14" Pirelli Felgen Impact Test [gelöst]

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    • vw14d schrieb:

      Dazwischen muß aber was passieren bezüglich Karosseriefestigkeit, Bremse, Fahrverhalten, ... (beispielsweise muß der Tacho die Höchstgeschwindigkeit anzeigen können!).
      Wo hast Du den Auszug her?
      Ich habe von der Fa., die die Karosserie-Festigkeitsgutachten erstellt hat und an die PI's versendet, ebenfalls die Aussage bekommen, dass beim Golf 1 bis 150PS keines erforderlich sei!
      Thema Bremse etc. ist klar. Wobei die original MK1 GTI Bremse bis 160PS ausreichend ist.

      vw14d schrieb:

      Mindestanforderung sollte sein: Domstreben vorne und hinten
      Woher stammt diese Festlegung?

      vw14d schrieb:

      kann nicht schaden
      Ich bin davon ausgegangen, dass wir hier von Notwendigkeiten reden! Das mehr Sicherheit immer besser ist, ist logisch, aber darum geht es hier nicht!

      vw14d schrieb:

      P.S.: Rechnet man 40% Mehrleistung auf die Höchstgeschwindigkeit eines Golf 1 GTI, so erhält man ca. 210km/h.
      Wie haste das denn ausgerechnet?

      vw14d schrieb:

      ICH WILL JETZT AUCH 350€ HABEN!!!
      Mit Deinen Ausführungen würde ich wohl kaum einen überzogenen PI (der ein Karosserie Festigkeitsgutachten verlangt) überzeugen können!?

      Fabian Faithkeeper schrieb:

      Das die internen und externen Kontrollen häufiger werden und das auch medial Testwagen präpariert werden ist Fakt.
      Und das ist auch richtig so, sonst könnten wir uns da Ganze (Ausbildung etc.) sparen. Denn eine Marke kleben könnte auch jeder Hans Wurst!

      Fabian Faithkeeper schrieb:

      Das der Aufwand trotz des höheren Preises bei der HU gleich geblieben ist, ist nicht korrekt. Zu nennen ist hier z.B. die Wiedereinführung der Endrohrmessung bei der UMA, die verpflichtende Nutzung des HU-Adapters, das Prüfen des Softwarestandes des Motormanagementsystems bei VW Dieselfahrzeugen, im nächsten Jahr kommt die Nutzung der ASA Schnittstelle bei den Bremsenprüfständen dazu... das alles ist mit mehr Aufwand bei der Durchführung der HU verbunden und bringt zudem auch Kosten mit sich weil teilweise neue oder zusätzliche Geräte erforderlich sind.
      Bist Du ernsthaft der Meinung, dass der Aufwand dadurch um 40% gestiegen ist? Ergo der PI in der selben Zeit 40% weniger Fahrzeuge bewältigt?
      Einen wirklichen Betriebsmittelinvest habe ich Deiner Ausführung auch nicht entnehmen können.

      Fabian Faithkeeper schrieb:

      Bzgl. des Themas 19/2 sollte berücksichtigt werden das gerade die PIs erst seit Kurzem Einzelabnahnen durchführen dürfen.Bedeutet das die ersten Eintragungen zu 100 Prozent von dem jeweiligen Technischen Dienst kontrolliert werden. Das man dann mit einer gewissen Vorsicht an die Sache rangeht sollte verständlich sein. Man muss bedenken das der jeweilige Prüfer mit seinem Stempel ein Gutachten für eine neue Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug erstellt.
      Das macht er doch (hoffentlich) bei jeder HU!?
      Der PI stellt mit einer Eintragung lediglich die technische Unbedenklichkeit der jeweiligen Änderung im Zusammenspiel mit dem Fahrzeug fest.
      Soll heißen, dass er bei der Eintragung einer Rad-/Reifenkombi die technisch betroffenen Bauteile/-gruppen überprüft. Das ist aber nicht das gesamte Fahrzeug! Lichtanlage, Sitze etc. werden wohl nicht neu bewertet!?
    • Doch man ist deutlich länger beschäftigt. Frag mal die einzelnen Prüfer was die zum HU-Adapter sagen...

