Hallo,
@Thorge, du warst der Sache auch nicht besonders hilfreich und positiv gegenüber gestanden fand ich. Da wird man dann schon mal deutlicher wenn es ständig so in den Wald rein schreit und dann musst nicht gleich beleidigt sein.
Die von Sachs meinten was anderes als du verstanden hast und nur das habe ich mit meinem Beitrag zu übersetzen versucht! Und jetzt hast du meinen Beitrag wieder nur gelesen aber den Zusammenhang den ich erklärt habe offensichtlich nicht verstanden. Was willst du hören, dass ich sage "hast du gut gemacht..." oder soll ich versuchen die Sachlage zu (er)klären. Vielleicht reden wir auch nur aneinander vorbei.
Vielleicht findet sich ja jemand der es noch genauer weiß als ich aber ich schreibe es jetzt mal so wie es mir bekannt ist und wie ich die Sache sehe.
Die Firma Sachs setzte den damaligen Gewindestoßdämpfer einem Seienstoßdämpfer von den Abmessungen her gleich. Somit darf durch diesen keine nennenswerte Tieferlegung erfolgen, die über die serienmäßigen Toleranzen hinaus geht. Der Stoßdämpfer war m. W. nicht für 60mm Rennsportfedern vorgesehen, sondern für die Verwendung mit einer Feder, deren Wicklungsart der Serienfeder entsprach - auch Koni hat mal sowas geliefert. Dass es zu diesem Gewindestoßdämpfer für den Motorsport andere Federteller gab ist unrelevant.
Dabei bediente sich die Firma Sachs dem Umstand, dass ein serienmäßiger Stoßdämpfer durch ein in den Abmessungen identisches Sportteil ersetzt werden darf - ohne Eintragung! Der Sachs Gewindestoßdämpfer war diesem Schreiben nach also nicht zum tieferlegen gedacht und somit eigentlich für den Ar...!
Warum schreibe ich von den Sportfahrwerken? Weil es damals üblich war den Stoßdämpfer auf Grund der Gesetzeslage 1:1 zu tauschen! Die für die Tieferlegung verantwortliche Feder wurde laut dem beiliegenden Gutachten eingetragen. Hat man nur z. B. rote Konis verbaut mit der Serienfeder blieb das eintragungsfrei. Baut man nur einen Federn Satz mit neuen Bilstein B4 ein, werden auch nur die eingetragen. Würde man zum damaligen Sachs Gewindestoßdämpfer einen Eibach Pro-Kit einbauen wäre nach dem Schreiben der Stoßdämpfer weiterhin eintragungsfrei, vorausgesetzt der Federteller bleibt in der entsprechenden Position! Da hingegen ist ein aktuelles Gewinde Fahrwerk völlig anders aufgebaut und muss schon auf Grund seiner Konstruktion mit Stoßdämpfer und 60mm Federn eingetragen werden - das wollte Sachs mit dem Schreiben umgehen!!!
Wäre man päpstlicher als der Papst, müsste man sagen es gab dem Schreiben nach 1981 einen Stoßdämpfer mit Gewinde und Federteller auf Serienhöhe. Ein "Gewindefahrwerk" im heutigen Sinn ist das genau genommen nicht!
Jetzt sind wir genau an der Stelle wo wir nicht hin wollten, weil jetzt platzt m. E. die Illusion vom frühen Gewindefahrwerk - vielen Dank Thorge...
Gruß
Markus
@Thorge, du warst der Sache auch nicht besonders hilfreich und positiv gegenüber gestanden fand ich. Da wird man dann schon mal deutlicher wenn es ständig so in den Wald rein schreit und dann musst nicht gleich beleidigt sein.
Die von Sachs meinten was anderes als du verstanden hast und nur das habe ich mit meinem Beitrag zu übersetzen versucht! Und jetzt hast du meinen Beitrag wieder nur gelesen aber den Zusammenhang den ich erklärt habe offensichtlich nicht verstanden. Was willst du hören, dass ich sage "hast du gut gemacht..." oder soll ich versuchen die Sachlage zu (er)klären. Vielleicht reden wir auch nur aneinander vorbei.
Vielleicht findet sich ja jemand der es noch genauer weiß als ich aber ich schreibe es jetzt mal so wie es mir bekannt ist und wie ich die Sache sehe.
Die Firma Sachs setzte den damaligen Gewindestoßdämpfer einem Seienstoßdämpfer von den Abmessungen her gleich. Somit darf durch diesen keine nennenswerte Tieferlegung erfolgen, die über die serienmäßigen Toleranzen hinaus geht. Der Stoßdämpfer war m. W. nicht für 60mm Rennsportfedern vorgesehen, sondern für die Verwendung mit einer Feder, deren Wicklungsart der Serienfeder entsprach - auch Koni hat mal sowas geliefert. Dass es zu diesem Gewindestoßdämpfer für den Motorsport andere Federteller gab ist unrelevant.
Dabei bediente sich die Firma Sachs dem Umstand, dass ein serienmäßiger Stoßdämpfer durch ein in den Abmessungen identisches Sportteil ersetzt werden darf - ohne Eintragung! Der Sachs Gewindestoßdämpfer war diesem Schreiben nach also nicht zum tieferlegen gedacht und somit eigentlich für den Ar...!
Warum schreibe ich von den Sportfahrwerken? Weil es damals üblich war den Stoßdämpfer auf Grund der Gesetzeslage 1:1 zu tauschen! Die für die Tieferlegung verantwortliche Feder wurde laut dem beiliegenden Gutachten eingetragen. Hat man nur z. B. rote Konis verbaut mit der Serienfeder blieb das eintragungsfrei. Baut man nur einen Federn Satz mit neuen Bilstein B4 ein, werden auch nur die eingetragen. Würde man zum damaligen Sachs Gewindestoßdämpfer einen Eibach Pro-Kit einbauen wäre nach dem Schreiben der Stoßdämpfer weiterhin eintragungsfrei, vorausgesetzt der Federteller bleibt in der entsprechenden Position! Da hingegen ist ein aktuelles Gewinde Fahrwerk völlig anders aufgebaut und muss schon auf Grund seiner Konstruktion mit Stoßdämpfer und 60mm Federn eingetragen werden - das wollte Sachs mit dem Schreiben umgehen!!!
Wäre man päpstlicher als der Papst, müsste man sagen es gab dem Schreiben nach 1981 einen Stoßdämpfer mit Gewinde und Federteller auf Serienhöhe. Ein "Gewindefahrwerk" im heutigen Sinn ist das genau genommen nicht!
Jetzt sind wir genau an der Stelle wo wir nicht hin wollten, weil jetzt platzt m. E. die Illusion vom frühen Gewindefahrwerk - vielen Dank Thorge...
Gruß
Markus
Mein Automobilclub ist der Deutsche NAVC - für mich steht das für Motorsport unter vernünftigen Bedingungen für Amateure und auch für gute Pannenhilfe im Notfall...