Reparatur nach Auffahrunfall - Tipps, Ratschläge und Ideen?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Reparatur nach Auffahrunfall - Tipps, Ratschläge und Ideen?

      Moin und einen (hoffentlich) guten Start in die Woche

      Ich hatte Anfang Februar einen unverschuldeten Auffahrunfall mit meinem Golf 1 Cabriolet. Ich erwarte bald das Geld der Versicherung, und mache mir nun Gedanken, wie ich den Schaden reparieren soll. Da ich mir sicher bin, dass hier einige weitaus mehr Erfahrung damit haben als ich, hätte ich gerne mal eure Meinung bzw. eure Einschätzung, wie man hier ab besten vorgeht.

      Der Schaden begrenzt sich auf die vordere rechte Ecke des Vorderwagens. Glücklicherweise habe ich den Wagen meiner Gegnerin noch rechts vom Holm getroffen, sodass dieser nur ca. 10cm vor dem rechten Motorlager einen leichten Knick hat. Ich habe den Wagen bereits vermessen und über die Lage der Domlager, der Motorlager und Federbeine bestätigen können, dass die Karosserie hinter dem Knick nicht mehr betroffen ist. Demnach sind folgende Karosserieteile beschädigt und müssen neu: Innenkotflügel Rechts (vordere Hälfte), Kotflügel Rechts, Motorhaube, Schlossträger inkl. Querträger.
      Die linke Fahrzeugseite hat keinen Schaden. Lediglich die vordere Kante des Kotflügels ist ca. 5mm nach außen gewandert, das lässt sich aber ziehen.

      Aufgrund der Knappheit an originalen Karosserieteilen liegt es für mich am nahestehen eine Rohkarosserie zu Kaufen und teile des Vorderwagens bei mir anzubauen. Ich würde dann die Frontmaske vom linken Kotflügel trennen und den rechten Innenkotflügel vor dem Domlager abschneiden, um das alles dann bei mir anzuschweißen. Meiner Ansicht nach ist das die einfachste und auch eleganteste Lösung (was Passgenauigkeit betrifft). Weil Frontmaske und Innenkotflügel ja geschweißt sind, könnte ich mir noch vorstellen auch den linken Kotflügen kurz hinter der Maske durchzuschneiden, um mir das lästige Aufbohren der Schweißnähte zu ersparen.
      Hat jemand sowas schonmal gemacht? Wie seid ihr vorgegangen? Kann man den rechten Holm einfach so durchschneiden und einen anderen anschweißen? Außer der Drehmomentstütze muss der Holm vom Motorlager gesehen nach vorne ja nichts mehr tragen?

      Dankeschön und beste Grüße
      Bilder
      • IMG_7380.jpg

        892,62 kB, 4.032×3.024, 65 mal angesehen
      • IMG_2019030422235984.jpg

        78,64 kB, 1.200×1.600, 51 mal angesehen
      • IMG_7681.jpg

        266,15 kB, 3.024×4.032, 43 mal angesehen
      • IMG_7678.jpg

        316,53 kB, 3.024×4.032, 42 mal angesehen
      • IMG_7953.jpg

        369,52 kB, 4.032×3.024, 48 mal angesehen
      1991 Golf 1 Cabrio
      2001 T4 TDI Syncro LR
      2017 Golf 7 Variant

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mrvn9 ()

    • Schau mal hier, da habe ich so etwas ähnliches vor ein paar Jahren gemacht:
      Und schon wieder ein neues Wägelchen beim Heiko... 89er Cabrio - SOLD - TIME TO SAY GOODBYE!
      Der Weg zum Onkel Heiko immer lohnt, auch wenn er etwas weiter wohnt

      PANAMA
      63er Käfer
    • Ich komme aus Schleswig-Holstein, aber wenn ich einen ganzen Vorderwagen kriege und dafür keine intakte Karosserie zerlegen muss, würde ich dafür auch bis nach München fahren. Ich nehme mal an die passt in einen T4? :D