      Wenn eine Einzelabnahme notwendig ist dann erlischt die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs und muss neu erteilt werden. Die Grundlage für die Erteilung der neuen BE ist das Gutachten des Prüfers. Bei der Hauptuntersuchung wird an einem Fahrzeug mit bestehender BE die Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit überprüft. Das ist mit einer Einzelabnahme nicht zu vergleichen.
    • Fabian Faithkeeper schrieb:

      Doch man ist deutlich länger beschäftigt. Frag mal die einzelnen Prüfer was die zum HU-Adapter sagen...
      Werde ich machen! Meine Schwager ist PI bei der Dekra inklusive sämtlicher Befähigungen.

      Fabian Faithkeeper schrieb:

      Wenn eine Einzelabnahme notwendig ist dann erlischt die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs und muss neu erteilt werden. Die Grundlage für die Erteilung der neuen BE ist das Gutachten des Prüfers. Bei der Hauptuntersuchung wird an einem Fahrzeug mit bestehender BE die Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit überprüft. Das ist mit einer Einzelabnahme nicht zu vergleichen.
      Da haben wir uns falsch verstanden! Ich habe nicht gesagt, dass der Aufwand der HU gleich dem bei einer Eintragung ist!
      Meine Aussage war die, dass das bei einer HU begutachtete Fahrzeug genauso verkehrssicher sein sollte, wie das bei einer Eintragung.
    • Aber jetzt mal Butter bei die Fische!
      In dem Beitrag hier ging es darum eine 195/45R14 auf einer 6x14E/38 Pirellifelge auf einen "normal" motorisierten (keine x 100PS) Golf 1 einzutragen.
      Klar werden dafür technisch belastbare Grundlagen benötigt.
      Aber das sollte doch kein Problem darstellen! Denn wie wäre es sonst möglich einen z.B. 500PS Golf 1 legal zu zulassen?
    • Hallo,

      einerseits schade, dass der Thread etwas abgleitet aber das Thema ist im Prinzip gut - nur werden wir voraussichtlich nichts dran ändern! Da ich immer gegen Umbauten wäre (sagte man mir) will ich mal was DAFÜR schreiben!!!

      vw14d schrieb:

      Dazwischen muß aber was passieren bezüglich Karosseriefestigkeit, Bremse, Fahrverhalten, ... (beispielsweise muß der Tacho die Höchstgeschwindigkeit anzeigen können!).
      Dein PI wird entscheiden, was umzubauen ist oder ob deine Umbauen ausreichend sind.
      Mindestanforderung sollte sein: Domstreben vorne und hinten und eine Querlenkerstrebe vorne unten plus innenbelüftete Bremsscheiben vorne (239mm) mit einer hinteren Scheibenbremsanlage (226mm) mit geeigneter Bremskraftregelung (Bremskraftregler oder Druckminderer-Ventile) und angepasstem HBZ und BKV plus Stabis an Vorder-/ und Hinterachse - eine Tieferlegung kann nicht schaden.
      Diese ganzen Dinge dürfen dann aber nicht unbenannt im Fahrzeugschein sein: Sie sind vom PI "einzutragen"!

      Der PI hat im Prinzip aus meiner Sicht keinerlei Ahnung was umzubauen ist oder soll der die Konstruktion aller Golf 1 Teile und deren Funktion in Verbindung miteinander nachvollziehen können???

      Ob sich einer der aktuellen PI´s auch vorstellen kann, dass das Auto vor dem er steht gebaut wurde als er noch in die Windeln gemacht hat oder gar vor seiner Geburt??? Damals waren die Bestimmungen noch nicht vorhanden, nach denen heute plötzlich geprüft werden soll. Ich nehme das Thema Leuchtweitenregulierung, war bis ca. 1989 nicht vorgeschrieben, danach am PKW ja - wird am 1992er Caddy immer wieder verlangt aber der Caddy ist schon immer ein LKW und braucht keine!!! Wer ist hier also der Depp, der der sie nicht einbaut oder der Prüfer??? Klar ist aber auch, er kann sie auch für einen PKW der früher gebaut wurde nicht verlangen!!!

      Das bezüglich der Scheibenbremsanlage hinten ist eine Lachplatte - ganz ehrlich!!!

