Motorkennbuchstabe legal ändern?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Motorkennbuchstabe legal ändern?

      Hallo,
      da ich leider nichts sinnvolles im Netz hierzu gefunden habe, frage ich hier einfach mal nach.
      Ich bin gerade dabei, mir einen 1,8er KR Motor aufzubauen für den Einser. Soll mit Rocco Brücke werden und originaler KR Einspritzung. Im Prinzip soll es ein zeitgenössischer Umbau der Scirocco 16V Technik in den Golf 1 werden. Da mein Einser eh nicht mehr den originalen Motor hat, kann ich auch was anständiges einbauen.

      So nun zum Thema, die Ausgangsbasis meines KR Motors ist ein überholter 1,8er PL Block den ich günstig geschossen habe. Da die Innereien des Kurbelgehäuse sich vom PL zum KR nicht unterscheiden, ist das aus technischer Sicht ja kein Problem. Doch die Motoreintragung erfolgt ja in der Regel anhand des Motorkennbuchstaben.

      Daher muss ja eigentlich die Kennung auf dem Block umgeschlagen werden. Aber das darf man wahrscheinlich nicht selbst; oder doch und es obliegt dem Motorenerbauer bauer den richtigen MKB zu setzen?

      Oder geht man zum TÜV und legt ihm anhand von Teilenummern und Explosionszeichnungen dar, dass man eben ein KR Motor gebaut hat und entsprechend alle relevanten Komponenten verwendet hat?

      Vielleicht hatte ja schon mal jemand das Thema...

      Mfg Archy
    • Hallo,

      Also das Fahrzeug hat schon ein H, und das soll es auch behalten. Von dem Aspekt her, wäre es auch egal ob PL oder KR; wäre ja beides für die H Zulassung geeignet. Aber es soll auf jeden Fall ein KR Motor mit der K-jetronic ohne Kat werden.

      Naja und einfach ein PL Motor mit 129PS eintragen zu lassen und stillschweigend über die geänderte Gemischaufbereitung hinweg zugehen, kann ja eigentlich auch nicht richtig sein....

      Mfg Archy
    • Hallo,

      genaugenommen ist schon die Eintragung eines VW-16Ventilers im Golf 1 nicht h-fähig, da diese Motoren nicht in der Baureihe Typ 17 verbaut wurden.
      Von daher ist dein Vorhaben eigentlich schon sehr vom Wohlwollen eines Prüfers abhängig, da wird es auf den Unterschied KR/PL nicht mehr ankommen. ;)


      MfG
      1985-heute Jetta C Diesel (JK) 09/83 alpinweiß (Alltagsfahrzeug - außer bei Salz)
      2005-2015 Golf GTI Trophy (JJ) 09/83 heliosblau met.
      1982-1988 Golf GTI (EG) 11/80 schwarz
      1976-1982 Golf GLS (FP) 09/76 riadgelb
    • Harry schrieb:

      könnte das nicht Probleme bei der nächsten Abgasuntersuchung geben ? Beim PL sollten doch sicher die G-Kat Werte erwartet werden ?

      Hallo Harry,

      das dürfte egal sein, weil immer die Abgaswerte des Fahrzeugs gelten, wie es das Werk verlassen hat - solange kein besserer Wert eingetragen wurde.


      MfG
      1985-heute Jetta C Diesel (JK) 09/83 alpinweiß (Alltagsfahrzeug - außer bei Salz)
      2005-2015 Golf GTI Trophy (JJ) 09/83 heliosblau met.
      1982-1988 Golf GTI (EG) 11/80 schwarz
      1976-1982 Golf GLS (FP) 09/76 riadgelb
    • @Golf-GTI-Trophy
      Ja nach Regelwerk vom TÜV ist das tatsächlich nicht vorgesehen ein Motor aus einer anderen Baureihe einzubauen. Das gleiche findet auch Erwähnung bei der Bremsanlage.

      Aber das die Realität anders aussieht, wissen wir ja. Abgesehen von Bestandseintragungen, die vor der H Abnahme gemacht wurden, haben ja hier auch andere schon das H mit einem solchen Umbau erreicht.

      Aber die Kernfrage ist ja eigentlich, wie es sich rechtlich mit dem Motorkennbuchstaben verhält. Ich denke diesen Anwendungsfall hat es bestimmt schon in anderen Motor/Fahrzeug Konstellationen gegeben. Wie sieht es eigentlich bei Austausch Kurbelgehäusen vom VW Ersatzteilservice aus? Ist der MKB schon vorgegeben oder machts die Werkstatt?

      Mfg Archy
    • PL und KR Block sind nummerngleich. Ich würde da einfach den passenden Kennbuchstaben einschlagen, als den Sackstand bei der Eintragung eines PL, der eigentlich ein KR ist zu vollziehen.

