14" Pirelli Felgen Impact Test [gelöst]

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    • Hallo,

      @Thorge, du warst der Sache auch nicht besonders hilfreich und positiv gegenüber gestanden fand ich. Da wird man dann schon mal deutlicher wenn es ständig so in den Wald rein schreit und dann musst nicht gleich beleidigt sein.

      Die von Sachs meinten was anderes als du verstanden hast und nur das habe ich mit meinem Beitrag zu übersetzen versucht! Und jetzt hast du meinen Beitrag wieder nur gelesen aber den Zusammenhang den ich erklärt habe offensichtlich nicht verstanden. Was willst du hören, dass ich sage "hast du gut gemacht..." oder soll ich versuchen die Sachlage zu (er)klären. Vielleicht reden wir auch nur aneinander vorbei. *sorry*


      Vielleicht findet sich ja jemand der es noch genauer weiß als ich aber ich schreibe es jetzt mal so wie es mir bekannt ist und wie ich die Sache sehe. :/

      Die Firma Sachs setzte den damaligen Gewindestoßdämpfer einem Seienstoßdämpfer von den Abmessungen her gleich. Somit darf durch diesen keine nennenswerte Tieferlegung erfolgen, die über die serienmäßigen Toleranzen hinaus geht. Der Stoßdämpfer war m. W. nicht für 60mm Rennsportfedern vorgesehen, sondern für die Verwendung mit einer Feder, deren Wicklungsart der Serienfeder entsprach - auch Koni hat mal sowas geliefert. Dass es zu diesem Gewindestoßdämpfer für den Motorsport andere Federteller gab ist unrelevant.

      Dabei bediente sich die Firma Sachs dem Umstand, dass ein serienmäßiger Stoßdämpfer durch ein in den Abmessungen identisches Sportteil ersetzt werden darf - ohne Eintragung! Der Sachs Gewindestoßdämpfer war diesem Schreiben nach also nicht zum tieferlegen gedacht und somit eigentlich für den Ar...!

      Warum schreibe ich von den Sportfahrwerken? Weil es damals üblich war den Stoßdämpfer auf Grund der Gesetzeslage 1:1 zu tauschen! Die für die Tieferlegung verantwortliche Feder wurde laut dem beiliegenden Gutachten eingetragen. Hat man nur z. B. rote Konis verbaut mit der Serienfeder blieb das eintragungsfrei. Baut man nur einen Federn Satz mit neuen Bilstein B4 ein, werden auch nur die eingetragen. Würde man zum damaligen Sachs Gewindestoßdämpfer einen Eibach Pro-Kit einbauen wäre nach dem Schreiben der Stoßdämpfer weiterhin eintragungsfrei, vorausgesetzt der Federteller bleibt in der entsprechenden Position! Da hingegen ist ein aktuelles Gewinde Fahrwerk völlig anders aufgebaut und muss schon auf Grund seiner Konstruktion mit Stoßdämpfer und 60mm Federn eingetragen werden - das wollte Sachs mit dem Schreiben umgehen!!!

      Wäre man päpstlicher als der Papst, müsste man sagen es gab dem Schreiben nach 1981 einen Stoßdämpfer mit Gewinde und Federteller auf Serienhöhe. Ein "Gewindefahrwerk" im heutigen Sinn ist das genau genommen nicht!

      Jetzt sind wir genau an der Stelle wo wir nicht hin wollten, weil jetzt platzt m. E. die Illusion vom frühen Gewindefahrwerk - vielen Dank Thorge... *kotz*

      Gruß
      Markus
      Mein Automobilclub ist der Deutsche NAVC - für mich steht das für Motorsport unter vernünftigen Bedingungen für Amateure und auch für gute Pannenhilfe im Notfall...
    • RennMarkus schrieb:

      Hallo,

      einerseits schade, dass der Thread etwas abgleitet aber das Thema ist im Prinzip gut - nur werden wir voraussichtlich nichts dran ändern! Da ich immer gegen Umbauten wäre (sagte man mir) will ich mal was DAFÜR schreiben!!!

      vw14d schrieb:

      Dazwischen muß aber was passieren bezüglich Karosseriefestigkeit, Bremse, Fahrverhalten, ... (beispielsweise muß der Tacho die Höchstgeschwindigkeit anzeigen können!).
      Dein PI wird entscheiden, was umzubauen ist oder ob deine Umbauen ausreichend sind.
      Mindestanforderung sollte sein: Domstreben vorne und hinten und eine Querlenkerstrebe vorne unten plus innenbelüftete Bremsscheiben vorne (239mm) mit einer hinteren Scheibenbremsanlage (226mm) mit geeigneter Bremskraftregelung (Bremskraftregler oder Druckminderer-Ventile) und angepasstem HBZ und BKV plus Stabis an Vorder-/ und Hinterachse - eine Tieferlegung kann nicht schaden.
      Diese ganzen Dinge dürfen dann aber nicht unbenannt im Fahrzeugschein sein: Sie sind vom PI "einzutragen"!
      Der PI hat im Prinzip aus meiner Sicht keinerlei Ahnung was umzubauen ist oder soll der die Konstruktion aller Golf 1 Teile und deren Funktion in Verbindung miteinander nachvollziehen können???

      Ob sich einer der aktuellen PI´s auch vorstellen kann, dass das Auto vor dem er steht gebaut wurde als er noch in die Windeln gemacht hat oder gar vor seiner Geburt??? Damals waren die Bestimmungen noch nicht vorhanden, nach denen heute plötzlich geprüft werden soll. Ich nehme das Thema Leuchtweitenregulierung, war bis ca. 1989 nicht vorgeschrieben, danach am PKW ja - wird am 1992er Caddy immer wieder verlangt aber der Caddy ist schon immer ein LKW und braucht keine!!! Wer ist hier also der Depp, der der sie nicht einbaut oder der Prüfer??? Klar ist aber auch, er kann sie auch für einen PKW der früher gebaut wurde nicht verlangen!!!

      Das bezüglich der Scheibenbremsanlage hinten ist eine Lachplatte - ganz ehrlich!!!

      Warum??? Am Oettinger 2000E-16 sind im originalen Brief von 1982 die vollen 150PS eingetragen, ohne jede Karosserieänderung und mit der SERIENBREMSE vom GTI Baujahr 1982 - wo ist da bitte die Scheibenbremse??? Und warum gibt es da keine? RICHTIG, die gab es damals noch nicht!!!

      Wir hatten hier bis vor zwei Jahren einen zwischenzeitlich in Rente gegangenen, sehr vernünftigen PI - und JA, auch der wurde mal zurück gepfiffen aber er hat weiter gemacht:
      Ich sage: "150PS"
      Er: "Scheibenbremse hinten"
      Ich: "Sie wissen aber, dass die Scheibenbremse hinten völlig für den Ar... ist weil die sowieso nur überbremst und ich die Leistung so weit zurücknehmen muss wie bei der Trommelbremse..."
      Er: "Ja ich weiß es ist sinnlos aber ich muss halt..."

      Warum reden wir am 1er überhaupt von der Scheibenbremsanlage hinten??? Auch wieder richtig geraten, weil die mit dem 2er im VW Programm erschien und dann wollte sie jeder Prüfer beim Umbau auf den damals hochmodernen KR 16V sehen - woher die Bestimmungen dazu kommen ist ne andere Sache.

      Wenn man über sowas redet, dann sollte sowas auch aus verlässlichen Quellen stammen. Es gab wohl mal Leitfäden zur Fahrzeugumrüstung von VW und die würde ich als mehr oder weniger bindend ansehen und das auch heute noch - das Auto hat sich nämlich nicht verändert oder ist euer Golf 1 plötzlich Baujahr 2017 und muss die aktuellen EU-Richtlinien einhalten??? Wäre spannend die Dinger mal in Händen zu halten!!!