      Warum??? Am Oettinger 2000E-16 sind im originalen Brief von 1982 die vollen 150PS eingetragen, ohne jede Karosserieänderung und mit der SERIENBREMSE vom GTI Baujahr 1982 - wo ist da bitte die Scheibenbremse??? Und warum gibt es da keine? RICHTIG, die gab es damals noch nicht!!!

      Wir hatten hier bis vor zwei Jahren einen zwischenzeitlich in Rente gegangenen, sehr vernünftigen PI - und JA, auch der wurde mal zurück gepfiffen aber er hat weiter gemacht:
      Ich sage: "150PS"
      Er: "Scheibenbremse hinten"
      Ich: "Sie wissen aber, dass die Scheibenbremse hinten völlig für den Ar... ist weil die sowieso nur überbremst und ich die Leistung so weit zurücknehmen muss wie bei der Trommelbremse..."
      Er: "Ja ich weiß es ist sinnlos aber ich muss halt..."

      Warum reden wir am 1er überhaupt von der Scheibenbremsanlage hinten??? Auch wieder richtig geraten, weil die mit dem 2er im VW Programm erschien und dann wollte sie jeder Prüfer beim Umbau auf den damals hochmodernen KR 16V sehen - woher die Bestimmungen dazu kommen ist ne andere Sache.

      Wenn man über sowas redet, dann sollte sowas auch aus verlässlichen Quellen stammen. Es gab wohl mal Leitfäden zur Fahrzeugumrüstung von VW und die würde ich als mehr oder weniger bindend ansehen und das auch heute noch - das Auto hat sich nämlich nicht verändert oder ist euer Golf 1 plötzlich Baujahr 2017 und muss die aktuellen EU-Richtlinien einhalten??? Wäre spannend die Dinger mal in Händen zu halten!!!

      Dass die Umbauten ziemlich komische Auswüchse angenommen haben und einige eben 200 + XXX PS wollen ist was anderes und da mag ja so ein Festigkeitsgutachten für die Karosserie auch angebracht sein oder will jemand behaupten, die Konstruktion von 1976 (und früher) war für mehr als 110PS + 40% ausgelegt (damaliger Rennsportstand waren max. 185, vielleicht auch mal 190PS)... Dass viel Schindluder mit Eintragungen gemacht wurde ist auch klar aber das was Momentan läuft ist ne Lachplatte! Man kann doch ein 40 Jahre altes Auto nicht nach aktuellen Maßstäben messen... *wallbang*

      Bestes Beispiel, bis 1966 gab es m. W. keinerlei Abgasbestimmungen bei Kraftfahrzeugen - JEDER Umbau war einfach eintragbar z. B. Käfer auf Turbo, Kompressor, Doppelvergaser oder Kugelfischerpumpe etc.! Die Autos fahren teilweise heute noch so, interessiert das jemand? NEIN!!! Wird es jemand interessieren wenn zum PI kommst? Weiß ich nicht aber die Bestimmung sollte einen Bestandsschutz haben und warum haben sie dann die anderen Bestimmungen nicht??? Wird da was unnötigerweise durcheinander geworfen???

      Ich habe jetzt mal ein paar Beispiele raus gegriffen, die m. E. stellvertretend für viele andere stehen. Das einzig sichere ist, die EU (und ich bin kein Feind selbiger) hat uns ganz viel von diesem Mist eingebrockt, den die Prüforganisationen übernommen haben - für mich unverständlich!!! Nur nebenbei, das macht auch den zulassungspflichtigen Motorsport nicht einfacher!!!


      Gruß
      Markus

      P. S. Zum kopfschütteln noch eine früher übliche und zulässige Umbauten: (Stahl-)Felgen umschweißen und verbreitern, Federteller am Federbein abtrennen und tiefer anschweißen zum tieferlegen, ... Wo sind wir nur hin gekommen??? *motz* *kotz*
      Mein Automobilclub ist der Deutsche NAVC - für mich steht das für Motorsport unter vernünftigen Bedingungen für Amateure und auch für gute Pannenhilfe im Notfall...
    • Hallo,

      nur ganz kurz zu Markus seinen Ausführungen: es gab für den Caddy Scheinwerfer mit Höhenverstellung. Wahrscheinlich war ein Behindertentransporter vielleicht doch ein PKW. Ich hab die Dinger hier rumliegen, und sie haben eigenständige Teilenummern, es sind NICHT die Cabrioteile. Ich vermute dass die hinsichtlich des Grills (Tiefe) anders sind.

