Fahrgeräuschmessung - Vorgaben und Regeln

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    • Fahrgeräuschmessung - Vorgaben und Regeln

      Hallo zusammen,

      da das Thema in einem anderen Thread diskutiert wurde hat sich @Fabian Faithkeeper dazu bereit erklärt, wenn möglich, den ein oder anderen Punkt zur Geräuschmessung aufzuklären.
      Es soll nicht darum gehen, wie gemessen wird (das kann man hier nachlesen de.m.wikipedia.org/wiki/Fahrgeräusch)
      sondern wann die Fahrgeräuschmessung erforderlich ist bzw was im Ermessen des Prüf-Ingenieurs liegt.

      Ganz hart gesagt, bei fast jeder Änderung am Motor oder dessen Anbauteilen kann eine Geräuschänderung unterstellt werden, wird sie aber bei den meisten / kleineren Abweichungen zur Serie nicht.
      Mal ein Beispiel: Wird ein 1,9TDI in eine Golf1 verbaut, ist dieser auf Grund fehlender Dämmung sicher lauter als im z.B. Golf 4. Ob sich das bei der Fahrgeräuschmessung zeigt ist fraglich. Somit müsste genau genommen sichergestellt werden, dass die zulässigen Werte eingehalten werden. Das wird aber in den meisten Fällen nicht gefordert. Somit offensichtlich im Ermessen des Prüfers.

      DIE FRAGE AM ENDE LAUTET ALSO:
      WIE WIRD DER ERMESSENSSPIELRAUM DEFINIERT UND WANN IST EINE EINTRAGUNG NICHT MEHR „WASSERDICHT“ (wie das ja gerne unterstellt wird)

      Ich freue mich auf eine rege Diskussion.
      Danke im Voraus

      Grüße Wohli
      .
      RULE: Turbos make torque, and torque makes fun.
    • Grundsätzlich ist eine Fahrgeräuschmessung erforderlich wenn sich das Geräuschverhalten des Fahrzeugs verschlechtern könnte. Grob gesagt sind dies alle Änderungen am Ansaugtrackt, der Abgasanlage oder komplette Motorumbauten, natürlich haben auch andere Reifen Auswirkung auf das Fahrgeräusch aber das lassen wir jetzt mal außen vor. Gibt es für die jeweiligen Änderungen Unterlagen die belegen das sich das Geräuschverhalten nicht verschlechtert hat, ist die Fahrgeräuschmessung nicht notwendig. Zum Beispiel eine Abgasanlage mit E-Nummer für den Serienmotor und das Serienfahrzeug. Umbau von JB Motor auf DX Motor mit Abgasanlage vom GTI. Webervergaseranlage mit Teilegutachten. Maßgeblich für die Fahrgeräuschmessung ist immer der Grenzwert des Basisfahrzeugs und die damals geltenden gesetzlichen Vorgaben. (Ein Golf 1 wird anders gemessen als ein Golf 7)

      Möglichkeiten die Fahrgeräuschmessung zu umgehen wenn keine Nachweise vorhanden sind:

      Baut man beispielsweise einen Golf 2 Motor in einen Golf 1 und übernimmt aber die Schalldämpferanlage des Golf 2, dann könnte man argumentieren das der Motor aus dem Golf 2 mit der dazu gehörigen Abgasanlage im Golf 1 nicht lauter sein wird als im Golf 2. Vorraussetzung ist natürlich das die Geräuschgrenzwerte des Golf 2 unter denen des Golf 1 liegen müssen und dann das Standgeräusch die Grenzwerte einhält. Gleiches wäre auch für eine Zubehörabgasanlage für den Golf 2 denkbar.

      Da ja der 16V Umbau ein üblicher Umbau im 1er ist hatte ich im anderen Thema nach den jeweiligen Abgasanlagen gefragt. Hatte mir halt gedacht ob es einen Hersteller gibt der eventuell eine Abgasanlage für den 16V im Golf 1 genehmigt lassen hat. Supersprint bietet z.B. sowas an aber eben ohne Zulassung.

      Da ich nicht allwissend bin und ich auch nicht auf einem Berg gestanden hab und meine Aussagen in Steintafeln gemeißelt habe dürfen sich natürlich gerne andere dazu äußern.

      Ich hoffe es ist für den Anfang verständlich.

      Gruß Fabian
    • Hallo zusammen,

      wie wird es denn gehandhabt wenn in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung keinerlei Motoren oder Hubräume angegeben sind?
      Gilt dies dann auch für einen geänderten Motor z.B 16V oder wird dann von allen Serien Motorisierungen ausgegangen.



