Autotransportanhänger

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    • Wenn ich dazwischen grätschen darf.
      Den BE zu machen überlege ich auch schon eine Weile aus dem Selben Grund wie der TE.
      Eine Frage zur Beladung allgemein:
      Auf was muss ich bei der Beladung achten?
      Klar Anhängelast und Stützlast des Zugfahrzeuges und Zulässiges Gesamtgewicht des Hängers, aber wie ist es in Deutschland geregelt?
      Gilt für die Anhängelast das zulässige Gesamtgewicht oder das tatsächliche gewicht des Hängers samt Ladung?

      Gruß Joel
    • in ö ist es so dass das tatsächliche gesamtgewicht des gesamten gespannes zählt

      ok oben geschriebenes ist nicht mehr richtig, seit 2013 gilt : (Zitat aus Fahrschule)

      "Ab 19. Jänner 2013 darf mit der Lenkberechtigung der Klasse B (Auto) ein schwerer Anhänger nur noch unter folgenden Bedingungen geführt werden:
      • Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf 3.500 kg nicht übersteigen.
      • Die Anhängelast des Zugfahrzeuges muss wie immer beachtet werden.
      • Die behördliche Genehmigung muss wie immer beachtet werden.
      • Das bisherige Verhältnis zwischen Eigengewicht (Eigenmasse) des Zugfahrzeuges und der höchsten zulässigen Gesamtmasse des Anhängers entfällt!"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von alf stocki ()

    • Führerschein immer zulässiges Gesamtgewicht. Also mit einem z.B. 2000kg Anhänger darf man auch nicht durch die Gegend fahren wenn der leer ist wenn man nur den B hat.

      Für die Anhängelast gilt das tatsächliche Gewicht. Wenn das Zugfahrzeug 1500kg ziehen darf, darf man auch den 2000kg Anhänger dahinterhängen, aber halt nicht voll ausnutzen.
    • hubbeda schrieb:

      Jules schrieb:

      Ok. Hört sich echt nicht schlecht an.
      Ich denke aber eher nicht, dass ich heuer noch damit anfange... Mal sehen...
      Die paar Stunden gehen recht schnell.
      Ich bin anfangs auch mit normalen B rum, auch größere Strecken, die Ich so hätte gar nicht fahren dürfen. Von Fahren her natürlich kein Problem. Aber das ist leider immer das Problem zwischen dürfen und können .
      Ja, das kann ich auch behaupten. Bin zwar keine weiten Strecken gefahren, aber hatte immer ein mulmiges Gefühl dabei. Natürlich zu recht...
    • Jörn schrieb:

      Führerschein immer zulässiges Gesamtgewicht. Also mit einem z.B. 2000kg Anhänger darf man auch nicht durch die Gegend fahren wenn der leer ist wenn man nur den B hat.

      Für die Anhängelast gilt das tatsächliche Gewicht. Wenn das Zugfahrzeug 1500kg ziehen darf, darf man auch den 2000kg Anhänger dahinterhängen, aber halt nicht voll ausnutzen.
      Vielen Dank genau die Info brauchte ich.
      Bedeutet für mich wenn ich mit BE mein Cabrio mit ca1000kg auf einem Hänger transportieren möchte darf mein Hänger ein Leergewicht von 400kg haben wenn ich mit meinem Bora mit 1400kg Anhängelast ziehen wollte und ca 1000kg haben wenn ich mit meinem T3 ziehen wollte egal welches zulässige Gesamtgewicht der Hänger hat.

      Gruß Joel
    • Genau so ist es Joel.

      Hab die E zu B Geschichte gerade noch vor dem Corona Lockdown im Frühjahr hinter mich gebracht.
      Seit ich den Schein habe und Legal unterwegs bin war es aber noch nicht nötig was schweres zu transportieren.
      Zugfahrzeug bei der Prüfung war der 80PS Benziner Fahrschulgolf.
      Da konnte ich nicht mal auf der Geraden in den fünften Gang schalten.
      Sonst wäre das Teil mit dem schweren Anhänger verhungert. *rofl*

      Ist aber gar nicht so leicht gewisse Blödheiten bei der Prüfungsfahrt zu unterlassen.
      Scirocco II 2.0/16V Bj. 1986 ( seit 1993 im Besitz), Leder, EFH, Servo, KW Gewinde, WRD Mesh 8 u. 9x16, bekommt gerade AGU mit 02J und hyd. Kupplungsbetätigung

      Golf I Cabrio Bj. 1990, Leder, EFH, Servo, el. Verdeck, 50er H&R Federn, Le Castelette 15", rote Fifft Heckleuchten und schwarze Fifft Blinker vorne
    • Zum Glück hab ich ich noch ein ganz alten Lappen und darf bis 16,49t mit 3 Achsen fahren und steh nicht vor dem Hänger und Lappen Problem.

      Ich habe damals auch vor den Problem gestanden, wegen Trailer, nachdem ich mir paarmal ein geliehen und mich geärgert habe, wollte ich mir einen eigenen zuzulegen. Welchen nehmen reinen Autotrailer oder ein Vielzwecktrailer offen oder geschlossen bzw wofür man ihn braucht, ich bräuchte ihn in erster Linie für mein 1er. Habe dann mir Neue und auch gebrauchte angesehen, wobei man bei gebrauchte drauf achten muss, wenn er gewerblich genutzt worden, wie er ran genommen worden ist.
      Habe dann im Internet ein gebrauchten Trailer entdeckt von der Firma REIS aus 1. Hand, privat Genutzt, wurde als offen Trailer gekauft und dann 1 Jahr später, vom Hersteller, auf Geschlossener Umgebaut. ist ein 2,5t den ich auf 2T abgelastet habe (aus Steuer und Versicherungsgründen,was die Kosten angeht). Der Trailer hat eine Leergewicht von 680kg, mit dem 1er wiegt er 1590kg, was mit meinem Zugfahrzeug gut passt. Neben den Transport vom 1er hat er auch schon gute Dienste bei anderen Sachen geliefert. Habe ein paar Sachen am Trailer verändert bzw für meine Zwecke angepasst, den Kauf auch bis heute nicht bereut!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von zinni24 ()

    • zinni24 schrieb:

      Zum Glück hab ich ich noch ein ganz alten Lappen und darf bis 16,49t mit 3 Achsen fahren und steh nicht vor dem Hänger und Lappen Problem.

      Ich habe damals auch vor den Problem gestanden, wegen Trailer, nachdem ich mir paarmal ein geliehen und mich geärgert habe, wollte ich mir einen eigenen zuzulegen. Welchen nehmen reinen Autotrailer oder ein Vielzwecktrailer offen oder geschlossen bzw wofür man ihn braucht, ich bräuchte ihn in erster Linie für mein 1er. Habe dann mir Neue und auch gebrauchte angesehen, wobei man bei gebrauchte drauf achten muss, wenn er gewerblich genutzt worden, wie er ran genommen worden ist.
      Habe dann im Internet ein gebrauchten Trailer entdeckt von der Firma REIS aus 1. Hand, privat Genutzt, wurde als offen Trailer gekauft und dann 1 Jahr später, vom Hersteller, auf Geschlossener Umgebaut. ist ein 2,5t den ich auf 2T abgelastet habe (aus Steuer und Versicherungsgründen,was die Kosten angeht). Der Trailer hat eine Leergewicht von 680kg, mit dem 1er wiegt er 1590kg, was mit meinem Zugfahrzeug gut passt. Neben den Transport vom 1er hat er auch schon gute Dienste bei anderen Sachen geliefert. Habe ein paar Sachen am Trailer verändert bzw für meine Zwecke angepasst, den Kauf auch bis heute nicht bereut!


      Moin... mittlerweile steht keine Achsenbeschränkung mehr in den Führerscheingesetzen/klassen.
      Ich hab mich neulich da mal intensiv beschäftigt und es wird nur noch nach Gewicht bzw zul. Gesamtmasse beschränkt. Achsen egal, ergo darf man auch wirkliche 2 achser ziehen nicht nur doppelachser...so wie bis (vor kurzem) das die Achsen maximal 1 Meter auseinander sein dürfen. Es sei denn man hatte CE...
      Meine Frau hat für den Wohnwagen extra den BE gemacht...der ist aber mit 4,25T zul. GesGew. auch nur für T4 und kleine Wagen ausreichend.
      Selbst nen Passat von heute und ein heutiger Wohnwagen bzw 1,8Tonner sprengt die Klasse.

      Daher um zukunftsicher zu sein muss man gerade was Autotrailer angeht zur BE greifen.
      Dann sind nur noch die Fahrzeuge die limitierende Größe.