      Der Leitfaden zur Fahrzeugumrüstung gibt die Golf 1 Karosse (nur großer Motorhalter, Karossen mit kleinem sind nicht freigegeben!) bis 210km/h frei. PS sind da nicht angegeben. Bremse dann Serie GTI.

      Grüße, Jörn
    • RennMarkus schrieb:


      Wo sind wir nur hin gekommen??? *motz* *kotz*
      Markus,

      ich verstehe dich, du hast durchaus recht mit deinen Ausführungen.

      Jedoch darf man eins nie aus den Augen verlieren; wenn ich dich nun etwas zum Ascona A, 5 Minuten später zum Golf 1, weitere 5 Minuten später zum Ford Model T, nochmal 5 Minuten später zum aktuellen C43 AMG und ganze 5 Minuten später noch etwas zu einem Opel Calibra frage: wie oft kannst du mir nun ohne Lektüre etc. meine Fragen beantworten?

      Es gibt eigentlich nur eins; es bräuchte einen Leitfaden in dem für jedes Fahrzeug und Baujahr genau aufgeführt ist was erlaubt ist, was nicht genannt ist ist verboten und da gibt es keine Grauzone. Dann ist jedem geholfen.

      Leider beißt die Maus auch irgendwo den Faden ab, da manches nur schwer objektiv zu vergleichen ist.

      Nehmen wir einen Golf 1 original Schwalbenschwanz, versuch da mal ein Gewindefahrwerk eingetragen zu bekommen; keine Chance, wenn man bei den Spielregeln bleibt.
      Nimmst du einen 83er mit Gewindefahrwerk stellt auch der Umbau auf Schwalbenschwanzheck und kleine Rückleuchten kein Problem dar...
      Nun stehen die Autos nebeneinander, optisch unterscheiden sich die Autos wodurch?
      Rechtlich dadurch das ein Auto legal ist und eins nicht... Die Krux ist; es ist die eingeschlagene Fahrgestellnummer, die den Bauzeitraum und somit die EZ angibt... Das ist eine sinnvolle Regelung?

      Ich sage: nein!

      Nur das Problem ist; irgendwo muss man eine Grenze ziehen.

      Von einem Prüfer zu erhoffen er könne 120 Jahre Automobilgeschichte, mit allen Umbauten und Varianten kennen; das kann niemand. Das wäre so ich würde von einem Rechtsanwalt erwarten das er alle Strafgesetzbücher auswendig aufsagen kann...

      Es reicht wenn man weiß wo etwas zu finden ist.

      Die 751 wird gerne zitiert, mal so, mal so und mal ganz anders; hat jemand beim TÜV die Euros auf den Tresen gelegt um das Original zu haben? Denn die 751 spielt schon so lange stille Post und es wird fleißig von hier nach dort kopiert. Ich stelle es nur in den Raum seine eigenen Quellen zu hinterfragen.

      Weiter ist es gut wenn man die 751 kennt; nur gibt es nur diese und dazu nie einen Nachtrag?

      Um auf die Frage zurückzukommen; wo sind wir nur hin gekommen?
      Früher hat man selber nachgedacht und wenn man etwas falsch gemacht hat dann hat man daraus gelernt.
      Heute fragt man Google und tut dann so als wüsste man das wirklich was man gerade falsch abschreibt/ anderen stolz vorträgt und wenn rauskommt das es falsch ist dann wird die Quelle "gedisst."
      Früher beim Elternsprechtag hatten die Kinder Angst, heute die Lehrer...

      Ich habe eine alte Industriehalle, laut Bestandschutz darf die Halle bis zum jüngsten Tag so stehen bleiben; sollte die Halle jedoch umfassend sanieren, müsste ich neue Flucht und Rettungswege schaffen, die ich so aktuell nicht benötige. Also bleibt die Halle so, da die Auflagen für Flucht und Rettungswege der Nutzung im Wege stehen. Warum gibt es neue Vorschriften? Man wird sicherlich rausgefunden haben, das die Flucht und Rettungswege viel zu lang sind und das dabei zig Menschen gestorben sind, darum hat man dies angepasst. Der Bestandsschutz jedoch sorgt dafür das hier in dem Punkt nicht nachgebessert wird, weil ein Abriss und Neubau günstiger wäre, die weitere Nutzung jedoch in 100 Jahren nicht die Kosten aufwirft, die bei Abriss und Neubau entstehen würden.

      Manches ist aus beiden Seiten betrachtet gut und wichtig, gut und richtig doch unterm Strich völlig aus der Welt. Ich habe mich damit angefreundet das manche Dinge einfach sind wie sie sind, auch wenn mein Verständnis von Logik sagt das es totaler Schwachsinn ist.
    • vw14d schrieb:

      Den Impact-Test gibt es ab ca. 1999: Da hat man sich entschlossen, daß man nicht einfach ein normierte Kraft auf das Felgenhorn schlagen läßt, sondern ein Reifen zu montieren ist, wenn "zugeschlagen" wird, dann aber mit einer anderen normierten Kraft!
      Für Felgen, die nachweislich vor 1999 mit einer ABE, einem Teilegutachten, Prüfbericht, ... versehen sind oder Serienfelgen sind, sind die Beschränkungen des Impact-Tests bezüglich kleineren Umfangs und Reifenbreite nicht anzuwenden, selbst sollte solch eine Felge nach 1999 gefertigt sein, da dessen Erwerb der Zulässigkeit ja vor 1999 lag.
      Auch ist für eine Stahlfelge kein Impact-Test gefordert: Man kann also Stahlfelgen jeglichen Baujahrs und Prüfdatums verbauen ohne darauf achten zu müssen, was mal die Serienbereifung war.
      Kritik an Sachverständige und Co: Wer sowas nicht weiß, sollte "die Stempel" abgeben!!!!

      Ist das eine auch interne aussage oder woher hast du die Info......dann würde ich ihn mal auf das Hinweisen, bis jetzt hat er sich noch nicht bei mir gemeldet.
    • Thorge schrieb:

      Nehmen wir einen Golf 1 original Schwalbenschwanz, versuch da mal ein Gewindefahrwerk eingetragen zu bekommen; keine Chance, wenn man bei den Spielregeln bleibt.


      Nimmst du einen 83er mit Gewindefahrwerk stellt auch der Umbau auf Schwalbenschwanzheck und kleine Rückleuchten kein Problem dar...
      Nun stehen die Autos nebeneinander, optisch unterscheiden sich die Autos wodurch?


      Rechtlich dadurch das ein Auto legal ist und eins nicht... Die Krux ist; es ist die eingeschlagene Fahrgestellnummer, die den Bauzeitraum und somit die EZ angibt... Das ist eine sinnvolle Regelung?

      ... wilde Aussage und auch so nicht korrekt: DU beziehnst dich vielleicht auf ein Zulassung mit H-Kennzeichen. Und auch dann wäre das nicht korrekt, da es ein Schreiben von "Fichtel & Sachs" zu Gewindefahrwerken von 1981 gibt.

      Also LEGAL ist bei einem Golf 1 JEDES Gewindefahrwerk MIT entsprechenden GUTACHTEN.

      LG
      mecki
    • Ja ich habe vergessen es exlizit zu bennen es ging um den Faktor "H-Kennzeichen."

      An dem Schreiben von Fichtel und Sachs wäre ich durchaus interessiert, hast du dies vorliegen? Einfach nur da man dann jedem den Wind aus den Segeln nehmen kann.

      Ich habe mir extra das Buch "so mach ich ihn schneller" organisiert in der Auflage von 1978 da dort das Fichtel und Sachs genannt wird; es hat aber keine ABE und war nur für den Rennsport, ergo für das H wenn man es genau nimmt völlig nebensächlich.

