An die Österreicher hier: Wer hat schon die 8 cm Achslasttypisierung gemacht?

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    • An die Österreicher hier: Wer hat schon die 8 cm Achslasttypisierung gemacht?

      Hallo Leute!
      Eine Frage speziell an die Österreicher hier im Forum:
      Hat schon einer von Euch die Möglichkeit zur Typisierung nach der 8cm unter voller Achslast genutzt?
      Wenn ja, wie waren eure Erfahrungen?
      Mir wurde geraten das Fahrwerk auf 10 - 10,5 cm einzustellen, dann würde es sich problemlos ausgehen. Eure Erfahrung?
      Waren die 50 cm Scheinwerferunterkante relevant?
      Hat sich jemand an der steilen Querlenkerposition (Fahrwerkstechnisch ja wirklich blöd) oder am Negativsturz (v.a. an der Vorderachse) gestört?

      Greez,
      DOC!
    • Servus! Ich hab meinen 5er .:R32 letztes Jahr in Tirol typisiert. War laut meinem TÜV Prüfer der erste bei dems in Tirol gemacht wurde.

      Hab nach dem Eintragen nachgemessen:

      8.8cm Boden-Achsträger (hab ohne Unterfahrschutz eingetragen)
      7.5cm Boden-Unterfahrschutz.

      Wurde ohne Problem eingetragen.

      Felgen, Fahrwerk und Paragraph56 Abnahme nach Kennzeichenabnahme hat auch nur €370 gekostet. *jump2*

      Gruß Stefan
    • Mein Kollege der auch dem Martin bei der eintragung geholfen hat, hat schon ein paar Autos unter 11 gemacht....

      Wichtig wäre mal das dein Fahrwerk bereits nach der Vorschriften des VdTÜV (Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.V.), Merkblatt 751, Stand 08/2008 (sollte im Gutachten stehen) geprüft ist. Wenn nicht mußt du vorher zum TÜV Wien fahren und das Fahrwerk/Auto dort nach prüfen lassen. (Wird im Grunde nur maximal zulässige Gewicht eingeladen und dann Freigängikeit kontr.) Dann eintragen fahren.

      Bei Martins Einser sind es nun was ich noch so weiß 9,5 cm Bodenfreiheit. Tiefer ging sich aufgrund der Bereifung/Freigängigkeit nicht mehr aus.

      @wasmachen
      Federweg kommt auf den Prüfer an. Wenn du zBsp ein KW nach alter Regel auf 11cm Bodenfreiheit einstellst hast du an der Hinterachse sicher NULL Federweg. Von daher ist die Eintragung auf weniger eigentlich sinnvoller.

      Sicherungsringe sind übrigens auch nicht mehr notwendig.
    • Im schönen Kärnten (noch) nicht möglich, wollte mein Kumpel letztens bei seinem Benz versuchen.

      Die Prüfstelle beruft sich immer noch auf den 11cm Erlass vom Jahr 2000, der noch nicht aufgehoben wurde. Die "Ausnahmeregelung" auf 8cm wird nicht angewandt, die Entscheidung obliegt den Landesprüfstellen selbst auf 8cm zu typisieren. Und die Sicherungsringe wollen sie nach wie vor sehen. So viel dazu...
    • Mein Problem ist eher, dass beim TÜV in Wien die 50 cm Scheinwerferunterkante verlangt werden, das bedeutet beim 2er Rocco eine Fahrzeughöhe von rund 14 cm...Da bleib ich beim original Fahrwerk und lass lieber die Federn pressen... ;)
      In Öberösterreich sollen die 50cm aber ziemlich egal sein, da geht es nur um die 11 bzw. 8cm unter höchster Achslast.
      Es ist zur Zeit echt zum k***en...V.a. weil es in Ö egal ist, welche Erstzulassung das Fahrzeug hat. Es wird immer nach den "modernen" Bestimmungen geprüft.
    • Das ist aber Baujahrabhängig, oder?
      Habe meinen Tüver gefragt wegen der tieferen Eintragung.
      Ich habe mein KW seit 1999 eingetragen.
      Er hat gemeint das geht nur mit den neueren Fahrwerken.
      Scirocco II 2.0/16V Bj. 1986 ( seit 1993 im Besitz), Leder, EFH, Servo, KW Gewinde, WRD Mesh 8 u. 9x16, bekommt gerade AGU mit 02J und hyd. Kupplungsbetätigung

      Golf I Cabrio Bj. 1990, Leder, EFH, Servo, el. Verdeck, 50er H&R Federn, Le Castelette 15", rote Fifft Heckleuchten und schwarze Fifft Blinker vorne
    • 17.01.1986 beim Scirocco.
      Scirocco II 2.0/16V Bj. 1986 ( seit 1993 im Besitz), Leder, EFH, Servo, KW Gewinde, WRD Mesh 8 u. 9x16, bekommt gerade AGU mit 02J und hyd. Kupplungsbetätigung

      Golf I Cabrio Bj. 1990, Leder, EFH, Servo, el. Verdeck, 50er H&R Federn, Le Castelette 15", rote Fifft Heckleuchten und schwarze Fifft Blinker vorne
    • real_rascal schrieb:

      bis 31.12.86 geht tief. Ab 01.01.87 gilt die 50cm Lichtaustritsunterkante

      edit: bevor der Einwurf kommt mit Sportwagen und Co., da haben die Hersteller Sondergenehmigungen.
      ah ok. Darf man fragen wo das steht?
      Muss alles schriftlich belegen.

      Es hat nun auch geheissen, dass es sein kann das die Belastungsprüfung für die 8 cm gar nicht mehr gemacht werden aus zeitlichen Gründen und dann wirkich nur die 11 cm auf eine Breite von 80 cm unter dem Fahrzeug eingetragen werden können.
      Würde mir eh extra ein KW V2 holen das ich wirklichk eine Probleme beim Eintragen bekomme zwecks der Belastungsprüfung.
    • Jules schrieb:

      real_rascal schrieb:

      bis 31.12.86 geht tief. Ab 01.01.87 gilt die 50cm Lichtaustritsunterkante

      edit: bevor der Einwurf kommt mit Sportwagen und Co., da haben die Hersteller Sondergenehmigungen.
      Hätte nicht gedacht, dass ihr andere Vorschriften in dem Fall habt als wir.Interessant zu wissen!

      Gruß Jules
      Das sind die gleichen Vorschriften aufs Licht bezogen wie bei euch auch Vorhaben sind.

      Hab mich anscheinend aber im Datum geirrt im oberen Betrag.

      Korrektur: alles bis 31.12.1987 geht tiefer, darüber gilt die 500mm Regel. Hatte die Zahlen irgend wie anders in Erinnerung.... sorry *schildhau*

      Steht bei euch in der StVZO § 50

      Für Österreich such ich es euch auch noch raus aber da mein alter Rechner gerade nicht zugänglich ist muss ich es irgend wie anders suchen :!: :?: