschied ob da Metall oder Plastik am Gummi schleift ;)

      Jetzt mal unabhängig von Prüfer und Sicherheit. Kleine Story, 3 Jahre her: Mein Kumpel will seinen 68er Fastback Mustang vorne etwas tiefer legen, damit das Auto gerade steht. Kein Gewindefahrwerk vorhanden, wegen Wertgutachten und H-Kennzeichen auch keine Option, ebenso wenig Bördeln. Also Federteller, Federlänge, negativer Sturz, das Übliche durchprobiert, bis er gut dastand. "Leider" haben sich die Federn dann noch etwas gesetzt (Ich fand's gut :D ) . Eines Tages ist ihm bei Rückwärtsfahren mit eingeschlagenen Vorderrädern eine Profilrille innen am Radlauf hängen geblieben, und hat diesen komplett nach vorne umgekrempelt. Wagen war grad in dem Jahr für >5T€ lackiert worden, die Freude war groß. Letztlich konnte man das reparieren, logo.

      Will nur sagen, es muss nicht immer sicherheitsrelevant sein um nachher blöde zu enden ;)
    • Bei meiner letzten Eintragung hat der Prüfer beides gemacht. Leer Verschränkungstest und dann mit ihm zusammen Kreise fahren bis der Wagen anfing über die VA zu schieben. Vor 20 Jahren beim ersten mal wurde mit vier Mann im Rocco Kreise gefahren. Ich glaube da war am oder schon oder über der Zuladungsgrenze. *schildhau*
      Aber egal wie, wenn es schleift muß was passieren, für die eigene und besonders Sicherheit Anderer.

      Scirocco 2 GT2 16V Umbau
      Megasquirt 3 MS3x - Voll Sequentiell :)
    • Stephan, je nachdem wo du zur Prüfhalle fährst pass auf, dass der von nem Federwegsbegrenzer nichts mitbekommt oder den sieht.
      Meiner Prüfer hier sagt z.b. ganz klipp und klar, dass nur der org Begrenzer des FW Herstellers von ihm akzeptiert wird und nicht eingelegt oder gegen z.b. PU getauscht werden darf....

      Und bevor jetzt manch einer meint dass der Mann zu nix zu gebrauchen ist: mit dem kann man einige Sachen machen, wo ansonstdn der großteil der Ösitüver nedmal noch zuhörrn....
    • aaaaalso.

      Ob man das Verschränken für sinnvoll hält, das ist die eine Sache. (ob der Prüfer es macht, wieder eine ganz andere)

      FAKT ist aber, dass bei Eintragungen vom Fahrwerk/Federn/Spurplatten usw. eine Verschränkung meist in den internen Anweisungen der jeweiligen Prüforganisation gefordert ist.
      Ob der Prüfer nun bock darauf hat, wisst ihr selber... da ist jeder unterschiedlich und jeder Mensch hat mal einen guten und einen schlechten Tag.

      Ebenso ist es richtig, bei einer Verbundlenkerachse die Achse komplett einfedern zu lassen, z.b. durch Kollegen, die auf der Ladekante wippen.
      Das Einfederverhalten einer Verbdunlenkerachse wird beim Verschränken nicht exakt nachgebildet, da die Achse sich zur Fahrzeugmitte hin verwindet und somit das Rad weiter nach innen wandert, als eigentlich üblich.

      Leider wurde halt viel zu viel Unfug bei Eintragungen getrieben, dass inzwischen alles penibel dokumentiert werden muss (gerade bei §21).
      Als Prüfer riskiert man leider direkt immer seinen Job - bzw. die Beglaubigung im jeweiligen Bundesland.

      Trägt man ein Gewindefahrwerk ein das schleift und hat das Glück, dass der Kunde 10 Minuten nach Eintragung von der Polizei angehalten wird, dann gerät man aber in Erklärungsnot, wieso das bei der Eintragung vorher nicht geschliffen hat. Da wird der Arbeitgeber dann ungemütlich-neugierig. :D

      So blöd das auch klingt, aber der Prüfer macht nur seinen Job.
      Umbaubericht 1,5l Weber

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    • Hat jetzt zwar nicht zwingend mit schleifen zu tun, muss das aber los werden.
      Selbst vor Gericht wird scheinbar so und so bewertet.

      Ein Beispiel aus der Praxis
      Audi S3 Extrem tief, wird angehalten, vermessen, Fotografiert und wird als 1,5cm tiefer wie eingetragen gemessen, bzw. wurde so von der Polizei festgehalten
      Anzeige 115€ + 1 Punkt. Das ganze wird nicht aktzeptiert, da die Polizei beim messen darauf hingewisen wurde, das das Auto schief steht, also Anwalt übergeben.