      Mir sind keine Regelungen bekannt, gegen die dein Vorhaben verstoßen würde, noch sehe ich irgendeinen potentiell Geschädigten, oder etwaige Überwachungsorgane, die gegen dich vorgehen würden.

      Der Motorkennbuchstabe dient meines Wissens nur der Identifikation des Motors anhand der Fahrzeugpapiere, um zu verhindern, dass ohne Zulassung andere Maschinen gefahren werden.
      Einen PL mit der entsprechender Motorleistung Abgasklasse einzutragen, aber effektiv einen KR zu betreiben, ist jedoch illegal.
    • VWArchy schrieb:

      Ist der MKB schon vorgegeben oder machts die Werkstatt?

      Also im Jahre 1986 hat mein Motorenbauer von VW-Motorsport einen nagelneuen EG-Block geliefert bekommen für meinen ersten GTI, da war die Fläche für den Motorkennbuchstaben leer. Mein Dipl.Ing. hat da nichts eingeschlagen (hätte er aber können) und den TÜV hat das nie interessiert.


      MfG
      1985-heute Jetta C Diesel (JK) 09/83 alpinweiß (Alltagsfahrzeug - außer bei Salz)
      2005-2015 Golf GTI Trophy (JJ) 09/83 heliosblau met.
      1982-1988 Golf GTI (EG) 11/80 schwarz
      1976-1982 Golf GLS (FP) 09/76 riadgelb
    • @Rollsportanlage
      Genau so sehe ich das auch. Die Änderung der Gemischaufbereitung und die Verwendung anderer Nockenwellen und die daraus resultierende Leistungssteigerung ist ja in jedem Falle eintragunsgpflichtig.
      Eine Eintragung als PL wäre für mich gleichbedeutend, wie ich brauche es eigentlich gar nicht eintragen lassen und pack noch nen Satz Weber Vergaser drauf *rofl*

      Nur rausschleifen und neu einschlagen,sieht der TÜV ja auch, das das vor kurzem gemacht wurde. Die Nummer hinter dem MKB kann man ja beibehalten, bzw. übernehmen.

      Aber bevor ich das einfach mache, würde ich vielleicht doch mal mit so ner TÜV Institution sprechen. Rausgeschliffene und neu eingeschlagene Nummern riechen doch immer irgendwie nach Beschiss, oder?

      Mfg
    • Hallo zusammen,

      wie es hier schon gesagt wurde, hängt es von dem Willen des Prüfers ab. Alles was in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung am Markt verfügbar war
      und hätte eingebaut werden können, KANN H-konform eingetragen werden. Manche Prüfer sind sogar so großzügig und nehmen den Bauzeitraum der
      Karosserie als Grundlage -> Beispiel: 77er Golf 1 mit G60 Motor, machbar ist das (es wird nur aufgrund der Möglichkeit mit G-Kat / Aufrüstsystem günstiger
      als mit H-Kennzeichen wenig Gebrauch davon gemacht).

      Ich hatte vor 12 Jahren meinen Jetta 2 vom 75 PS EZ Motor zum PN umgebaut. Wie beim PL-KR sind Block / Kopf nebest Inhalt komplett identisch.
      Mittels Unterlagen von VW (Teileliste aus dem Programm als Bildschirmabzüge der einzelnen Kategorien) habe ich das dem Prüfer glaubhaft darlegen
      können.

      Im Feld 2.2 steh zu14.1: Fz.Ausgerüstet m. Vergaser Týp 2EE (FZ-Rüstzustand entspr.MKB PN) und Kaltlaufregler Twintec.....

      Am Block wurde nichts umgeschlagen.

      Gruß


      Tobias
      Schadstoffarm durch Katalysator
      ... mit geregeltem Wurm Katalysator
    • Ok das sind ja schon mal ein paar Ansätze. Bringt mich aber zu der Annahme, das man idealerweise selbst nix an Kennung und Nummern rumfummelt und sich nen TÜV Mann sucht, der auch einfach Bock auf sowas hat und nicht schreiend vom Hof rennt, wenn ich hier meine Geschichte anfange zu erzählen.

      D.h. Ich muss jemanden finden, der sich überhaupt erstmal anhört was ich da vorhabe und sich die Zeit nimmt, die Teilelisten durchzuschauen.

      Ich hab zwar ne Werkstatt für TÜV die mein Vertrauen genießen, aber die tragen nicht so aufwendige Umbauten ein. Ne Fahrwerkseintragung stellt hier das höchste der Gefühle dar.

      Aber ich will ja auch nix außergewöhnliches oder unanständiges... Wird ja alles anständig und nach Scirocco II Stand umgebaut. Ich verzichte sogar auf die Epytec Satteladapter und kaufe lieber die teuren Scirocco 16V Achsschenkel und fummel da auch nicht die Golf 2 Ansaugung rein sondern baue schön auf die Scirocco Ansaugung um, da der Umbau doch so prädestiniert dafür ist. Früher hieß es doch immer, es gibt den Scirocco 16v,damit man ihn für den Golf 1 Umbau schlachten kann... *schildhau*
      Mittlerweile sehe ich das zwar etwas anders, aber der Urvater Gedanke des 139 PS 16v Motors im Golf 1 ist doch bestimmt älter als meine Einschulung im Jahre 1987....

      Mfg
    • Hallo VWArchy,

      wie Sebastian Golf-GTI-Trophy schon schrieb, ist das H-Kennzeichen für Golf 1 mit KR/PL eigentlich (nach strengen Richtlinien) normal nicht drin.

      Ich habe meine H-Prüfung in 2014 dennoch mit KR und Weber bestanden.
      Als Nachweis diente eine VW Scene von 1991 mit einem Golf 1 16V. Der Motor, obwohl aus nachfolgender Bauserie, wurde über die 10 Jahres Regel ganz legal hier in Ostwestfalen akzeptiert.

      Die VW Scene kann ich dir bei Bedarf zur Verfügung stellen.

      Zum Thema PL/KR würde ich immer zu erst mit dem Prüfer sprechen.

      Das „Umschlagen“ fällt bei einem frisch lackierten Block sicher nicht auf, ist aber...

      Vielleicht kann man so etwas auch direkt eintragen: Block PL, Kopf, Nockenwelle, Einspritzanlage vom KR.

      Ich meine, dass früher DX Motoren im GTI auch mit der Eintragung „Leistungssteigerung durch 16V Zylinderkopf....bla..bla...bla“ eingetragen werden konnten.

      Aber bevor du Arbeit und Kohle im Motor versenkst, erst mit dem Prüfer sprechen.

      VG
      Klaus
    • Geht nicht gibt es nicht.

      Ich habe bei CP einen AT-Block für meinen Cup-Polo gekauft, das Ding hat keinen MKB.

      Der wurde meines Wissens nach erst durch die verbauende Werkstatt angebracht.

      Also ganz einfach den Block ein wenig schlichten bis die Zahlen weg sind und gut ist.

      KR in Golf 1 geht auch, die H-Regel besagt:

      Fremdmotoren sind nicht zulässig, Umbauten die innerhalb von 10 Jahren nach EZ möglich gewesen wären sind zulässig. Ist ein

      Widerspruch in sich, liegt also im Ermessen des Prüfers.

      Deswegen fahren viele Käfer mit Typ 4 Motoren oder Subaru Motoren und H-Kennzeichen rum. Und ich einen 86C mit 6N 16V.

      An Deiner Stelle würde ich mal bei verschiedenen TÜV´s vorsprechen.

      Viele Grüße
      Dirk
      Gas ist rechts und Vergaser ham Doscht
    • Hallo Jungs

      richtig , AT Blöcke wurden immer ohne MBK ausgeliefert. Zum Thema PL/KR ich hab nen KR Block mit PL Steuerung.
      Beim eintragen hat der Ing. gefragt nach dem MBK da er ihn nicht gefunden hat. Hab wegen Kat und Steuerung PL gesagt.
      Wurde so eingetragen also PL Motor .
      gruss
      Bestand:
      Polo 1 Bj 78,
      Golf 1 GTI Bj 83,
      Polo G40 Bj 93
      Audi Cab. Bj 93,
      VW Lupo 1.4 TTP Bj 98,
      VW Lupo 1.6 GTI Bj 2002
      Porsche Cayman GT 4 Bj 2015
    • Ja um die H Geschichte mache ich mir eigentlich weniger Sorgen. Fahren andere auch 1,8er T Motoren auf H, wie auch immer hier die argumentative Grundlage aussehen mag. Wahrscheinlich Golf 1 bis EZ 84 gängig und erster 1, 8er T Motor im A4 Bj94 gebaut - > 10 Jahres Regel - > Passt. :huh:

      Ich werde jetzt wohl mal ne Prufinstitution suchen, die mit mir die Abnahme macht. So lange der Kopf noch nicht fertig ist und nicht montiert ist, kann ich den MKB ja ggfs. zur Not noch ändern, falls nen TÜVer sagt, ich solle dem Block sein faktisch korrekten MKB geben.

      Mfg
    • Also Austausch Zylinder- Kurbelgehäuse (wie das im Fachjargon dort heißt), werden normalerweise immer ohne Kennbuchstaben geliefert. (Wie auch schon gesagt wurde).

      Meiner Meinung nach hast Du den Sonderfall, dass ein Block egal ob PL oder KR die identische Teilenummer haben müsste.

      Somit spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.

      Dass ohne MKB geliefert wird, hat u.a. mit zollrechtlichen Themen beim Export der Teile zu tun (das nur nebenbei).

      LG!
      17 3G / 155 2H / 155 2H / 19E-299 PG / 86C PY / 86C PY / 86C ABU / 17 JB / Nicolai Helius

      Syncro- steckenbleiben wo andere nicht hinkommen