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Sehr schönes Fahrzeug hast du da
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Darf ich mal fragen wer die Software gemacht hat? Sg Stefan
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Wir haben bei einer Fortbildung Bilder von ATE bekommen wo Plagiate und Orginal Teile nebeneinander lagen. Die Verpackung vom Duplikat sah "orginaler" (wertiger) aus wie das tatsächlich Orginale. An den Bauteilen sah man auch optisch keinen Unterschied. Einzig die Entgratung an den Gewinden war schlechter wie beim Orginal. Die Materialqualität ließ sehr zu wünschen übrig. Sg
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Kühlkonzept DX
BeitragZitat von dr.schneider: „Die bei VW die wussten schon was sie tun... “ Zumindest damals. Entschuldige, konnte ich mir nicht verkneifen
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Schönen guten Tag, Zuerstmal entschuldige ich die Störung im Golf 1 Forum. Ich bin schon länger stiller Mitleser hier, komme aber aus der Golf 2 Ecke. Der @Wohli_Racing und der @wasmachen dürften mich kennen. Ich bin auf der Suche nach: "Umbauten werden nur in jenem Umfang genehmigt, welche auch zur damaligen Zeit des Fahrzeugs legal im Straßenverkehr verwendet werden durften (Nachweis über Ersatzteillisten, Prospekte, Werbematerial, Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen nach 17…
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Kunstabteilung Bim Dioramen 1/18
BeitragEine Augenweide
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Nein. Es handelt sich um einen Werkvertrag. Es kann nur ein Sachmangel bemängelt werden der durch den Auftrag entstand. Allerdings ist der Gewerbliche Anbieter in den ersten sechs Monaten in der Beweißpflicht und muss beweisen können das der Mangel schon vor der Tätigkeit vorhanden war. Sg