      Dass die Umbauten ziemlich komische Auswüchse angenommen haben und einige eben 200 + XXX PS wollen ist was anderes und da mag ja so ein Festigkeitsgutachten für die Karosserie auch angebracht sein oder will jemand behaupten, die Konstruktion von 1976 (und früher) war für mehr als 110PS + 40% ausgelegt (damaliger Rennsportstand waren max. 185, vielleicht auch mal 190PS)... Dass viel Schindluder mit Eintragungen gemacht wurde ist auch klar aber das was Momentan läuft ist ne Lachplatte! Man kann doch ein 40 Jahre altes Auto nicht nach aktuellen Maßstäben messen... *wallbang*

      Bestes Beispiel, bis 1966 gab es m. W. keinerlei Abgasbestimmungen bei Kraftfahrzeugen - JEDER Umbau war einfach eintragbar z. B. Käfer auf Turbo, Kompressor, Doppelvergaser oder Kugelfischerpumpe etc.! Die Autos fahren teilweise heute noch so, interessiert das jemand? NEIN!!! Wird es jemand interessieren wenn zum PI kommst? Weiß ich nicht aber die Bestimmung sollte einen Bestandsschutz haben und warum haben sie dann die anderen Bestimmungen nicht??? Wird da was unnötigerweise durcheinander geworfen???

      Ich habe jetzt mal ein paar Beispiele raus gegriffen, die m. E. stellvertretend für viele andere stehen. Das einzig sichere ist, die EU (und ich bin kein Feind selbiger) hat uns ganz viel von diesem Mist eingebrockt, den die Prüforganisationen übernommen haben - für mich unverständlich!!! Nur nebenbei, das macht auch den zulassungspflichtigen Motorsport nicht einfacher!!!


      Gruß
      Markus

      P. S. Zum kopfschütteln noch eine früher übliche und zulässige Umbauten: (Stahl-)Felgen umschweißen und verbreitern, Federteller am Federbein abtrennen und tiefer anschweißen zum tieferlegen, ... Wo sind wir nur hin gekommen??? *motz* *kotz*
      Hallo Golfer

      Habe es nun nach längerer Zeit geschafft meinen Einser zugelassen zu bekommen...
      Seit der neuen 10Jahresfrist Regelung sowie Nachweisen von damaligen Umbauten (also zeitgenössisch) muss es nicht mehr der 1er sein wie aus dem damaligen Prospekt.
      Es gab halt ausser den BMW 02 und 3ern auch Slalom, Rallye und Berggölfe in den Gruppen-2 und H mit Zulassung.
      Mfg.
      nur Komapatienten benötigen eine Zwangsbeatmung. :whistling:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Golf1-827TC ()

    • Ein Sachverständiger gehobenem Alters wird auch ohne Nachweis mittels Literatur, Prospekte oder ... sowas sachverständig beurteilen können, da er die jetzt anstehenden Oldtimer noch kennt als Neuwagen, "Verbrauchsfahrzeuge" oder vielleicht einen getunten Wagen gefahren ist oder vielleicht sowas heute noch oder wieder fährt.
    • vw14d schrieb:

      Ein Sachverständiger gehobenem Alters wird auch ohne Nachweis mittels Literatur, Prospekte oder ... sowas sachverständig beurteilen können, da er die jetzt anstehenden Oldtimer noch kennt als Neuwagen, "Verbrauchsfahrzeuge" oder vielleicht einen getunten Wagen gefahren ist oder vielleicht sowas heute noch oder wieder fährt.
      Sorry, aber das ist doch totaler Blödsinn!!! JEDER Sachverständiger (egal welchen Alters), der zu entsprechenden Abnahmen befugt ist, muss diese Bewertungen ausführen können! Und diese müssen auch von JEDEM Sachverständigen gleich ausgeführt werden! Wir sind doch hier nicht auf einem türkischen Basar sondern im bürokratischen Deutschland, wo es für alles festgelegte Grundlagen gibt! Genau solche Kommentare, welche auf gefährlichen Halbwissen basieren, spamen solche Beiträge zu. Die passendere Bühne für solche Kommentare findet man derzeit freitags auf den Straßen! (Friday for Future) Also BITTE!
    • Jetzt kommt mal wieder runter!!