      Halte die mal auf Lager, die sieht extrem Ansprechend aus.
      1991 Golf 1 Cabrio
      2001 T4 TDI Syncro LR
      2017 Golf 7 Variant
    • Vielleicht etwas OT- ich frage trotzdem mal:
      Wie hast Du das mit der gegnerischen Versicherung bzg. Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten, Gutachter etc. klären können?
      Gruß André
      --------------------------------------------------------
      Golf 1 Cabrio Ez. 04/91
    • saxcab schrieb:

      Vielleicht etwas OT- ich frage trotzdem mal:
      Wie hast Du das mit der gegnerischen Versicherung bzg. Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten, Gutachter etc. klären können?
      Als Geschädigter hat man freie Gutachterwahl und dazu das Recht einen Anwalt für die Schadenregulierung zu beauftragen. Die Kosten sind von der Gegnerischen Verischerung zu bezahlen. Über das gegnerische Kennzeichen bekommt man über den Zentralruf die Versicherung heraus. Das erledigt wenn es ein guter Gutachter ist der Gutachter selbst. Zumindest mach ich das so. Ein Anruf bei der Verischerung folgt um zu fragen ob der Schaden gemeldet ist. Wenn ja bekommt man im besten Abfall eine Schadennummer. Den Wiederbeschaffungswert würde ich in dem Fall über Ein Classic-Data Gutachten ermitteln. Die Schadenhöhe ergibt sich aus der Kalkulation wobei dabei die Verfügbarkeit und die aktuellen Preise zu berücksichtigen sind. Ggf. wird noch ein Restwert ermittelt.
    • saxcab schrieb:

      Vielleicht etwas OT- ich frage trotzdem mal:
      Wie hast Du das mit der gegnerischen Versicherung bzg. Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten, Gutachter etc. klären können?
      Ich bin auf der Autobahn einer Frau hinten draufgefahren, die mit ungefähr 60 km/h aufgefahren ist obwohl sie nicht durfte (Verkehrsgefährdung, Verkehr auf Autobahn hat Vorfahrt, etc). Das hatten mir die Polizisten bei der Unfallaufnahme auch schon gesagt, deswegen bin ich davon ausgegangen dass ich eh keine Schuld bekomme und die gegnerische Versicherung alle Kosten zahlt.

      Ausgehend davon habe dann von der Autobahn aus ein Abschleppunternehmen angerufen, um den Wagen abzuschleppen. Die haben mir auch einen unabhängigen Gutachter vermittelt, den ich dann mit der Gutachtenerstellung beauftragt habe. Dabei war mir ganz wichtig, dass er unabhängig ist und nicht von der Versicherung gestellt.
      Dafür habe ich mir zu Hause alte Rechnungen sowie mein Wertgutachten für das Auto rausgesucht und zum Abschleppunternehmen gebracht, damit der Gutachter "Futter" für seine Schätzung hat. Der hat sich dann das Auto angeschaut, mich einmal kurz Angerufen um noch ein paar Fragen zum Auto zu fragen, und eine Woche später hatte ich das Gutachten im E-Mail Postfach

      Wie Fabian Faithkeeper schon geschrieben hat, hast du, ob schuldig oder unschuldig, das Recht, dir einen Anwalt zu nehmen. Dieser Anwalt wird dann von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Ich habe ihm eine Woche nach dem Unfall das fertige Gutachten zugeschickt, die restliche Abwicklung hat der dann für mich gemacht:
      - Kontaktaufnahme zur Versicherung meiner Unfallgegnerin
      - Beantragung der Akteneinsicht bei der Polizei
      - Forderung des Schadensersatzes auf Grundlage der Zahlen im Gutachten (Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten)

      Erst hatte ich Angst dass die gegn. Versicherung den ermittelten Restwert (650€) anzweifelt und ein zweites Gutachten machen lässt, aber scheint wohl nicht so zu sein. Würde auch keinen Sinn mehr machen, der Wagen ist ja schon zerlegt ;)

      Der Unfall war am 1. Februar und es zieht sich noch ;)

      Bin aber mit dem Ablauf ganz zufrieden, weil ich mich eigentlich nicht kümmern muss.
      1991 Golf 1 Cabrio
      2001 T4 TDI Syncro LR
      2017 Golf 7 Variant

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mrvn9 ()