14" Pirelli Felgen Impact Test [gelöst]

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    • 14" Pirelli Felgen Impact Test [gelöst]

      So, ich bin jetzt im Vorfeld zu einer der örtliche TÜV Stationen gefahren um schon mal die Absprache mit dem Prüfer zu halten.

      Vorhaben 14" (6x14 ET35) Pirelli Felgen mit 195/45 R14 "eigentlich nichts wildes"

      dann brabbelt er was von IMPACT TEST, ich wage zu bezweifeln das irgendjemand das Geld für so einen Test investiert hat.

      Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es nun? kann man evtl ein vergleichstest von einer anderen Felgen nehmen? bekommt man sowas überhaupt noch eingetragen?


      EDIT:

      TÜV NORD schrieb:

      So, ich hab eine Rückmeldung vom TÜV Nord bekommen !

      Sehr geehrter Herr E******,
      ein Impact-Test ist bei PKW und Teilen erst ab 4/2000 erforderlich, also nicht für Ihr Fahrzeug.
      Allerdings ist die von Ihnen gewünschte Rad-/Reifenkombination um acht Prozent kleiner als die kleinste Serienkombination.
      Die Abnahme der Pirelli-Felge ist mit der Reifengröße 185/60R14 sicherlich möglich.
      Mit freundlichem Gruß


      ************
      TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG

      EDIT 2:
      Es wurde alles einegtragen "unter dem Link geht es weiter" ->
      Oldschool 1ser

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von DerLange_313 ()

    • Du bist an einen dieser Prüfer geraten, die keinen Bock auf Einzelabnahmen haben.
      Formal hat er natürlich teilweise recht: Es gibt kein verfügbares Gutachten zur Felge, ergo muss die Festigkeit geprüft werden.
      Aber was eben auch Fakt ist: Die Felge erhielt ja damals ihre Zulassung, wurde also geprüft.

      In der Regel reicht einem willigen Prüfer ein Fahrzeugschein von einem Wagen, bei dem diese Felge verbaut war. In diesem Fall 1er GTI. So guckt er ob die Achslasten mindestens denen deines Wagens entsprechen und fertig.
    • Cordi schrieb:

      In diesem Fall 1er GTI

      Das wird aber nichts werden. Der GTI hatte ET 38 und der Fragesteller sucht ja laut Eröffnungspost ET 35. Also kein Bezug zum Einser möglich.


      MfG
      1985-heute Jetta C Diesel (JK) 09/83 alpinweiß (Alltagsfahrzeug - außer bei Salz)
      2005-2015 Golf GTI Trophy (JJ) 09/83 heliosblau met.
      1982-1988 Golf GTI (EG) 11/80 schwarz
      1976-1982 Golf GLS (FP) 09/76 riadgelb
    • Sry, et38..... sch**** Autokorrektur

      Gtü darf hier oben keiner die 21er abnehmen, DEKRA wurde mir mitgeteilt das nur die neuen Bundesländer 21er machen dürfen. (Hab das hier vorort noch nicht erfragt)

      Er hat sich die Kba raus geschrieben und will sich nochmal erkundigen. Dabei gesagt, ist das wohl ein sehe kulanter Prüfer.
    • früher: "ach das wurde da bereits eingetragen? Bingo"
      heute: "geh mir weg mit dem Schein, das spielt keine Rolle"

      Ist ein Stück weit verständlich, da jeder Prüfer selber festzustellen hat ob etwas erlaubt ist oder nicht, weil lange genug und auch von der Anzahl her genug Prüfer ohne wirklich 2x hinzusehen Dinge eingetragen haben, die dann immer weitervererbt wurden frei nach dem Motto "der darf das aber auch..."

      Da hat man da irgendwann einen Riegel vorgeschoben.

      195/45/14 wird schwierig, in den Schreiben von damals steht der 185/60/14 drin, das wäre dann ein 195/55/14; da weicht der Abrollumfang um knapp 8% nach unten ab. Das bedeutet formal; Tacho angleichen, Impact Test oder aber einen 185/60/14 eintragen lassen und nichts von beiden durchführen lassen.

      Der Kommentar "falscher Prüfer" kann ich leider nicht nachvollziehen; er macht seinen Job, der gewünschte Reifen passt nicht ohne weiteres zur Felge und zum Auto und dann zu sagen "die Felge wurde ja geprüft..." richtig, die wird über die originalfreigabelisten von damals eingetragen; 185/60/14 ist aufgeführt; dran halten dann passt das, bei Abweichungen kommen die allen bekannten Auflagen dazu.

      Wenn ein Prüfer ohne den Abrollumfang zu prüfen dir 195/45/14 einträgt und du wirst geblitzt, dann geh damit mal zum Anwalt, der haut den Prüfer in die Pfanne, weil dein Tacho 100 anzeigt, du aber mit 108 unterwegs bist.
    • @mecki
      ich kenn hier oben 4 Prüfer von verschiedenen GTÜ stellen im umkreis von knapp 40km, die wollen diese Zusatzausbildung nicht machen, da sie wohl wieder 2 Jahre in Anspruch nimmt und enorm teuer ist und das steht nicht im verhältnis, da zu wenig laufkundschaft.
      TÜV Hanse erwähnte ein kollege vorhin auch, ich denke das ich da mal anrufen werde und mal gucke was die so verlangen.

      @Thorge
      Tacho angleichung usw. hab ich schon berüchsichtigt. Es ist ja auch kein Hexenwerk was ich verlange, da die kombination nicht die erste dieser art ist.
      Zu deinem letzten Satz "was machen wir wenn Wölfe kommen" (*ironie) oder der lieblings Satz eines Kollegen "hören sie auf zu konstruieren" ;)
    • Ich kann dir nur sagen was ich von "meinem" Dekraprüfer ungefähr die letzten 2 Jahre höre;

      "Es wird immer schlimmer, ständig eine Nachschau und überprüfung ob ordentlich geprüft wurde, komme teilweise aus dem Büro nicht raus nur um zu erklären warum, wieso, weshalb und was alles nach meinem Besuch geändert wurde."

      Die Intensität seines Jammerns wird immer lauter, auch von anderer Stelle hört man selbiges.

      Die Prüfer stehen aktuell beinahe noch schlimmer in der Schussbahn als wir mit Umbauten, Dingen die gerade so mit 3 zugedrückten Augen okay / h-fähig ist etc.

      Ich kann da jeden Prüfer verstehen; der eigene Arsch ist der im Fokus, danach kommen alle anderen. Wenn der Vorgesetzte sagt "so legen wir das aus" dann will man da nicht wegen jeden Pups diskutieren; auch wenn da in 99,999% der Fälle nie etwas passiert.


      Ich wurde erst vor einigen Wochen auf einer Oldtimerveranstaltung von einem Regionalleiter einer Prüforganisation auf meine nicht originalen Felgen an einem Fahrzeug mit "H-Kennzeichen" angesprochen; 15er Pirellis auf einem 77er Golf.

      Natürlich habe ich direkt vor Scham angefangen zu brennen und mir den Platz in der Hölle reserviert, wie kann ich derartiges nur waagen? -> Es gibt halt immer solche und solche...
    • DerLange_313 schrieb:

      dann brabbelt er was von IMPACT TEST, ich wage zu bezweifeln das irgendjemand das Geld für so einen Test investiert hat.
      Ich kenne mich diesbezüglich nicht genau aus und bitte um Verbesserung sollte folgendes nicht stimmen:
      Meines Wissens ist dieser impact-Test seit einigen Jahren (2016?) Bestandteil bei der Zulassung von Felgen und soll den Einschlag der Felge in einen Bordstein simulieren. Wie man sich leicht vorstellen kann, stellt die Reifendimension dabei einen nicht unwesenrlichen Parameter dar und ist deshalb auch Teil des Testaufbaus.
      Daher ist es bei Felgen die bei der Zulassung diesen impact-Test durchlaufen mussten wohl nicht mehr möglich Reifendimensionen einzutragen, die im Gutachten nicht genannt werden.
      Bei Felgen, deren Zulassung keinen impact-Test umfasste ist dies meines Wissens jedoch nach wie vor erlaubt.

      DerLange_313 schrieb:

      Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es nun? kann man evtl ein vergleichstest von einer anderen Felgen nehmen? bekommt man sowas überhaupt noch eingetragen?
      Angenommen mein o.g. Kenntnissstand trifft zu, stellt sich die Frage ob der Prüfer entweder falsch informiert ist, oder keine Lust hat und den impact-Test nur als typische "das willst du gar nicht bezahlen-Ausrede" vorschiebt.
      Sollte der Mann tatsächlich so kulant sein, hilft es vielleicht nochmal freundlich anzuklopfen und höflich nachzufragen, ob bei einer Felge aus den 80ern ein impact-Test mit Reifen überhaupt Teil der Zulassung war und falls dem nicht so sei nicht eventuell doch eine Eintragung ohne impact-Test möglich ist.
    • Thorge schrieb:

      Wenn ein Prüfer ohne den Abrollumfang zu prüfen dir 195/45/14 einträgt und du wirst geblitzt, dann geh damit mal zum Anwalt, der haut den Prüfer in die Pfanne, weil dein Tacho 100 anzeigt, du aber mit 108 unterwegs bist.
      ist anders rum , tacho zeigt 108 kmh und tatsächlich fährste 100 kmh

      Mfg Kai
      Sound-Cars-Team
    • Rollsportanlage schrieb:


      Ich kenne mich diesbezüglich nicht genau aus und bitte um Verbesserung sollte folgendes nicht stimmen:Meines Wissens ist dieser impact-Test seit einigen Jahren (2016?) Bestandteil bei der Zulassung von Felgen und soll den Einschlag der Felge in einen Bordstein simulieren. Wie man sich leicht vorstellen kann, stellt die Reifendimension dabei einen nicht unwesenrlichen Parameter dar und ist deshalb auch Teil des Testaufbaus.
      Daher ist es bei Felgen die bei der Zulassung diesen impact-Test durchlaufen mussten wohl nicht mehr möglich Reifendimensionen einzutragen, die im Gutachten nicht genannt werden.
      Bei Felgen, deren Zulassung keinen impact-Test umfasste ist dies meines Wissens jedoch nach wie vor erlaubt.



      Exakt so wurde es mir auch gesagt. Ich habe mich über din Eintragung eines 195/45 R15 Reifen auf der 6x15 Le Castellet (Serie 185/55 o. 195/15) erkundigt und der Prüfer (KÜS) würde es machen.

      Auch auf meine Frage nach dem Impact-Test meinte er, daß es wohl erst für Felgen ab BJ.XY gilt.

      Viele Prüfer sind wohl wirklich unsicher, haben keinen Bock oder sonst was das zu machen.

      Verstehen kann ich die Prüfer aber auch, die arbeiten nach Anweisung von oben und müssen ihren Ar*** hinhalten.
      Markus


      Golf Cabrio,an jeder Eisdiele Pokalsieger und absoluter Puppenfänger!
    • Sharky schrieb:

      Auch auf meine Frage nach dem Impact-Test meinte er, daß es wohl erst für Felgen ab BJ.XY gilt.
      Dies hat mir mein Tüv Prüfer bei einer 21er Abnahme auch mitgeteilt. Er sprach von Bj.98 für Felgen, leider habe ich keine Belege oder Informationen dazu im Netz gefunden und er sagte nur "alles interna" :rolleyes:
      "Wenn man dich sieht bevor man dich hört, wo ist dann der Witz"
    • Dieses Rumjammern der PI's kann ich nicht mehr hören!
      Das ist Ihr selbst ausgewählter Job! Die einfachen HU's inkl. der stets steigenden Gebühr (ohne Erhöhung des Aufwandes) nehmen sie auch auch mit!
      Die Eintragungen gehören aber genauso dazu.
      Eine Putzfrau kann auch nicht sagen, ich mache nur Waschbecken aber die WC's nicht!

      Mir kann auch keiner erzählen, dass ein PI einen Zusammenschiss bekommt, wenn er was korrekt einträgt! Oder kann jemand einen konkreten Fall benennen?
      Vielmehr vorstellbar ist aber, dass der PI durch den zeitlichen Mehraufwand weniger effizienter wird und dadurch Ärger bekommt weil der Umsatz nicht stimmt.

      Und dann gibt es noch den Ausspruch "mit einem Bein schon im Knast..." Auch da bitte melden, wenn es eine bekannte Verhandlung gab.
      Aber vielleicht sollte man mal einen PI verklagen, wenn er eine Eintragung unter nicht haltbaren technischen Fakten abweist!
      Mit dem Gedanken habe ich schon gespielt, als ich bei der Anfrage 150PS im Golf 1 einzutragen mehrfach die Antwort bekam, dass ein Karosserie-Festigkeitsgutachten benötigt würde. Hallo? 112PS x 1,4 ist doch 158,6PS!