      Zum einen muss so eine Art und Weise gar nicht sein und zum anderen geht's hier um diesen Thema um den Impact-Test und nicht um die Grundlagen für das H-Kennzeichen!
      Die Grundlagen dafür (was im übrigen nur eine Richtlinie mit entsprechendem Ermessensspielraum ist) könnt ihr ja gerne in nem separatem Thread oder auch per PN weiterdiskutieren.

      Gruß Basti
    • Basti1988 schrieb:

      Die Grundlagen dafür (was im übrigen nur eine Richtlinie mit entsprechendem Ermessensspielraum ist) könnt ihr ja gerne in nem separatem Thread oder auch per PN weiterdiskutieren.
      Da gebe ich Dir Recht! Wobei das auch zu nichts führt. Wie schon geschrieben, empfinde ich diese unsachlichen, nicht belegbaren Kommentare als unnötig und nicht zum Thema beitragend. Sorry, dass ich mich dazu hab hinreißen lassen, sowas auch noch zu kommentieren.
    • vw14d schrieb:

      Ein Sachverständiger gehobenem Alters wird auch ohne Nachweis mittels Literatur, Prospekte oder ... sowas sachverständig beurteilen können, da er die jetzt anstehenden Oldtimer noch kennt als Neuwagen, "Verbrauchsfahrzeuge" oder vielleicht einen getunten Wagen gefahren ist oder vielleicht sowas heute noch oder wieder fährt.
      diese vermutung ist doch unsinn , hier waren zu den zeiten trabbi , lada , wartburg , dacia , wolga und co unterwegs , nen käfer eventuell mal noch der irgenwie den weg her gefunden hatte und ne hand voll golf 1 und golf 2

      hier gab es nunmal nix anderes in den 80er jahren
      Sound-Cars-Team
    • vw14d schrieb:

      Für´s H-Kennzeichen reicht bei Änderungen nicht nur "möglich" - solche Änderungen müssen auch üblich gewesen sein!
      Hallo Golfer
      Warum liest hier denn keiner den TÜV Anfordeungskatalog zur Erlangung einer 0098 Zulassung?
      Bitte selbst lesen und dann sind sämtliche Streitfragen BlackonWhite geklärt.

      Mfg.
      nur Komapatienten benötigen eine Zwangsbeatmung. :whistling:
    • M.Engels schrieb:

      JEDER Sachverständiger (egal welchen Alters), der zu entsprechenden Abnahmen befugt ist, muss diese Bewertungen ausführen können! Und diese müssen auch von JEDEM Sachverständigen gleich ausgeführt werden! Wir sind doch hier nicht auf einem türkischen Basar sondern im bürokratischen Deutschland, wo es für alles festgelegte Grundlagen gibt!

      Golf1-827TC schrieb:

      Warum liest hier denn keiner den TÜV Anfordeungskatalog zur Erlangung einer 0098 Zulassung? Bitte selbst lesen und dann sind sämtliche Streitfragen BlackonWhite geklärt.

      Leider ist es nun so, das eben nicht jeder Prüfer gleich bewertet und schon garnicht alle Prüfer 1:1 die H-Richtlinie umsetzen. So kommts dann das einerseits Leute ihr H&R Monotube nicht eingetragen bekommen und andererseits 1ser mit TA-Technix und H rumfahren. So schwarz und weiß ist die Nummer nämlich dann doch nicht. ;)
    • Dem Ollie schrieb:

