Felgen für H-Zulassung....13 oder 15 Zoll

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    • Bin schon vor 25 Jahren auf Golf 1 mit ATS Cup bzw Aluline in den dimensionen 195/50 15 rumgefahren und fahre so seit 7 Jahren auch wieder rum. Dem Prüfer hats nie Interessiert. Früher waren 50er Höhe völlig Normal und die hatten wir alle so drauf. Allerdings weiss ich das schon seit Jahren fast nur noch 45er Höhe gefahren wird. Ich finde den Unterschied optisch schon deutlich und käme für mich absolut nicht in frage. Warum ist das jetzt überhaupt so ? Ist die Tachoabweichungen mit 50er Socken einen plötzlich zu hoch geworden ?
    • Hallo,

      Gröllfchen schrieb:

      Allerdings weiss ich das schon seit Jahren fast nur noch 45er Höhe gefahren wird. Ich finde den Unterschied optisch schon deutlich und käme für mich absolut nicht in frage. Warum ist das jetzt überhaupt so ? Ist die Tachoabweichungen mit 50er Socken einen plötzlich zu hoch geworden ?

      weit gefehlt, die Jungs meinen eben die 195/50 wären zu hoch und würden aussehen wie Ballons. Außerdem "fahren das alle" und ich kann doch nicht eigenständig was machen, das darf man doch nicht... *schildhau*

      Es ist ja nicht so, dass der 195/45 fast zu klein ist vom Abrollumfang, nöööööö kann ja garnicht sein... *rofl* *rofl* *rofl*

      Nein ernsthaft, der 195/50 ist und bleibt in der Regel die bessere Wahl, vom Abrollumfang, vom Fahrverhalten, von allem. Wobei der 195/45 schon auch passt wenn man ihn unbedingt haben muss aber nicht jeder Prüfer trägt ihn ein und auf "H" ist es wahrscheinlich "gerade so" möglich und in meinen Augen sehr fraglich!

      Also mach dir keinen Kopf, du musst nicht der Herde hinterher rennen - da sieht man dann übrigens nur Ärsche vor sich hab ich vor kurzem mal gehört *lol*

      Gruß
      Markus

      P. S. Ein bisschen Sarkasmus muss manchmal sein, will keinen beleidigen... *sorry*
      Mein Automobilclub ist der Deutsche NAVC - für mich steht das für Motorsport unter vernünftigen Bedingungen für Amateure und auch für gute Pannenhilfe im Notfall...
    • Herrlich....
      Es gibt tatsächlich Leute, die vor 25 Jahren auch schon den 45er Querschnitt gefahren sind!
      Das sich dieser Querschnitt gegen den 50er durchgesetzt hat und "Mode" geworden ist, da kann ich nix für!

      Und nochmal zum Thema H:
      Nachweislich (dokumentiert) ist der 195/45-15 auch schon knapp 30 Jahre alt - auf dem Markt wahrscheinl. sogar noch länger...

      Der einzige Vorteil, wenn man das überhaupt so sehen kann:
      Es gibt eine "schöne" Auswahl an 195-/50-15 Semi`s und der Abrollumfang passt plug&play

      Aber Tachoüberprüfung/Angleichung bei 45er ist jetzt kein Hexenwerk...
    • Einserwolfi schrieb:

      Es gibt tatsächlich Leute, die vor 25 Jahren auch schon den 45er Querschnitt gefahren sind!
      Also ich ganz bestimmt nicht. Bei uns gabs wirklich früher nur die 50er. Egal ob Gti oder die Gsi`s.

      So sieht das dann aus.(sind Et28) Der Fahrkomfort bleibt bis auf den kleineren querschitt der Reifen komplett erhalten (Serienfahrwerk) und die sind weder Eingetragen noch sonst irgendwie abgenommen Der Wagen läuft seit 4 oder 5 Jahren auch auf H. Als ich wegen bedenken meinen Tüffer gefragt habe ob wir die nicht lieber eintragen lassen sollten, meinte der nur - "warum ? jeder Polizist sollte mit zeitgenössischem Tuning etwas anfangen können,und Cup`s sind jeher das schlichtweg anerkannteste Tuning an einen einser ( in diesem falle Aluline`s - man siehts an der fehlenden Kante am Felgenhorn was mir aber viel besser gefällt) brauchst also keine Eintragung für die Dinger. Es reicht wenn du im Wagen eine Broschüre/sonstwas für ein Nachweis dabei hast wo die Räder inclu dessen Dimensionen vermerkt sind und das vor Ort bei einer Mausefalle auf Anfrage vorzeigen kannst"

      Nummernschild hab ich mal lieber wegen der neuen Rechtsformen komplett unkenntlich gemacht, obwohls meine Sind und ich mir in mein Handeln voll bewußt bin ;) (Idioten)

      Sorry auch das ich etwas spät antworte, aber meine Kiste rennt bis auf ein paar kleinigkeiten seidem ich Sie habe, und das als Daily schon seit weit über 130tsd Kilometern , So muss dat :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Gröllfchen ()

    • Zitat
      .......Als ich wegen bedenken meinen Tüffer gefragt habe ob wir die nicht lieber eintragen lassen sollten, meinte der nur - "warum ? jeder Polizist sollte mit zeitgenössischem Tuning etwas anfangen können,und Cup`s sind jeher das schlichtweg anerkannteste Tuning an einen einser......

      Zahlt dein Prüfer auch wenn z.bsp hier in Köln dein Auto abgeschleppt wird zur Vorführung beim Tüff wegen fehlenden Eintragungen. Kosten mit Strafe, Abschleppen usw kann dann auch mal 2tausend kosten.
      MFG Rainer, der eine Dailybitxx hat und seine "Proletenkarre". Offtopic;Love it or hate it

      :thumbup:
    • Hallo,

      das hat mich auch irgendwie gewundert wie der TÜV Prüfer damit umgeht! Ich halte das für höchst fahrlässig weil die Betriebserlaubnis ist auch mit einem H-Kennzeichen erloschen...

      Gruß
      Markus
      Mein Automobilclub ist der Deutsche NAVC - für mich steht das für Motorsport unter vernünftigen Bedingungen für Amateure und auch für gute Pannenhilfe im Notfall...
    • Hallo @Gröllfchen
      Ich fasse mal bewusst überspitzt zusammen:
      Weil du und deine Kumpels vor 25 Jahren in Berlin nur 50er Querschnitt gefahren seid, gabs das somit nicht! Oder wie soll man das deuten?
      Eine Aluline 7x15 ET 28 muss auf einem G1 nicht eingetragen werden, da zeitgenössisch. Sehr lustig. Dein Kennzeichen hast du so toll unkenntlich gemacht, dass man die Kombination B-LX 1983 nur noch erahnen kann...auch toll.
      Les dir bitte einfach das durch:
      vergoelst.de/abe#
      Ich nehme auch mal stark an, dass keine Querlenkerstrebe verbaut ist...wozu auch...
    • Hallo Leute. Was soll ich schreiben, so sagte mit der Prüfer das, und solch ein Nachweis wollte letzten Winter die Zivilstreife von mir auch nur zu sehen bekommen - und hats auch zu sehen bekommen.


      Einserwolfi schrieb:

      Kombination B-LX 1983 nur noch erahnen kann...auch toll.
      Ja toll nicht, vielleicht kommst du mal später drauf was Ironie so alles mit einen anstellen kann, und nein - natürlich weiss ich nicht das bei einer Reifenbreite von 195er die untere Strebe vorgeschrieben ist.Fahr ja schliesslich seit wenigsten 15 Jahren durchgängig nur Golf1, und bin deshalb blöde.Das was ich zum Teil im Monat mit meiner Karre abspule reissen hier 95% der Leute aus dem Forum nicht in 5 Jahren runter. Sonst noch was ?
    • Zitat;
      ......so sagte mit der Prüfer das, und solch ein Nachweis wollte letzten Winter die Zivilstreife von mir auch nur zu sehen bekommen - und hats auch zu sehen bekommen.....

      Dann hast du Glück gehabt das du 3 Nichtwissenden begegnet bist.
      MFG Rainer, der eine Dailybitxx hat und seine "Proletenkarre". Offtopic;Love it or hate it

      :thumbup:
    • Auszug aus dem obigen Link.

      "Eine TÜVBegutachtung ist nicht vermeidbar. Wird eine Reifengröße aufgezogen, die nicht in den Fahrzeugpapieren enthalten ist, wird - selbst in Kombination mit einer freigegebenen und mit ABE versehenen Felge eine Begutachtung bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit dem Eintrag der neuen Größe in den Kraftfahrzeugbrief erforderlich."

      Von welchem Nachweis hier aus dem Forum reden wir denn. Darf ich den auch haben.
      MFG Rainer, der eine Dailybitxx hat und seine "Proletenkarre". Offtopic;Love it or hate it

      :thumbup:
    • "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.


      Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."


      Das wirds wohl sein. Und hab mal eben kurz hier gesucht.. aber das ist Jahre schon her. Konnte man von einen externen server Downloaden.


      Wie gesagt, obwohl ich davon ausging die Räder an den Tag einzutragen riet mir der Tüffer ab, das 2. mal beim anderen, den hats auch nur am Rande inrteressiert, und meinte nur das ich das immer im Wagen zur Hand haben sollte, und der Polente die sich wie üblich immer zuerst auf die Räder stürzen, hab ich damit auch Glücklich gemacht.
    • Das mit der ABE ging aus deinem Text nicht hervor.
      Die Aussage wahr ehr Verallgemeinert gehalten und daher schwierig das so zu komunizieren. Da entsteht der Eindruck das man dies Grundsätzlich nicht brauch.
      MFG Rainer, der eine Dailybitxx hat und seine "Proletenkarre". Offtopic;Love it or hate it

      :thumbup:
    • Gröllfchen schrieb:

      "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.


      Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."


      Das wirds wohl sein. Und hab mal eben kurz hier gesucht.. aber das ist Jahre schon her. Konnte man von einen externen server Downloaden.


      Wie gesagt, obwohl ich davon ausging die Räder an den Tag einzutragen riet mir der Tüffer ab, das 2. mal beim anderen, den hats auch nur am Rande inrteressiert, und meinte nur das ich das immer im Wagen zur Hand haben sollte, und der Polente die sich wie üblich immer zuerst auf die Räder stürzen, hab ich damit auch Glücklich gemacht.



      ...Sonderrad bedeutet hier aber FELGE, m.W. müssen die Reifengrößen immer eingetragen werden, diese verschiedenen Reifen(größen) haben keine ABE, Felgen(Räder, Sonderräder) hingegen schon.

      m
    • So sieht es mit meiner Felgen-ABE aus, auch älteres Sonderrad, ATS Felge in 6x13.
      So ähnlich steht es aber in allen mir bekannten ABE.

      Felge hat eine ABE erhalten.
      Wird die Serienbereifung 175/70/13 weiterverwendet, sind hinter dieser Reifengröße keinerlei Auflagen vermerkt. Kann also ohne Eintragung gefahren werden. Auch am Golf GLS ohne Radlaufverbreiterungen, obwohl VW diese bereits bei 5 1/2 Zoll angebaut hat.

      Anders sieht es bei 205/60/13 auf dieser Felge aus !
      Hier stehen mehrere Auflagen hinter dem Reifen.
      Unter anderem, ggf. ist durch umbördeln Freiraum zu schaffen. Weil dieses von einem Sachverständigen geprüft werden muss, ist bei diesem Reifen eine weitere Auflage:
      Unter Vorlage des Gutachtens ist bei einem Sachverständigen eine erneute Betriebserlaubnis für das Fahrzeug zu beantragen.

      Ich selbst kenne keine einzige 7 Zoll Felge bei der ein Gang zum Prüfer entfällt.
      In allen mir bekannten Fällen muss Freigängigkeit und ggf. Abdeckung geprüft werden.
      Und das kann der Benutzer nicht selbst beurteilen !

      Ich habe aber auch schon ABE gesehen, wo so lange kopiert und retouchiert wurde, bis fast keine Auflagen mehr hinter den Reigengrössen standen. Außer vielleicht, dass keine Schneeketten verwendet werden dürfen.

      Gruß
      Harald
    • Natürlich gibt es auch für 7 Zoll Felgen eine ABE.

      Zu beachten sind aber in jedem Fall die Fußnoten (Auflagen), die hinter den verschiedenen Reifengrößen in dieser ABE aufgeführt sind.

      Erst diese geben Aufschluss darüber, ob man zum Sachverständigen muss oder nicht !!!!

      Bei meiner Tochter haben wir am Golf 5, 75 PS, eine 7x17 Felge angebracht.
      Felge hat ABE. bei dem verwendeten Reifen, 225/45/17 gibt es beim 5er keinerlei Auflagen.
      Also auch keine Eintragung.

      Wie bereits geschrieben, kenne ich keine 7 Zoll Felge für den Golf 1, bei der HINTER DEM REIFEN (früher in der Regel 195/50), keine Auflagen stehen, die vom Gang zum Sachverständigen entbinden.
      Der entscheidet dann, ob z.B. Freigängigkeit/Abdeckung gewährt sind.

      Also wie immer, auf das Kleingedruckte kommt es an !
    • Melde mich auch nochmal zu Wort. Möchte hier nochmal sachlich + höflich zeigen, dass die genannte Aluline eingetragen werden MUSS!
      Man muss hier ja argumentieren :) ....
      Leider konnte ich keine ABE / Gutachten zur Aluline ergoogeln. Deshalb nehme ich die von Redgi genannte Ronal Turbo in 7x15 ET28 - für die Aluline müsste das selbe gelten, für die angesprochenen ATS Cup in ET 20/28 sowieso ...
      Einfach schauen, was die Auflagen A01 bis A10 und K88, K89, K2V bedeutet:
      onlineraeder.de/gutachten/RONA…4-100-57-ET28_10R5704.pdf