vw14d schrieb:
Dazwischen muß aber was passieren bezüglich Karosseriefestigkeit, Bremse, Fahrverhalten, ... (beispielsweise muß der Tacho die Höchstgeschwindigkeit anzeigen können!).
Ich habe von der Fa., die die Karosserie-Festigkeitsgutachten erstellt hat und an die PI's versendet, ebenfalls die Aussage bekommen, dass beim Golf 1 bis 150PS keines erforderlich sei!
Thema Bremse etc. ist klar. Wobei die original MK1 GTI Bremse bis 160PS ausreichend ist.
vw14d schrieb:
Mindestanforderung sollte sein: Domstreben vorne und hinten
vw14d schrieb:
kann nicht schaden
vw14d schrieb:
P.S.: Rechnet man 40% Mehrleistung auf die Höchstgeschwindigkeit eines Golf 1 GTI, so erhält man ca. 210km/h.
vw14d schrieb:
ICH WILL JETZT AUCH 350€ HABEN!!!
Fabian Faithkeeper schrieb:
Das die internen und externen Kontrollen häufiger werden und das auch medial Testwagen präpariert werden ist Fakt.
Fabian Faithkeeper schrieb:
Das der Aufwand trotz des höheren Preises bei der HU gleich geblieben ist, ist nicht korrekt. Zu nennen ist hier z.B. die Wiedereinführung der Endrohrmessung bei der UMA, die verpflichtende Nutzung des HU-Adapters, das Prüfen des Softwarestandes des Motormanagementsystems bei VW Dieselfahrzeugen, im nächsten Jahr kommt die Nutzung der ASA Schnittstelle bei den Bremsenprüfständen dazu... das alles ist mit mehr Aufwand bei der Durchführung der HU verbunden und bringt zudem auch Kosten mit sich weil teilweise neue oder zusätzliche Geräte erforderlich sind.
Einen wirklichen Betriebsmittelinvest habe ich Deiner Ausführung auch nicht entnehmen können.
Fabian Faithkeeper schrieb:
Bzgl. des Themas 19/2 sollte berücksichtigt werden das gerade die PIs erst seit Kurzem Einzelabnahnen durchführen dürfen.Bedeutet das die ersten Eintragungen zu 100 Prozent von dem jeweiligen Technischen Dienst kontrolliert werden. Das man dann mit einer gewissen Vorsicht an die Sache rangeht sollte verständlich sein. Man muss bedenken das der jeweilige Prüfer mit seinem Stempel ein Gutachten für eine neue Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug erstellt.
Der PI stellt mit einer Eintragung lediglich die technische Unbedenklichkeit der jeweiligen Änderung im Zusammenspiel mit dem Fahrzeug fest.
Soll heißen, dass er bei der Eintragung einer Rad-/Reifenkombi die technisch betroffenen Bauteile/-gruppen überprüft. Das ist aber nicht das gesamte Fahrzeug! Lichtanlage, Sitze etc. werden wohl nicht neu bewertet!?