      Leider ist es nun so, das eben nicht jeder Prüfer gleich bewertet und schon garnicht alle Prüfer 1:1 die H-Richtlinie umsetzen. So kommts dann das einerseits Leute ihr H&R Monotube nicht eingetragen bekommen und andererseits 1ser mit TA-Technix und H rumfahren. So schwarz und weiß ist die Nummer nämlich dann doch nicht.
      Das bedeutet dann, dass es sowas wie Ermessungsspielraum gibt?
      Genauso gut könnte es auch sein, dass da
      einmal ein Gefallensdienst gemacht wurde
      und im anderen Fall sich ein PI quergestellt hat, da kein Bock.
      Beide Fälle wären damit außerhalb der Richtlinien.
    • Ja, genau. Je nach Prüfer gibts da Ermessensspielraum. Außerdem gibts wohl bei verschiedenen Prüforganisationen verschiedene Auslegungen der Richtlinie. Das fängt bei so "Kleinigkeiten" wie dem Motor, der laut Richtlinie nur aus der Baureihe stammen darf an und geht über Felgen und Fahrwerke weiter. In der Praxis wird schon länger von der Richtlinie abgewichen, ob das nun im Rahmen eines Gefallens war oder ob Prüfer generell nach Lust und Laune abnehmen, das kann ich nicht beurteilen und beantworten.

      Es gibt jedenfalls soweit ich weiß sogar 1ser mit H Kennzeichen und G60 Motor oder ABF (2,0 16V aus dem Golf 3), obwohl das nach Richtlinie nicht möglich ist. Oder 165/50R15 Bereifung. Oder halt TA-Technix Fahrwerke etc.pp.
    • Beschäftige dich einfach näher mit dem Thema, dann wirst du ganz exakt Unmengen solcher Beispiele wie von Ollie erwähnt finden...
      Weil es eben nur eine Richtlinie ist...

      Da kannst du jetzt auch noch stundenlang weiter diskutieren!

      Es treffen auch weiß Gott nicht alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen mein Verständnis vom H-Kennzeichen.
      Aber die Rahmenbedingungen geben es halt her...

      Gruß Basti
    • Dem Ollie schrieb:

      Es gibt jedenfalls soweit ich weiß sogar 1ser mit H Kennzeichen und G60 Motor oder ABF (2,0 16V aus dem Golf 3), obwohl das nach Richtlinie nicht möglich ist.

      Hallo,

      das liegt sicher daran, daß manche Prüfer die 10-Jahres-Regel als Basis ihrer Beurteilung anwenden und damit die Richtlinien-Bestimmung des Motors aus der Baureihe ignorieren. Soviel zum Ermessensspielraum...


      MfG
      1985-heute Jetta C Diesel (JK) 09/83 alpinweiß (Alltagsfahrzeug - außer bei Salz)
      2005-2015 Golf GTI Trophy (JJ) 09/83 heliosblau met.
      1982-1988 Golf GTI (EG) 11/80 schwarz
      1976-1982 Golf GLS (FP) 09/76 riadgelb
    • Ist, außer mir, schon Jemanden aufgefallen, dass auf dieser Seite nichts zum eigentlichen Thema geschrieben wurde!?
      Alles nur hätte wäre wenn blah blah blah
      Ich für meinen Teil schäme mich dafür, dass ich mich auf dieses Niveau begeben habe und verspreche Besserung! :love: *wallbang*
    • Na und? Die Menschheit unterliegt der Evolution, son Thread halt auch.

      Golf-GTI-Trophy schrieb:

      Dem Ollie schrieb:

      Es gibt jedenfalls soweit ich weiß sogar 1ser mit H Kennzeichen und G60 Motor oder ABF (2,0 16V aus dem Golf 3), obwohl das nach Richtlinie nicht möglich ist.
      Hallo,

      das liegt sicher daran, daß manche Prüfer die 10-Jahres-Regel als Basis ihrer Beurteilung anwenden und damit die Richtlinien-Bestimmung des Motors aus der Baureihe ignorieren. Soviel zum Ermessensspielraum...


      MfG
      Die Richtlinie wurde bekanntermaßen ja mal geändert. Vorher war das durchaus möglich. Also dürfte es ganz legal Einser mit G60 geben. Die H-Abnahme muß nur lange genug her sein.