Ältere Autos mit Trommelbremsen hinten und ohne ABS beim TÜV durch falsche Software benachteiligt?

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    • Ältere Autos mit Trommelbremsen hinten und ohne ABS beim TÜV durch falsche Software benachteiligt?

      Hallo Leute, mal eine Frage wegen der Erfahrung, die ich gerade beim TÜV gemacht habe.


      TÜV war fällig und ich fahre eben zum TÜV, lag gerade auf dem Weg.


      Bis auf die Betriebsbremse keine Mängel.


      Wobei es an dem Tag geschüttet hat ohne Ende.


      Ich dachte mir, ok, läßt halt die Bremse mal nachschauen, obwohl die hintere Bremse insgesamt noch keine 1.000km gesehen hat.


      Nach dem Check in einer Oldtimer-Werkstatt wo noch prophylaktisch die
      Bremsflüssigkeit getauscht wurde, voller Vorfreude zum Nachschau-Termin.


      Der TÜV-Mensch schaut schon etwas skeptisch auf den Prüfbericht und den
      Fahrzeugschein, sagt zu der Kollegin, sie soll erst mal warten, er würde
      erst mal testen auf dem Prüfstand, bevor es Geld kostet.
      Ich, mit Fragezeichen im Gesicht, sehe zu, wie er mein Cabby holt, auf
      den Bremsenprüfstand fährt und dann kurz darauf aussteigt und mir
      erklärt, dass die Bremswirkung immer noch nicht ausreichen würde. Auf
      Nachfrage sagte er, die Bremsleistung sei bei 30 und 40. Er wolle aber
      auch nicht voll auf das Bremspedal latschen, denn die Bremswirkung müßte
      schon bei geringem Druck kommen.


      Ergebnis: Keine Plakette


      Erklärung des TÜV-Menschen: Die Gesamtbremsleistung bei einem Fahrzeug
      müsse, bei meinem Auto 47% des Gewichtes betragen. Bei mir wären es,
      aufgrund der schwachen Betriebsbremse nur 38%.


      Ich bin dann etwas verwirrt abgezogen und in meine Werkstatt gefahren.
      Der Meister verstand die Welt nicht mehr und rief bei der GTÜ an. Die
      bestätigten, dass mein Cabby, um TÜV zu bekommen hinten mindestens 50 -
      50 bremsen muss, nicht mehr, sofern die Vorderräder beim Bremstest
      blockieren.


      Ich bin dann zur GTÜ, ohne am Auto etwas zu verändern, dort wurde es
      direkt auf den Bremsenprüfstand gefahren und siehe da: 80 - 70
      Bremswirkung der Betriebsbremse hinten.


      Ergebnis: neue Plakette bis 8/19. [Blockierte Grafik: http://www.golfcabrio.de/core/images/smilies/banana.gif]


      Als ich dann den GTÜ-Mensch auf die Aussage mit der Gesamtbremsleistung
      angesprochen habe, sagte der, dass man die bei einem Auto ohne ABS ja
      gar nicht mit dem normalen Rollenprüfstand testen könnte, da die Räder
      ja irgendwann blockieren. Die Bremsleistung wäre ja insgesamt höher.
      Dies könne man nur mit der Bremsplatte testen, aber das wäre ja bei mir
      gar nicht erforderlich.


      Somit bleibt für mich nur die Frage, ist die Prüfung beim TÜV fehlerhaft gewesen?


      Oder bin ich an einen Altblech-Hasser geraten, der mich einfach nur abzocken wollte?


      Wie seht Ihr das?


      Gruß aus Rheinhessen


      Frank
    • Die Mindestabbremsung für dein Fahrzeug muss 48% (bezogen auf das zul.Gesamtgewicht) betragen. Wird dieser Wert nicht erreicht (z.B. bei leeren Fz mit lastabhängigen BKR oder aufgrund Witterung (nasse Reifen/nasse Prüfstandsrollen) ), muss andernfalls mindestens die Blockiergrenze erreicht werden, dann ist das auch mit geringerer Abbremsung ausreichend, weil mehr als Blockieren kann das Rad schließlich nicht. Sollte der Prüfer eigentlich auch so handhaben, ansonsten dürfte fast kein Fz bei ihm die Plakette bekommen, vor allem nicht bei diesem Wetter. Unter guten Bedingungen machen die alten Golf 1 oder 2 mit Trommeln so etwa 100 daN Bremskraft pro Rad auf der HA
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