      Ich hab mir, auch fürs Motorrad, ganz neu einen Stema Systema als Hochlader (Räder unter der Ladefläche) mit 10" Rädern gekauft und bin begeistert vom Fahrverhalten.
      Trotzdem der etwas höher ist (6cm), wie ein Tieflader (Räder neben der Ladefläche) mit 13", liegt der auch mit Motorrad drauf wie ein Brett.
      Es kommt halt auch auf ein gutes Fahrwerk an.
      Nicht zu vergleichen mit den ganzen Miethängern....
      Grüße auuuus Berlin!!!

      Der Golf. Aus Liebe zum Automobil! :]
      1. Golf GTI Pirelli
      2. Golf 1 GTI Bj 1979
      3. T4 Multivan
      4. BMW K1200GT
    • pirelli schrieb:

      Moin... mittlerweile steht keine Achsenbeschränkung mehr in den Führerscheingesetzen/klassen.
      Moin,
      nach meinem Wissensstand halbrichtig. Wer keinen EU Schein hat, für den gilt weiterhin die 3-Achsen Regelung. Und bei Umschreibung kann das m.W. eingeschränkt werden, da sind diese Zahlen hinter der Führerscheinklasse massgebend.

      Grüße, Jörn

      Edit: bussgeldkatalog.org/schluesselzahlen-fuehrerschein/

      bei der "79" gibt es Beschränkungen auf 3 Achsen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jörn ()

    • pirelli schrieb:

      Meine Frau hat für den Wohnwagen extra den BE gemacht...der ist aber mit 4,25T zul. GesGew. auch nur für T4 und kleine Wagen ausreichend.
      Selbst nen Passat von heute und ein heutiger Wohnwagen bzw 1,8Tonner sprengt die Klasse.
      Das mit 4,25t ist der B96.
      BE darf Zugfahrzeug bis 3,5T + Hänger 3,5t
      .
      RULE: Turbos make torque, and torque makes fun.
    • ich hab die alte Klasse drei 1997 gemacht. Und den EU Schein mittlerweile da ist bei BE keine Zahl als Einschränkung dahinter.

      Ja klar B96 bis 4,25...vertippt...
      Grüße auuuus Berlin!!!

      Der Golf. Aus Liebe zum Automobil! :]
      1. Golf GTI Pirelli
      2. Golf 1 GTI Bj 1979
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      4. BMW K1200GT
    • In Österreich ist das Code 96.
      Machen meistens die pferdevernarrten Mädls um das geliebte Pferd transportieren zu dürfen.

      Der BE kostet etwas mehr aber dafür darf man dan je nach Zugfahrzeug 3,5t ziehen.
      Scirocco II 2.0/16V Bj. 1986 ( seit 1993 im Besitz), Leder, EFH, Servo, KW Gewinde, WRD Mesh 8 u. 9x16, bekommt gerade AGU mit 02J und hyd. Kupplungsbetätigung

      Golf I Cabrio Bj. 1990, Leder, EFH, Servo, el. Verdeck, 50er H&R Federn, Le Castelette 15", rote Fifft Heckleuchten und schwarze Fifft Blinker vorne
    • Der Universalanhänger hat den charmanten Vorteil, dass man ALLES transportieren darf...denn...ein Trailer, bei dem im Fzg-Schein "Autotransportanhänger" drin steht, darf wirklich auch nur Autos transportieren....nichts anderes!
      Jörg

      große Girling54 abzugeben
      Lucas38 abzugeben
      Girling38 abzugeben
      Girling60 abzugeben




      Audi S4 B5 Avant MTM LPG mit K04-Ladern, Audi A4 Avant B6 1.8T, Yamaha TRX850

      Dichtsätze kompl. für alle VAG Bremsen
      Pulverbeschichtungen aus Freude am Ergebnis
      Überholungen aller Bremsanlagen
    • Die Stützlast der Kupplung bekommt man noch dazu

      wenn das Auto 100 KG Stürzlast hat, die man auch immer erreichen soll
      Darf der Anhänger inclusive Ladung

      Anhängelast plus Stützlast wiegen
    • Aber nur wenn der Anhänger nicht voll ist. Also wenn ein Anhänger mit bsw. 2000kg hinter nem Auto hängt was nur 1500 ziehen darf mit 75kg Stützlast. Dann darf der Anhänger 1575kg wiegen. Darf das Auto die 2000 ziehen, darf auch nur der Anhänger die 2000 wiegen und nicht 2075, weil er sonst sein zGG überschritten hätte.