      Bei dem Fall mit der Reifengröße schaut es formell schon anders aus, da das eine Kombinationseintragung (Reifen/Felge) ist, welche bei der entsprechenden Felge nicht abgeprüft wurde. Da müsste der PI ein vergleichbares Felgenprofil mit passenden Gutachten zur Reifengröße heranziehen.
      Schwachstelle ist dabei der Reifen, der eine konstruktive Basis (Felge) benötigt um die Kräfte aufnehmen zu können.
      Für einen versierten Prüfer aber auch kein Thema. Allen anderen müsste mangels Fähigkeit die entsprechende Prüfberechtigung wieder entzogen werden.
    • Rollsportanlage schrieb:


      Ich kenne mich diesbezüglich nicht genau aus und bitte um Verbesserung sollte folgendes nicht stimmen:Meines Wissens ist dieser impact-Test seit einigen Jahren (2016?) Bestandteil bei der Zulassung von Felgen und soll den Einschlag der Felge in einen Bordstein simulieren.
      Das ist schon läger der Fall. Normalerweise gibts bei Felgen immer eine Korrosionsprüfung, einen Biegeumlaufprüfung, den Impacttest und noch ein paar andere Tests. Das Ding dabei ist, das ein kleinerer Reifen die Felge anders "schützt" und damit das Impactverhalten anders ist. Deshalb wird oft eine minimale und eine maximale Reifengröße für Zubehörfelgen geprüft. Eintragbar ist dann alles dazwischen. Also für ne 7x17 z.B. der 195/40R17 als kleinster und der 225/45R17 als größter Reifen. Damit könntest du aber nicht 185/35R17 eintragen.

      Inwiefern der Impacttest nun verpflichtend für eine Einzelabnahme ist (bzw. um die Abnahme 100% Wasserdicht zu bekommen), da bin ich aber auch überfragt.

      M.Engels schrieb:

      Dieses Rumjammern der PI's kann ich nicht mehr hören!
      Das ist Ihr selbst ausgewählter Job! Die einfachen HU's inkl. der stets steigenden Gebühr (ohne Erhöhung des Aufwandes) nehmen sie auch auch mit!

      Mir kann auch keiner erzählen, dass ein PI einen Zusammenschiss bekommt, wenn er was korrekt einträgt! Oder kann jemand einen konkreten Fall benennen?
      Vielmehr vorstellbar ist aber, dass der PI durch den zeitlichen Mehraufwand weniger effizienter wird und dadurch Ärger bekommt weil der Umsatz nicht stimmt.
      Ist immer leicht so zu reden, wenn man selbst nicht dafür unterschreiben muss. Wenn die Eintragung 100% korrekt durchführbar ist, dann wird sich wohl kaum ein PI querstellen. Das Ding ist, das man diese 100% meist nur mit horrendem Aufwand erreichen kann... Und da kommen dann die PI ins Spiel, die mit gesundem Menschenverstand und Logik agieren und dennoch den Stempel geben.

      M.Engels schrieb:

      Hallo? 112PS x 1,4 ist doch 158,6PS!

      Ich meine die Grenze für Festigkeitsgutachten der Karosse liegt bereits bei 30%. Davon ab gibt es meine ich Tuner, die ein solchen Gutachten haben und dort bist du mit diesem Umbau dann wohl am Besten aufgehoben ;)
    • Dem Ollie schrieb:

      Ist immer leicht so zu reden, wenn man selbst nicht dafür unterschreiben muss. Wenn die Eintragung 100% korrekt durchführbar ist, dann wird sich wohl kaum ein PI querstellen. Das Ding ist, das man diese 100% meist nur mit horrendem Aufwand erreichen kann... Und da kommen dann die PI ins Spiel, die mit gesundem Menschenverstand und Logik agieren und dennoch den Stempel geben.
      Ich muss beruflich für meine Aussagen, welche vergleichbar sind, auch gerade stehen. Dafür werde ich bezahlt.
      Und was heißt hier horrender Aufwand? In meinem Fall (150PS im MK1) war es eine simple Rechnung!

