Welche Gutachtenausführungen gibt es?
Für Felgen gibt es drei Gutachtenausführungen und Genehmigungsverfahren:
Teilegutachten (TGA) § 19 (3)
Das Teilegutachten § 19 (3) StVZO enthält die Anweisungen zum Anbau von Tuning-Teilen und stellt sicher, dass die Montage sachgerecht erfolgt und keine illegalen Bauteile verwendet werden. Bezogen auf Felgen heißt das: In dem Teilegutachten werden zum Beispiel Rad- und Reifenkombinationen und Einpresstiefen vorgegeben, die unbedingt einzuhalten sind.
Natürlich reicht die bloße Montage nicht für eine Zulassung. Jetzt muss der Umbau noch durch einen Sachverständigen (TÜV, DEKRA, frei) abgenommen werden. Dieser überprüft, ob die vorliegende Kombination aus Gutachten, verbautem Teil und Fahrzeugtyp zulässig ist und natürlich wirft er auch einen genauen Blick auf die Qualität des Umbaus. Hat er keine Beanstandungen, stellt er eine Eintragung nach StVZO §19.3 aus, auch Anbaubescheinigung genannt. Auf der Zulassungsstelle können sie damit die Modifikation in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die zweite Gutachtenausführung ist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Sie wird mitgeliefert, wenn Umbauten weniger umfangreich sind und daher keiner Eintragung in die Fahrzeugpapiere bedürfen.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis gibt es in zwei Varianten. Mit und ohne A01. Bei der Ausführung mit A01 ist eine so genannte Änderungsabnahme erforderlich. Das heißt, die nächste Fahrt nach der Montage muss direkt zum Sachverständigen führen, der den Umbau zwar genau in Augenschein nimmt, aber nichts einträgt. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt. Liegt eine Allgemeine Betriebserlaubnis ohne A01 vor, ist keine Änderungsabnahme nötig und alles wird ganz einfach: kaufen, montieren, abfahren.
EC-Betriebserlaubnis
Am bequemsten ist es, wenn die Felge eine EC-Betriebserlaubnis besitzt. Ein mit dem ECE-Prüfzeichen versehenes Fahrzeugbauteil darf ohne gesonderten Eintrag in die Fahrzeugpapiere verwendet werden. Auch muss keine Kopie der Betriebserlaubnis mitgeführt werden. Das Prüfzeichen zeigt den Großbuchstaben E und eine Länderkennzahl (für das Land, in dem die Genehmigung erteilt wurde), umschlossenen von einem Kreis.
Empfehlungen
Es empfiehlt sich, die Genehmigungsunterlagen, egal ob Teilegutachten oder Allgemeine Betriebserlaubnis, mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Auf meiner ABE ist mit A01.(Und selbst ein Teilegutachten wäre im meinen Falle das selbe weil der Umbau begutachtet wurde und aus diesem Grunde dann auch nicht eingetragen werden muss) Als ich H machte waren die Räder mit drauf und sollten auch an dem Tag eingetragen werden. Der Prüfingeneur hat das wegen unnötigkeit nicht gemacht - mir von abgeraten, weil man keine Eintragung für braucht. H Gutachten sowie TüV bescheinigung sowie neue Prüfplakette wurden erteilt. Also wir der Prüfingeneur wohl auch eine begutachtung der Rad/Reifen Kombination in augenschein genommen haben !
Das ist schlimm, du vermutest also.Und auch damit liegst du wohl wieder daneben.
Bei mir steht drin:
1-7,10,11,15,40-43,80-83
1-7 ist der notorische rotz der für alle zusatzfelgen gehen sollte - fahrwerk muss serie / zulässige Radbolzen / wird das serienmäßige Reserverad verwendet - etc etc
10 =schneeketten
11 =zum auswuchten nur klebegewichte
15 =nur schlauchlose Reifen
40-43 =freigängigkeit der Räder durch eventuelles umbördeln /aufweiten der Radhäuser - vorne/hinten
80-83 =einbau untere querstrebe erforderlich/sturz vr -30min /verwendung nicht möglich bei vorderradbremsen mit verstärkten Bremsträgerrahmen/ggf.zusatzabdeckungen zb GTI verwenden
So, Thema ist durch für mich - der Ton ist mir hier zu rauh in dieser Szene Spass ist anders. Ich richte mich auch weiterhin an die Aus- bzw. Ansagen der Ingenieure sowie der Beamten vor Ort auf der Strasse, anstatt an irgendwelchen Leute aus irgendeinen Foren. Sehr Schade trotzdem viel Spass noch !
Für Felgen gibt es drei Gutachtenausführungen und Genehmigungsverfahren:
- das Teilegutachten (TGA) § 19 (3) StVZO
- die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
- die EC-Betriebserlaubnis (ECE)
Teilegutachten (TGA) § 19 (3)
Das Teilegutachten § 19 (3) StVZO enthält die Anweisungen zum Anbau von Tuning-Teilen und stellt sicher, dass die Montage sachgerecht erfolgt und keine illegalen Bauteile verwendet werden. Bezogen auf Felgen heißt das: In dem Teilegutachten werden zum Beispiel Rad- und Reifenkombinationen und Einpresstiefen vorgegeben, die unbedingt einzuhalten sind.
Natürlich reicht die bloße Montage nicht für eine Zulassung. Jetzt muss der Umbau noch durch einen Sachverständigen (TÜV, DEKRA, frei) abgenommen werden. Dieser überprüft, ob die vorliegende Kombination aus Gutachten, verbautem Teil und Fahrzeugtyp zulässig ist und natürlich wirft er auch einen genauen Blick auf die Qualität des Umbaus. Hat er keine Beanstandungen, stellt er eine Eintragung nach StVZO §19.3 aus, auch Anbaubescheinigung genannt. Auf der Zulassungsstelle können sie damit die Modifikation in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die zweite Gutachtenausführung ist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Sie wird mitgeliefert, wenn Umbauten weniger umfangreich sind und daher keiner Eintragung in die Fahrzeugpapiere bedürfen.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis gibt es in zwei Varianten. Mit und ohne A01. Bei der Ausführung mit A01 ist eine so genannte Änderungsabnahme erforderlich. Das heißt, die nächste Fahrt nach der Montage muss direkt zum Sachverständigen führen, der den Umbau zwar genau in Augenschein nimmt, aber nichts einträgt. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt. Liegt eine Allgemeine Betriebserlaubnis ohne A01 vor, ist keine Änderungsabnahme nötig und alles wird ganz einfach: kaufen, montieren, abfahren.
EC-Betriebserlaubnis
Am bequemsten ist es, wenn die Felge eine EC-Betriebserlaubnis besitzt. Ein mit dem ECE-Prüfzeichen versehenes Fahrzeugbauteil darf ohne gesonderten Eintrag in die Fahrzeugpapiere verwendet werden. Auch muss keine Kopie der Betriebserlaubnis mitgeführt werden. Das Prüfzeichen zeigt den Großbuchstaben E und eine Länderkennzahl (für das Land, in dem die Genehmigung erteilt wurde), umschlossenen von einem Kreis.
Empfehlungen
Es empfiehlt sich, die Genehmigungsunterlagen, egal ob Teilegutachten oder Allgemeine Betriebserlaubnis, mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Auf meiner ABE ist mit A01.(Und selbst ein Teilegutachten wäre im meinen Falle das selbe weil der Umbau begutachtet wurde und aus diesem Grunde dann auch nicht eingetragen werden muss) Als ich H machte waren die Räder mit drauf und sollten auch an dem Tag eingetragen werden. Der Prüfingeneur hat das wegen unnötigkeit nicht gemacht - mir von abgeraten, weil man keine Eintragung für braucht. H Gutachten sowie TüV bescheinigung sowie neue Prüfplakette wurden erteilt. Also wir der Prüfingeneur wohl auch eine begutachtung der Rad/Reifen Kombination in augenschein genommen haben !
Einserwolfi schrieb:
Leider konnte ich keine ABE / Gutachten zur Aluline ergoogeln. Deshalb nehme ich die von Redgi genannte Ronal Turbo in 7x15 ET28 - für die Aluline müsste das selbe gelten
Bei mir steht drin:
1-7,10,11,15,40-43,80-83
1-7 ist der notorische rotz der für alle zusatzfelgen gehen sollte - fahrwerk muss serie / zulässige Radbolzen / wird das serienmäßige Reserverad verwendet - etc etc
10 =schneeketten
11 =zum auswuchten nur klebegewichte
15 =nur schlauchlose Reifen
40-43 =freigängigkeit der Räder durch eventuelles umbördeln /aufweiten der Radhäuser - vorne/hinten
80-83 =einbau untere querstrebe erforderlich/sturz vr -30min /verwendung nicht möglich bei vorderradbremsen mit verstärkten Bremsträgerrahmen/ggf.zusatzabdeckungen zb GTI verwenden
So, Thema ist durch für mich - der Ton ist mir hier zu rauh in dieser Szene Spass ist anders. Ich richte mich auch weiterhin an die Aus- bzw. Ansagen der Ingenieure sowie der Beamten vor Ort auf der Strasse, anstatt an irgendwelchen Leute aus irgendeinen Foren. Sehr Schade trotzdem viel Spass noch !