Zeitgenössische Motorumbauten

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    • Zeitgenössische Motorumbauten

      Immer wieder wird hier diskutiert, in wie fern Motorumbauten H-Kennzeichen tauglich sind. Abgesehen von dem Paragraphen in einigen Richtlinienkatalogen, dass nur Serienmotoren zulässig seien, kam wiederholt die Frage auf, ob die fraglichen Umbauten nur hypotetisch möglich gewesen wären, oder ob sie damals wirklich umgesetzt wurden, also tatsächlich zeitgenössisch sind.

      Da ich selbst zur fraglichen Zeit noch gar nicht geboren war, habe ich mir mal interessehalber über Ebay-Kleinanzeigen einen Stapel alter Ausgaben der VW-Szene besorgt. In den zehn verschiedenen Hefte aus den Jahrgängen 1991 und 1992 habe ich bisher drei Berichte über Golf 1 mit Motorumbauten gefunden, darunter zwei mit 16V-Weber auf 1,8l-Basis (Ausgabe 1/91 & 8/92) und sogar einen G60-Umbau in der Dezember Ausgabe von 1991(!), mutmaßlich einer der ersten G60-Umbauten überhaupt. Der Motor war damals schließlich noch in Produktion.
      Alle drei Fahrzeuge hatten übrigens zeitgenössische 13"-Bereifung, d.h. GTI-Serienbremsanlage - trotz 150 ps plus.

      Darüberhinaus finden sich in den Heften auch noch jede Menge andere tolle Fahrzeuge. Neben showcars, die heute niemand mehr so aufbauen würde fand ich einen nicht genauer beschriebenen Polo 86c mit Golf 2 16v-Maschine besonders Interessant. Der Wagen dient wohl als Testträger zur Erstellung von Teilgutachten und verfügte u.a. bereits über Scheibenbremse auf der Hinterachse!

      Gerne würde ich ein paar Bilder der Magazine hochladen, um euch daran teilhaben zu lassen, denke aber dass das wegen des Uhrheberrechts problematisch ist.
    • Rollsportanlage schrieb:

      Immer wieder wird hier diskutiert, in wie fern Motorumbauten H-Kennzeichen tauglich sind. Abgesehen von dem Paragraphen in einigen Richtlinienkatalogen, dass nur Serienmotoren zulässig seien, kam wiederholt die Frage auf, ob die fraglichen Umbauten nur hypotetisch möglich gewesen wären, oder ob sie damals wirklich umgesetzt wurden, also tatsächlich zeitgenössisch sind.
      Hallo,

      ich mach dann mal den Spielverderber. Es gibt nicht "einige" Richtlinienkataloge, es gibt einen. Von diesem gibt es unterschiedliche Auszüge der verschiedenen Prüforganisationen, die erheblich bekannter sind als die eigentliche Richtlinie. In dieser Richtlinie steht halt drin dass der Motor aus der Fahrzeugbaureihe zu sein hat. Punkt, Aus, Ende. Dieser Satz wird nicht durch "zeitgenössische Umbauten möglich" ausgehebelt, sondern schließt diese für den Motor aus, außer die genannten Möglichkeiten mit damaligem Prüfzeugnis. Von daher ist es völlig egal ob 1991 schon ein G60 im Golf 1 existiert hat, die Kombination wird nach der heutigen H-Richtlinie als nicht H-konform angesehen. Wenn es einzelne Prüfer gibt die die Richtlinie anders interpretieren ist das im Einzelfall schön, aber nicht unbedingt richtlinientreu.

      Grüße, Jörn
    • Hallo,

      das „Hintertürchen“ für die 16V Motoren PL/KR befindet sich z.B. hier:

      Es ist eine Arbeitsanweisung des AKE (Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung) LINK autobild

      ...Punkt 3.2.3.1: “ Auch ein Ersatzmotor vom selben Hersteller ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
      - die Motorbaureihe ist mindestens 30 Jahre alt und
      - die Leistungsdaten liegen innerhalb der Baureihe des Fahrzeugs....

      Wobei die „Baureihe“ dann doch etwas flexibel ausgelegt werden muß, damit der Typ Scirocco 2 16V hinzugenommen werden kann. Streng genommen würde maximal 112PS oder evtl. noch die Frankreich-Sonderserie 16S mit 136PS erlaubt sein. Also der Oettinger 16V Motor.

      Mit diesem „Hintertürchen“ hat es zumindest bei meinem Golf 1 mit dem KR geklappt. Parallel hatte ich noch eine alte VW Szene von 4/1991 dabei, wo ein Artikel über einen Golf 1 16V drin ist.

      ...und ich glaube damit kommen der Prüfer und ich auch in den Himmel... :)

      VG
      Klaus
    • Als jemand der einen 98er Motor in einem 88er Polo mit H-Kennzeichen bewegt möchte ich Euch die Aussage meines Prüfers mitteilen:

      In meiner Richtlinie steht das Fremdmotoren nicht zuläßig sind, aber es steht auch drin das Umbauten die innerhalb 10 Jahren nach EZ

      möglich gewesen wären zuläßig sind. In Ihrem Fall verbessert sich die Schadstoffklasse des Fahrzeugs erheblich, von daher habe ich kein

      Problem damit ihrem Fahrzeug den H-Zustand zu erteilen.

      So geschehen beim TÜV-Nord.

      Viele Grüße
      Dirk
      Gas ist rechts und Vergaser ham Doscht
    • Wobei in dieser Arbeitsanweisung schon beschrieben ist am Beispiel des Golfs! dass ein Golf 1 und ein Golf 3 nicht die gleiche Fahrzeugbaureihe sind. Dann ein Scirocco wohl auch nicht.

      Wie ich schon schrieb, schön, aber halt nicht richtlinientreu.

      Der Oettinger dürfte grundsätzlich erlaubt sein weil er auf einem Originalmotor basiert und wahrscheinlich ein "Prüfzeugnis" existiert.

      Grüße, Jörn
    • Ringfahrer schrieb:

      In Ihrem Fall verbessert sich die Schadstoffklasse des Fahrzeugs erheblich, von daher habe ich kein

      Problem damit ihrem Fahrzeug den H-Zustand zu erteilen.

      Hallo,

      die Argumentation finde ich merkwürdig. Was hat die Schadstoffklasse mit der Erteilung eines H-Kennzeichens zu tun?


      MfG
      1985-heute Jetta C Diesel (JK) 09/83 alpinweiß (Alltagsfahrzeug - außer bei Salz)
      2005-2015 Golf GTI Trophy (JJ) 09/83 heliosblau met.
      1982-1988 Golf GTI (EG) 11/80 schwarz
      1976-1982 Golf GLS (FP) 09/76 riadgelb
    • Das ist mir relativ egal.

      Ich hatte den Prüfer im Vorfeld kontaktiert und ihm alle Unterlagen die ich hatte zur Verfügung gestellt.

      Vielleicht weil der Umbau die Euro 2 Norm hat und das H-Kennzeichen daher höhere Steuereinnahmen bedeutet hätte.

      Vielleicht aber auch weil der Polo optisch ein 45 PS-Monster ist, mit Wackeldackel, Klorolle (steht zum Verkauf *lol* ) Großem ADAC

      Autoatlas und Holzkugelsitzauflagen.

      Wie gesagt, mir egal *schildhau* brauchte das H nur um den Polo auf die 07er Platte zu schreiben.

      Viele Grüße
      Dirk
      Gas ist rechts und Vergaser ham Doscht
    • Jörn schrieb:

      Wobei in dieser Arbeitsanweisung schon beschrieben ist am Beispiel des Golfs! dass ein Golf 1 und ein Golf 3 nicht die gleiche Fahrzeugbaureihe sind. Dann ein Scirocco wohl auch nicht.

      Wie ich schon schrieb, schön, aber halt nicht richtlinientreu.

      Der Oettinger dürfte grundsätzlich erlaubt sein weil er auf einem Originalmotor basiert und wahrscheinlich ein "Prüfzeugnis" existiert.