      Wenn ich mich nicht ganz täusche gab es 1990 von H&R das erste Gewindefahrwerk für den Golf mit Straßenzulassung.
      Somit mit 10 Jahresfrist alles ab 1980 möglich, wobei man eigentlich dann auch noch den Nachweis schuldig ist das dies 1990 direkt üblich war den Golf 1 mit einem Gewinde auszustatten.
    • Klar, das Schreiben habe ich, ist auch hier in den tiefen des Forum verlinkt, ich machs gerne noch mal...

      H&R ist das einzige, aus der Zeit, das es jetzt noch käuflich zu erwerben gibt, ansonsten gab es schon früher die einstellbare S-Dämpfer

      lg
      mecki
      Bilder
      • Fichtel Sachs Schreiben zu höhenverstellbaren Stoßdämpfern.jpg

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    • Erstmal vielen Dank für deine Mühe.

      Ich weiß genau wie mein Prüfer auf das Schreiben reagiert und auch ich lese es so heraus, wobei ich gerne etwas anderes lesen würde: keine Tieferlegung mit den Dämpfern erlaubt, lediglich das unterste Maß der Serienstreuung ist erlaubt; hoch wie ein Storch steht er dann noch immer.

      Mit dem Schreiben wird es schwierig zu erklären warum man an der Vorderachse 70mm daneben liegt und der Wagen für manche noch immer viel zu hoch ist.

      Dank dem Schreiben darf man das F+S als Serienersatz fahren, aber nicht zur Tieferlegung.

      Wenn der Prüfer es genau nimmt sagt er einem bereits ab weil es eine Kopie ist und jeder mit ein wenig Kreativität den Brief aufgesetzt haben könnte.

      Bitte nicht falsch verstehen, es geht mir nicht darum Schwarzmalerei zu betreiben und alles nur negativ zu sehen, es geht einzig und alleine darum was dort steht und wie der Prüfingenieur bei seinen Vorgaben darauf reagieren kann und da ich meinen Prüfer schon kenne, darf ich mich soweit aus dem Fenster lehnen das er so reagiert.

      Zu dem ganzen Fahrwerksthema meinte er mal ganz trocken; früher wurde die Flex geholt und das Auto war tiefer, ist in der 10 Jahresregel und nachweisbar gemacht worden; nur nicht legal, obwohl quasi H-fähig.
    • Naja, interpretationsfrei geschrieben ist das nicht.

      Ich würde das bei der Argumentation einfach in zwei Punkte aufteilen. Mit dem Schreiben ist erstmal der Nachweis erbracht, dass das Fahrwerk H-fähig ist. Die Höhe, die abgenommen und eingetragen wird, kann man durchaus als einen anderen Punkt betrachten. Das wird ja hoffentlich nicht aufgrund eines Schreibens, sondern aufgrund der Gegebenheiten am Fahrzeug entschieden.

      Btw...das H&R Monotube Gutachten ist ursprünglich von 1990, wenn es darum geht, dass es die Technik überhaupt schon gab.

      Und geht es nicht eigentlich um 14" Pirelli Felgen? :D
      Golf 1 GTI 1.8 von 1983...Umbaubericht
    • Hallo,

      @Thorge, du willst nicht schwarzmalen und nicht alles negativ sehen? Dann hör auf zu jammern und alles schlecht zu reden...

      Wenn du das Schreiben von Sachs nicht nur gelesen sondern auch verstanden hättest, wäre dir klar was da gemeint ist. Sachs verweist nur deshalb auf die niedrigste Serienhöhe, damit der Gewinde-Stoßdämpfer dem Serienstoßdämpfer von den Abmessungen her entspricht. Dadurch bleibt auch dieser Stoßdämpfer eintragungsfrei und nichts anderes steht da! Würde er diese Abmessungen nicht einhalten, müsste er eingetragen werden. Deshalb haben die Fahrwerkshersteller den Sportfahrwerken damals von den Abmessungen her "Serienstoßdämpfer" beigelegt - eingetragen wurde und wird nur die Feder die die Tieferlegung macht!!!

      Gruß
      Markus
      Mein Automobilclub ist der Deutsche NAVC - für mich steht das für Motorsport unter vernünftigen Bedingungen für Amateure und auch für gute Pannenhilfe im Notfall...
    • So, ich hab eine Rückmeldung vom TÜV Nord bekommen !

