Anforderung an Bodenfreiheit, Caddy 14D, 10/'86

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    • Anforderung an Bodenfreiheit, Caddy 14D, 10/'86

      Hallo,

      ich befürchte, diese Fragen gab's schon häufig, ich finde aber nirgends eine belastbare Antwort dazu.
      Insofern, wenn Ihr so freundlich wärt, wäre Klasse.


      Habe gerade mit meinem Sohn einen Caddy 14D umgebaut - sieht schick aus. Jetzt steht der TÜV an.

      Da es so viele unterschiedliche Aussagen gibt, möchte ich noch einmal hier nachfragen:

      Bei einem '86er Wagen, gibt es welche Anforderung an die Bodenfreiheit?
      Er hat ein Gewindefahrwerk drin, mit 14" Rädern und liegt damit schon sehr sehr tief.

      Nach meiner Recherche gibt es keine klare Vorschrift für die Bodenfreiheit, 110mm stehen im Raum, DEKRA und TÜV haben sich aber auf 80mm verständigt.
      Ich hätte gern 50-60mm, sonst stehen die Kotflügel schon sehr über den Rädern.


      Bin dankbar für Tipps.


      Gruß Volker
    • Soweit ich weiß gibts keine vorgeschriebene Bodenfreiheit, aber das VdTÜV Merkblatt 751 empfiehlt 110mm zu festen und 80mm zu "weichen" Teilen. Und daran halten sich dann auch die meisten Prüfer. Ansonsten gibts oft Probleme mit der Lichtaustrottskante der Scheinwerfer, da solltet ihr bei dem Baujahr aber noch nicht von betroffen sein.

      Such dir einen Prüfer der die 60mm einträgt und gut ist. Wenn du keinen findest, dreh den Wagen hoch ;)
    • Ok ...
      Kennzeichen sind kein Problem, hinten 305mm, vorn gar kein Thema.
      Lichtaustrittskante gilt erst ab 1.1.88 -> auch ok...

      Bleibt die Bodenfreiheit, da wollte der TÜV gern 80mm haben zu allen formfesten Teilen ...
      Aktuell sind wir da, sieht aber Sch.... aus ;)

      Vlt. lässt er ja mit sich reden ... ist sehr positiv eingestellt - freut uns!!!


      Was sagt Ihr zur Profilabdeckung vorn/hinten?
      @Tommy_brown: Wenn ich mir Dein Profilbild vom Golf II ansehe, sieht das sehr ähnlich aus ...


      Gruß Volker

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jakob [] ()

    • Radabdeckung gibts 2 Varianten:

      1. nationale Zulassung (das sollte hier wohl zutreffen):
      Die Lauffläche der oberen Hälfte des Rads muss vollständig abgedeckt sein.

      2. EG-Zulassung:
      Das gesamte Rad muss im Bereich von 30° nach vorne und 50° nach hinten von der Vertikalen abgedeckt sein. Außerdem darf die Abdeckung maximal 150mm über der Mitte des Rades enden.

      Das wäre die 100% legale Variante. Allerdings sieht man täglich Fahrzeuge die das nicht wirklich erfüllen... ;)
    • Danke!!!

      hmm ...
      nicht sooo schön, beide Varianten fast nicht realisierbar ...

      Was ist mit vorne? Gilt hier das Gleiche?
      Was würdet ihr machen?

      Hier mal ein paar Bilder (die Oberkante von dem Tape liegt bei 150mm über Mittelpunkt Radnabe):


      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Jakob [] ()

    • Für mich sieht das auch noch machbar aus. Fragwürdiger sind eher die zugemachten Sicken, die Audi Griffe und die entfernten Stoßstangen... sowas macht man heutzutage eigentlich nicht mehr. Aber wenn es euch gefällt, ist ja alles okay.
      Der Weg zum Onkel Heiko immer lohnt, auch wenn er etwas weiter wohnt

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