      Das ganze geht zur Staatsanwaltschaft, es kommt zur Verhandlung.
      Anwesend: Richter, Staatsanwalt, Gutachter TÜV, Angeklagter(mein Neffe), seine Freundin, Polizist, ich

      Richter fragt den Polizisten mehrmals ob das Auto beim vermessen leer war(schief Stand nicht zur Debatte), leer war die entscheidende Frage.
      Da die Polizei das vermessen in Form von Fotos dokumentiert hat, hat der Richter nochmals nachgefragt, ob das Fahrzeug beim vermessen leer war, wurde erneut
      vom Polizisten bestätigt das es so war, Auto war leer. Richter fragte dann, warum sieht man dann auf dem Bild die Junge Dame auf der Rücksitzbank sitzen...
      Selbst der Gutachter war der Meinung, wenn alles eingetargen ist dann hat das auch so seine Richtigkeit. Man muss Fairerweise dazu sagen, das Auto war ca. 1cm tiefer wie eingetragen, was aber vom Richter und Gutachter als Toleranz angesehn wurde, geschliffen an dem Wagen hat nichts.

      Ende vom Lied, Freispruch da falsch gemssen wurde und laut Gutachter alles safe ist, wenn eingetragen, was so war.

      Kein Stammtisch gerede, ist so vor 3,5 Jahren passiert, war selbst dabei!
      Gruß
      Markus
    • Genau wegen solchen ungenauen Messungen auf der Straße oder sonst wo,
      habe ich meinen Prüfer gebet nicht nur die Höhe Radhauskante-Felgenmitte einzutragen,
      sonder auch das Restgewinde.
      So kann ganz einfach nachgemessen werden ob nachträglich was verstellt wurde.
      MfG Dominic



    • @Cordi
      Wenn man nur das Restgewinde eintragen würde könnte ich die Begründung verstehen,
      wenn aber beides drinsteht, sind Kontrollen genau so praktikabel.
      Nur mit mehr Sicherheit für mich gegen unwissende.
      Mein Prüfer kannte diese Eintragung so auch und sagte das er das eh mit eingetragen hätte.
      MfG Dominic



    • ...und was machst wenn beides drinnensteht und sich die Federn setzen? Dann paast ja auch nix....

      'Früher' wurde hier nur Restgewinde eingetragen, und Fahrzeughöhe. Das war 'besser', da die Rennleitung sich nicht auf den Boden legen wollte und dazumal keine langen Wasserwaagen mithatte. Insofern war das Thema dann schnell erledigt.

      Mit den 11cm Theater ging die Eintragung 'Radmitte-Radauschnitt Radhauskante' los. Und somit irgendwelche Diskussionen, Anzeigen und sonstiges da sich vll die Federn gesetzt hätten (Tüv hier sagt als 'Verschleißgrenze' 15mm), irgendeiner rumgeschraubt hat bzw das Auto schräg steht, beladen ist oder sonstwas...
      Interessanterweise wärs mittlerweile bei Setzung in Ordnung wenn du höherschraubst. Dafür brauchst dann keine Spur/Sturzeinstellung. Außer die Feststellung kam über die Rennleitung, der Tüvi müsste den ordnungsgemäßen Zustand bestätigen, dann bitte Spur/Sturzprotokoll...

      Ich gehe auch mal davon aus, dass bei jedem hier die Fahrzeughöhe angepasst wurde. Sonst isses ja auch fürn Fisch *schildhau*
    • wasmachen schrieb:

      ...und was machst wenn beides drinnensteht und sich die Federn setzen? Dann paast ja auch nix....

      Das stimmt ja so nicht.

      Was dadurch nicht mehr passt, ist „Radhauskante-Felgenmitte“ das Restgewinde ist wie eingetragen.
      Mir kann durch das setzen der federn aber niemand an die Karre pissen und darum geht es mir.

      Sollte es durch das setzen zum schleifen kommen drehe ich hoch, die neuen Höhen werden eingetragen und gut ist.

      Mein Golf steht so wie eingetragen, ansonsten könnte ich mir das eintragen gleich sparen.
      MfG Dominic



    • Kurz FAKTEN zu AT:
      Sollten sich hier bei uns Federn zu stark setzen, ist die Eintragung quasi auch fürn Popo... (AT ist da auch spezieller, da wir hier auch über Boddnfreiheit reden).
      Ist genau das gleiche wie ne eingetragene Aga. Wenn die mit der Zeit zu laut wird, hast damit im Endeffekt auch n Prob.
      Und wenn die Rennleitung dumm tun will, macht se das.... Eintragung hin oder her.

      Ansonsten alles gut, weitermachen *thumbup*