      Sehr geehrter Herr E******,
      ein Impact-Test ist bei PKW und Teilen erst ab 4/2000 erforderlich, also nicht für Ihr Fahrzeug.
      Allerdings ist die von Ihnen gewünschte Rad-/Reifenkombination um acht Prozent kleiner als die kleinste Serienkombination.
      Die Abnahme der Pirelli-Felge ist mit der Reifengröße 185/60R14 sicherlich möglich.

      Mit freundlichem Gruß

      ************

      TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG


      Somit kann das geschlossen werden
    • Warum sollte das geschlossen werden?

      Auch wenn dein spezielles Problem für dich gelöst ist, bedeutet das doch nicht, daß das Thema nicht in einem erweiterten Sinn weiterdiskutiert werden darf, falls Bedarf ist.


      MfG
      1985-heute Jetta C Diesel (JK) 09/83 alpinweiß (Alltagsfahrzeug - außer bei Salz)
      2005-2015 Golf GTI Trophy (JJ) 09/83 heliosblau met.
      1982-1988 Golf GTI (EG) 11/80 schwarz
      1976-1982 Golf GLS (FP) 09/76 riadgelb
    • DerLange_313 schrieb:

      So, ich hab eine Rückmeldung vom TÜV Nord bekommen !

      Sehr geehrter Herr E******,
      ein Impact-Test ist bei PKW und Teilen erst ab 4/2000 erforderlich, also nicht für Ihr Fahrzeug.
      Allerdings ist die von Ihnen gewünschte Rad-/Reifenkombination um acht Prozent kleiner als die kleinste Serienkombination.
      Die Abnahme der Pirelli-Felge ist mit der Reifengröße 185/60R14 sicherlich möglich.

      Mit freundlichem Gruß

      ************

      TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG


      Somit kann das geschlossen werden

      Warum Schließen, wenn´s interessant wird!

      Unter 8% bedeutet, daß das Abgasverhalten nachzuweisen ist, unter 5% ist eine Fahrgeräusch durchführen zu lassen und unter 3,5% ist der Tacho überprüfen zu lassen und gegebenenfalls angleichen zu lassen.
      Wir sind doch alles Schrauber!
      Es gilt einen Weg zu finden die viel zu kleine Gesamtübersetzung mit Einbeziehung des kleinen Umfangs der Reifen irgendwie wieder auszugleichen!
      Es muß das Getriebe in der Gesamtübersetzung länger übersetzt werden, so daß die Gesamtübersetzung mit den "kleinen Reifen" in einen Bereich kommt, die bezüglich der Seriengesamtübersetzung mit Serienbereifung mindestens unter 8% liegt, besser 5%, da nur eine Tachoangleichung erforderlich ist, die eine doch relativ einfach zu nehmende Hürde ist.
      Man muß ja nicht das verbaute Getriebe länger übersetzen, man kann einfach eins nehmen, was eh schon länger übersetzt ist. Und da bieten sich mindestens die Dieselgetriebe bis Golf 3 sehr an!
    • ...fänd da grad was anderes interessanter: gehts da also definitiv darum, dass die Felge & das Auto alt genug sein muss??

      Konkret: wurde die Felge z.b. 2015 neu aufgelegt, muss dann also der Impactest gemacht werden (sofern nicht Herstellerseitig abgedeckt)....

      @vw14d
      ...mit 185/60 aber nicht mehr...
      Das Getriebezeugs müsstest ja auch nachweisen...
    • RennMarkus schrieb:

      Wenn du das Schreiben von Sachs nicht nur gelesen sondern auch verstanden hättest, wäre dir klar was da gemeint ist.
      Man kann sich durchaus auch mal im Ton verheben Markus...

      RennMarkus schrieb:

      eingetragen wurde und wird nur die Feder die die Tieferlegung macht!!!
      Gruß
      Markus

      Liest du eigentlich was du schreibst? Du rechtfertigst also die Gewindefahrwerkseintragung mit einem formalen Seriendämpfer mit Tieferlegungsfedern; sorry...

      Wir brauchen das auch nicht weiter vertiefen, zum Thema Impacttest wurde nun ja auch von offizieller Stelle etwas gesagt.