      Dem Ollie schrieb:

      Ich meine die Grenze für Festigkeitsgutachten der Karosse liegt bereits bei 30%. Davon ab gibt es meine ich Tuner, die ein solchen Gutachten haben und dort bist du mit diesem Umbau dann wohl am Besten aufgehoben
      Also ich habe die Angabe mit den x 1,4 von dem PI, der mir den ABF in den Einser eintragen wird.
      Ich habe aber auch nichts dagegen, wenn Du mir die technisch unnötigen 350€ für das Festigkeitsgutachten bezahlst! *thumbup*
    • Den Impact-Test gibt es ab ca. 1999: Da hat man sich entschlossen, daß man nicht einfach ein normierte Kraft auf das Felgenhorn schlagen läßt, sondern ein Reifen zu montieren ist, wenn "zugeschlagen" wird, dann aber mit einer anderen normierten Kraft!
      Für Felgen, die nachweislich vor 1999 mit einer ABE, einem Teilegutachten, Prüfbericht, ... versehen sind oder Serienfelgen sind, sind die Beschränkungen des Impact-Tests bezüglich kleineren Umfangs und Reifenbreite nicht anzuwenden, selbst sollte solch eine Felge nach 1999 gefertigt sein, da dessen Erwerb der Zulässigkeit ja vor 1999 lag.
      Auch ist für eine Stahlfelge kein Impact-Test gefordert: Man kann also Stahlfelgen jeglichen Baujahrs und Prüfdatums verbauen ohne darauf achten zu müssen, was mal die Serienbereifung war.
      Kritik an Sachverständige und Co: Wer sowas nicht weiß, sollte "die Stempel" abgeben!!!!
    • Hallo M.Engels,

      dein PI ist ein wenig desorientiert und wohl auch überfordert!
      Grob: Laut VdTÜV751 dürfen Leistungssteigerungen bis 25% Mehrleistungen ohne jegliche Änderungen des Fahrzeugs eingetragen werden. Über 40% Mehrleistung sind umfangreiche Prüfungen, Fahrproben, ... erforderlich, sofern kein Vergleichsgutachten herangezogen werden kann für ähnliche Leistung.
      Dazwischen muß aber was passieren bezüglich Karosseriefestigkeit, Bremse, Fahrverhalten, ... (beispielsweise muß der Tacho die Höchstgeschwindigkeit anzeigen können!).
      Dein PI wird entscheiden, was umzubauen ist oder ob deine Umbauen ausreichend sind.
      Mindestanforderung sollte sein: Domstreben vorne und hinten und eine Querlenkerstrebe vorne unten plus innenbelüftete Bremsscheiben vorne (239mm) mit einer hinteren Scheibenbremsanlage (226mm) mit geeigneter Bremskraftregelung (Bremskraftregler oder Druckminderer-Ventile) und angepasstem HBZ und BKV plus Stabis an Vorder-/ und Hinterachse - eine Tieferlegung kann nicht schaden.
      Diese ganzen Dinge dürfen dann aber nicht unbenannt im Fahrzeugschein sein: Sie sind vom PI "einzutragen"!

      Gruss.


      P.S.: Rechnet man 40% Mehrleistung auf die Höchstgeschwindigkeit eines Golf 1 GTI, so erhält man ca. 210km/h.


      ICH WILL JETZT AUCH 350€ HABEN!!! :) :) :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vw14d ()

    • Ich muss mal kurz eine Lanze brechen für die Prüfer. Das die internen und externen Kontrollen häufiger werden und das auch medial Testwagen präpariert werden ist Fakt. Das der Aufwand trotz des höheren Preises bei der HU gleich geblieben ist, ist nicht korrekt. Zu nennen ist hier z.B. die Wiedereinführung der Endrohrmessung bei der UMA, die verpflichtende Nutzung des HU-Adapters, das Prüfen des Softwarestandes des Motormanagementsystems bei VW Dieselfahrzeugen, im nächsten Jahr kommt die Nutzung der ASA Schnittstelle bei den Bremsenprüfständen dazu... das alles ist mit mehr Aufwand bei der Durchführung der HU verbunden und bringt zudem auch Kosten mit sich weil teilweise neue oder zusätzliche Geräte erforderlich sind.

      Bzgl. des Themas 19/2 sollte berücksichtigt werden das gerade die PIs erst seit Kurzem Einzelabnahnen durchführen dürfen.Bedeutet das die ersten Eintragungen zu 100 Prozent von dem jeweiligen Technischen Dienst kontrolliert werden. Das man dann mit einer gewissen Vorsicht an die Sache rangeht sollte verständlich sein. Man muss bedenken das der jeweilige Prüfer mit seinem Stempel ein Gutachten für eine neue Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug erstellt.