Schönen guten Tag,
Zuerstmal entschuldige ich die Störung im Golf 1 Forum.
Ich bin schon länger stiller Mitleser hier, komme aber aus der Golf 2 Ecke.
Der @Wohli_Racing und der @wasmachen dürften mich kennen.
Ich bin auf der Suche nach:
"Umbauten werden nur in jenem Umfang genehmigt,
welche auch zur damaligen Zeit des Fahrzeugs legal im Straßenverkehr
verwendet werden durften (Nachweis über Ersatzteillisten, Prospekte,
Werbematerial, Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen
nach 17.47, alte Teilegutachten...).
Zeitrahmen: Baujahr des Fahrzeuges + max. 10 Jahre"
So steht es auf der Webseite der TÜV-Süd Gesellschaft für Österreich.
Für meine Oldtimerzulassung bin ich auf der Suche nach genau soetwas für meinen Golf 2 16V der Baujahr 1989 ist.
Sg Stefan
Zuerstmal entschuldige ich die Störung im Golf 1 Forum.
Ich bin schon länger stiller Mitleser hier, komme aber aus der Golf 2 Ecke.
Der @Wohli_Racing und der @wasmachen dürften mich kennen.
Ich bin auf der Suche nach:
"Umbauten werden nur in jenem Umfang genehmigt,
welche auch zur damaligen Zeit des Fahrzeugs legal im Straßenverkehr
verwendet werden durften (Nachweis über Ersatzteillisten, Prospekte,
Werbematerial, Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen
nach 17.47, alte Teilegutachten...).
Zeitrahmen: Baujahr des Fahrzeuges + max. 10 Jahre"
So steht es auf der Webseite der TÜV-Süd Gesellschaft für Österreich.
Für meine Oldtimerzulassung bin ich auf der Suche nach genau soetwas für meinen Golf 2 16V der Baujahr 1989 ist.
Sg Stefan
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