      Grüße, Jörn
      Hallo,

      Scirocco 2 und Golf 1 haben zumindest eine sehr ähnliche Bodengruppe und sind daher technisch nicht weit weg voneinander. Oder anders: Der Scirocco 1/2 ist eigentlich ein Ableger vom Golf 1.

      Das hilft oft auch in der „flexiblen“ Betrachtung der Baugruppe.

      Ich möchte das auch nicht hier „wunddiskutieren“. Das haben wir ja hier im Forum schon mehrfach versucht zu klären.
      Mir ist bewusst, dass es verschiedene Betrachtungsweisen hier im Forum gibt. Bei den Prüforganisationen/Prüfern auch, weil es eben nicht ganz eindeutig geschrieben steht.

      Mir geht es nur darum eine Hilfestellung für die Eintragung solcher Motorwünsche zu geben, die aus meiner Sicht doch sehr zeitgenössisch sind.

      PS: Wer die VW Szene 4/91 von mir für eine Eintragung braucht, kann sich per PN melden!

      VG
      Klaus
    • kai 1 schrieb:

      hallo

      abgasquallität darf sich ja nie verschlechtern bei nen motorumbau

      in den T3 waren doch aber auch ford V6 oder Audi 5 zylinder umbauten angesagt , es gab ja selbt umbauten mit 911er motor

      Mfg Kai
      Dazu habe ich leider keinen Auszug, aber bei beiden Motorumbauten wurde gesagt, dass die Abgasklasse nicht schlechter sein darf, als die in der Baugruppe damals schlechteste.

      Neiner Meinung nach ist die Regelung strikt und eindeutig wie von Jörn schon dargestellt.

      Ausnahmen bestätigen die Regel.

      P.s:
      Fahre selber einen Golf2 mit 1.9Tdi/ Euro1 der jetzt H bekommen soll. Wagen hatte zuvor Euro2.
    • kai 1 schrieb:

      hallo

      abgasquallität darf sich ja nie verschlechtern bei nen motorumbau


      Mfg Kai
      Guten Morgen,

      dass ist die allgemeine Meinung, heute mehr denn je der jetzt vielleicht doch immernoch vorhandenen Klimakrise geschuldet. Wobei ich die Hoffnung habe dass die Klimakrise mit viel Klopapier in den letzten Wochen weggewischt wurde, man liest ja nichts mehr über das Thema.

      Nach meinem Wissensstand kann man auf die schlechteste zurück die zum Zeitpunkt der Neuzulassung des Wagens möglich war. So vor einiger Zeit die Aussage eines Tüv Nord AAS. Und ich habe hier immer noch die Papiere meines ersten Golf GTD liegen, der wurde von US Norm (01) auf Euro Norm (03) "verschlechtert" durch Einbau eines Ladeluftkühlers mit Gutachten. Eintragung beim Tüv Nord 1992. Also für den Einzelfall dass es zumindest mal ging habe ich es sogar schriftlich.

      Grüße, Jörn
    • Auch bzgl. der Abgasnormen habe ich schon ähnlich viele Auslegungen wie mit den Motorumbauten selbst gelesen.

      Wobei ich da die genaue Richtlinie nicht kenne...

      Ich kenne folgende Argumentationen.
      - es darf gar nicht zurückgerüstet werden (auch wenn ein Euro 1 Fahrzeug mal nachträglich D3 bekommen hat, ist dann an D3 nichts mehr zu machen.
      - es darf immer auf Serienzustand zurückfallen (in dem o.g. Fall wäre Euro 1 möglich)
      - wenns in der Baureihe Fahrzeuge ohne Kat gab, geht auch das... (wobei natürlich auch Fahrzeuge ohne Kat ein unterschiedliches Abgasverhalten aufweisen)
      - man darf schlechter werden als Serie, aber nicht schlechter als die damalig geforderte Abgasnorm für Neuzulassungen.

      Naja...
      Ich frage mich teilweise wirklich was so schwer an einheitlichen Regeln ist...

      Gruß Basti
    • Basti1988 schrieb:


      Ich frage mich teilweise wirklich was so schwer an einheitlichen Regeln ist...

      Gruß Basti
      Die Regelung ist doch ganz einfach; ein H Kennzeichen erhält wer mit dem Serienmotor unterwegs ist ODER aber einem Motor der eindeutig dem Fahrzeugtyp in Serienauslieferung zuzuordnen ist (Umbau von JB auf DX) ODER aber wer einen Motor der den Serienmotoren des Fahrzeugtyps vergleichbar entspricht sofern die Baureihe des Motors selber bereits 30 Jahre alt ist und somit das H-Alter erreicht hat.


      Nun muss man sich fragen; was bedeutet "Baureihe?" Unser JB / DX Motor gehört zur Baureihe EA827 und diese wurde von 1972 bis 2013 gebaut. Erfüllt somit ein 2013er EA827 Baureihen-Motor das Kriterium oder nicht? Die Baureihe erfüllt dies, jedoch muss man sich fragen ob die Motorkennbuchstaben innerhalb dieser EA827 Baureihe eigene Baumuster bedeuten, die das Kriterium brechen.

      In Summe kommt da aber nichts spannendes bei rum denn: klar kann man sich damit den Golf 3 Motor schön reden; ja wenn er maximal 112PS hat.

      Da mag mancher Prüfer gerne mal nur noch mit einem halben Auge hinschauen, jedoch wäre dies nicht eintragbar.

      Die H-Richtinie dient dazu einen Anreiz zu schaffen automobiles Kulturgut zu erhalten und nicht dazu wilde Sau zu spielen und das möglichst günstig mit freier Fahrt in Innenstädten etc.
    • Thorge schrieb:

      Basti1988 schrieb:

      Ich frage mich teilweise wirklich was so schwer an einheitlichen Regeln ist...

      Gruß Basti
      Die Regelung ist doch ganz einfach; ein H Kennzeichen erhält wer mit dem Serienmotor unterwegs ist ODER aber einem Motor der eindeutig dem Fahrzeugtyp in Serienauslieferung zuzuordnen ist (Umbau von JB auf DX) ODER aber wer einen Motor der den Serienmotoren des Fahrzeugtyps vergleichbar entspricht sofern die Baureihe des Motors selber bereits 30 Jahre alt ist und somit das H-Alter erreicht hat.

      Nun muss man sich fragen; was bedeutet "Baureihe?" Unser JB / DX Motor gehört zur Baureihe EA827 und diese wurde von 1972 bis 2013 gebaut. Erfüllt somit ein 2013er EA827 Baureihen-Motor das Kriterium oder nicht? Die Baureihe erfüllt dies, jedoch muss man sich fragen ob die Motorkennbuchstaben innerhalb dieser EA827 Baureihe eigene Baumuster bedeuten, die das Kriterium brechen.

      In Summe kommt da aber nichts spannendes bei rum denn: klar kann man sich damit den Golf 3 Motor schön reden; ja wenn er maximal 112PS hat.

      Da mag mancher Prüfer gerne mal nur noch mit einem halben Auge hinschauen, jedoch wäre dies nicht eintragbar.

      Die H-Richtinie dient dazu einen Anreiz zu schaffen automobiles Kulturgut zu erhalten und nicht dazu wilde Sau zu spielen und das möglichst günstig mit freier Fahrt in Innenstädten etc.


      Hallo,

      mit Baureihe ist das Fahrzeug gemeint, nicht der Motor. Also „Typ 17“.

      VG
      Klaus
    • Bzgl. dem Abgasverhalten kann ich zumindest Licht ins Dunkle bringen. Da ist der Auslieferungszustand des Einzelfahrzeugs maßgebend. Bedeutet wenn an einem Fahrzeug ein Kat nachgerüstet wurde, kann dieser auch wieder ausgebaut und ausgetragen werden. Grundlage dafür ist in dem Fall dann die Fahrzeuggenehmigung des Fahrzeugs. Bei einem Motorumbau darf sich demnach das Abgasverhalten zum Auslieferungsstand nicht verschlechtern. Zu den möglichen Motorumbauten äußere ich mich nicht mehr sonst wird mir wieder vorgeworfen ich würde alles blind eintragen und man könne mir die Papiere auch zusenden...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fabian Faithkeeper ()