      Gruß Nils
    • Hallo,

      bei der Eintragung meiner Auspuffanlage hatte ich vorher intensiv recherchiert und dann etwas sehr hilfreiches gefunden:

      Der §49 "Fahrgeräusch-Grenzwerte Geräusche" war 1982 anders.
      Es gab damals eine Gesetzesänderung (notiert hatte ich mir 70/157/EWG), die etwas höhere Fahrgeräusche +4dB erlaubt.
      Es gilt für "alte" Fahrzeugtypen (=Typ 17), die es schon vor dem 30.04.1981 gab:
      Erstzulassung bis 30.9.1983 bis 51 kW/Tonne max.80 dB(A)N und bei > 51 kW/Tonne max.84 dB(A)N
      Ab 1.10.1983 gilt dann 80dB für alle Autos.

      Das hatte ich meinem Prüfer damals gesteckt, der hat es dann nachgeprüft.

      Vielleicht hilft es hier noch jemanden oder auch in Zukunft Fabians Kunden. :)

      VG
      Klaus
    • hallo

      und wie läuft die messung selbst ab ? messaufbau ? messbedingungen ?

      ne standgeräschmessung kann man ja heutzutage selber durch führen denn was zum geräuschpegel messen kostet "fast nix " mehr auch wenn das gerät nicht geeicht ist kann man damit zumindest selber ne vorabmessung durchführen

      als vorbereitende maßnahme , denn wenn das auto nach dem umbau mit 100 db brüllt weiss man dann so das man es erst garnicht versuchen braucht ne abnahme durchzuführen zu lassen weil`s nicht klappen wird wenn nur 80 db erlaubt sind

      bei räder + reifen macht man das ja auch wenn man nicht ganz blöd ist , mal eben fix nen verschränkungstest und schauen ob da platz ist

      Mfg Kai
      Sound-Cars-Team
    • Fahrgeräuschmessung im Detail, z.B. hier:
      1erforum.de/attachments/gerauschmessverfahren-pkw-pdf.65526/


      @Fabian Faithkeeper:
      Die eigentliche Frage ist aktuell noch unbeantwortet bzw. interpretiere ich das aktuell so, dass es durchaus Ermessensspielraum gibt.
      Wie groß dieser ist, liegt dann letzten Endes wohl im Ermessen des Prüfers.
      .
      RULE: Turbos make torque, and torque makes fun.
    • Wohli_Racing schrieb:

      Fahrgeräuschmessung im Detail, z.B. hier:
      1erforum.de/attachments/gerauschmessverfahren-pkw-pdf.65526/


      @Fabian Faithkeeper:
      Die eigentliche Frage ist aktuell noch unbeantwortet bzw. interpretiere ich das aktuell so, dass es durchaus Ermessensspielraum gibt.
      Wie groß dieser ist, liegt dann letzten Endes wohl im Ermessen des Prüfers.
      Einen Ermessesspielraum gibt es an sich nicht. Es gibt nur unterschiedliche Möglichkeiten den Nachweis für die Einhaltung der Geräuschgrenzwerte zu erbringen. Der Prüfer muss es eben begründen können.
    • Hallo zusammen,

      das passt auch zu den Aussagen meines Prüfers zu dem Thema. Meinen Motorumbau würde er mir ohne Fahrgeräuschmessung eintragen, sofern ich bei der Standgeräuschmessung auf dem Niveau des Spenderfahrzeugs liege.

      Andernfalls Fahrgeräuschmessung unter Laborbedingungen.

      Apropos Laborbedingungen, ist das inzwischen Standart, dass die Fahrgeräuschmessungen im Labor stattfinden?

      Grüße Flo
    • Hy Fabian,
      ich hab hier einen 996 Italoreimport ,da steht im Schein db 100+ .Was bedeutet das nun? Ich bin ja froh,die Abgasanlage ist auch nicht Serie und ich deute mal die 100+,das da was lauter geht,oder?
      Sorry,das ich das jetzt hier reinschreibe,aber ich dachte es passt evt.zum Thema.
      Gruß
      Hartmut
      Ich habe viel Geld für Alkohol,Weiber und schnelle Autos ausgegeben...den Rest habe einfach Verprasst

      George Best
    • Zitat.
      „Gibt es für die jeweiligen Änderungen Unterlagen die belegen das sich das Geräuschverhalten nicht verschlechtert hat, ist die Fahrgeräuschmessung nicht notwendig“.

      Bedeutet das, wenn in einem Webergutachten ein Luftfilterkasten dabei muss und eine geringe Geräuscherhöhung mit angegeben ist in den Papieren, fällt die Geräuschmessung dann auch weg.
      MFG Rainer, der eine Dailybitxx hat und seine "Proletenkarre". Offtopic;Love it or hate it

      :thumbup: